Also für Hunde die unter die Kategorie fallen und unter die sog. Mischlinge („Moderassen“ )fallen, sagte das Amt hier diese Woche folgendes zu Bullartigen :
man braucht entweder von vornherein ein Rassegutachten um Listeneinkreuzung auszuschließen, anerkannte Papiere, Kaufvertrag, Heimtierausweis plus den der Eltern, Bestätigung vom Züchter über Elterntiere.
Wenn es klar ist, (was ja bei Cane Corso in Kat. 2 der Fall wäre), dass es ein gelisteter Hund ist, muss sowieso ein Wesenstest erfolgen in BY, wenn er ca 18 Monate ist.
(Die Landeshundeverordnung wurde 2021 ergänzt um die ganzen Alternativen Bulls, bzw Hunde die bestimmten Phänotyp haben.)
Es wird nach Anmeldung noch Papier geprüft. Ich würde in BY von vornherein offen damit umgehen, Wesenstest machen und die erhöhte Steuer Zahlen um keine unliebsamen Überraschungen irgendwann zu bekommen.
Mit dem bestandenen Wesenstest ist man dann auf der „sicheren“ Seite, anstatt herum zu mauscheln und irgendwann Steht man vor Problemen, vor allem der Hund.