Hallo Franz,
Aus Tiermedizinischer Sicht sind bei jeder Auslandreise mit Hund zwei grundlegende Dinge zu beachten:
- EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Mirkochip-Kennzeichnung
- ausreichender Parasitenschutz
Gemäß meiner Recherchen fallen in der Ukraine folgende Einreisebestimmungen an:
- EU-Heimtierausweis mit Mirkochip-Kennzeichnung und Auflistung aller erfolgten Schutzimpfungen
- gültige Tollwutimpfung (min. 30 Tage und max. 365 Tage alt)
- Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt)
- Nachweis eines Tollwut-Antikörper-Titer-Tests
- eine Toxoplasmose und Dermatophytose-Untersuchung mit entsprechender Eintragung im Gesundheitszeugnis
Für Jungtiere bis 12 Wochen ist die Einreise nicht erlaubt.
Die Tollwut-Antikörperbestimmung muss von einem EU-zugelassenen Labor und bereits vor Verlassen der EU durchgeführt werden. Die Zeit zwischen Tollwut-Impfung und Blutentnahme muss 30 Tage betragen, und der positive Antikörper-Nachweis (≥ 0,5 IE/ml) muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden. Nach Blutentnahme gilt eine 90-tägige Wartezeit, bis die Einreise erfolgen darf.
Die Texte der Unterlagen werden sowohl auf Englisch als auch auf Ukrainisch akzeptiert. Bei einer Übersetzung ins Ukrainische ist eine notarielle Beglaubigung wünschenswert.
Außerdem ist zu bedenken, dass auch bei Durchreise durch weitere Länder die den Ländern entsprechenden Ein-/Durchreisebestimmungen einzuhalten sind.
Viel Erfolg und Gute Reise!