Home Blog Bürohund plötzlich verboten: Was das Urteil des LAG Düsseldorf für Arbeitnehmende bedeutet

Bürohund plötzlich verboten: Was das Urteil des LAG Düsseldorf für Arbeitnehmende bedeutet

🔎 Der Fall: Lori darf nicht mehr mit zur Arbeit

Die Klägerin, eine Angestellte in einer Spielhalle, brachte seit 2019 ihre Hündin Lori mit an den Arbeitsplatz. Anfangs wurde das Mitbringen des Hundes weder ausdrücklich erlaubt noch untersagt – es wurde von den jeweiligen Vorgesetzten stillschweigend geduldet.

Mit einem Führungswechsel änderte sich die Lage: Ein neuer Regionalleiter untersagte im Jahr 2023 das Mitbringen von Hunden grundsätzlich – mit Verweis auf den Arbeitsvertrag. Darin war die Mitnahme von Tieren ausdrücklich ausgeschlossen. Die Mitarbeiterin klagte mit der Begründung, dass sie sich auf eine betriebliche Übung berufen könne: Schließlich sei die Mitnahme über Jahre hinweg ohne Einwände akzeptiert worden.

Doch das Gericht sah das anders. Das LAG Düsseldorf urteilte: Allein die Duldung eines bestimmten Verhaltens über einen längeren Zeitraum begründet noch keinen Anspruch auf Fortsetzung dieses Verhaltens. Entscheidend sei, ob ein klar erkennbarer Rechtsbindungswille des Arbeitgebers vorlag – und den konnte die Klägerin nicht nachweisen.

Zudem verwies das Gericht auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Auch wenn vorherige Vorgesetzte tolerant waren, könne der neue Regionalleiter eine andere Linie verfolgen – insbesondere dann, wenn sachliche Gründe wie Hygienestandards, Kundensicherheit oder betriebliche Abläufe betroffen sind.

⚖️ Was bedeutet das rechtlich?

Der Arbeitgeber hat laut § 106 Gewerbeordnung das sogenannte Weisungsrecht. Das bedeutet, er kann im Rahmen des Arbeitsvertrags Inhalt, Ort, Zeit und Ordnung des Arbeitsverhältnisses bestimmen – darunter fällt auch, ob Tiere mit ins Büro gebracht werden dürfen oder nicht.

Selbst eine langjährige Duldung des Bürohundes reicht nicht aus, um daraus einen einklagbaren Anspruch abzuleiten – insbesondere, wenn arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Auch das LAG machte deutlich: Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es in solchen Fällen nicht automatisch.

Hund liegt vor Napf, dahinter arbeitendes Team im Büro
© SeventyFour

🐕 Hunde am Arbeitsplatz: Zwischen Harmonie und Herausforderung

Dass Hunde im Büro grundsätzlich positive Effekte haben können, ist gut belegt: Studien zeigen, dass sie das Stressniveau senken, die Stimmung heben und sogar die Kommunikation im Team fördern. Für viele Hundehalter ist der Bürohund mehr als nur ein Privileg – er gehört zum Alltag dazu.

Doch nicht jeder Arbeitsplatz eignet sich für tierische Begleiter. Hygienevorschriften, Allergien von Kollegen, Angst vor Hunden oder Sicherheitsrisiken können gegen die Mitnahme sprechen – besonders in Branchen mit Publikumsverkehr, Lebensmitteln oder erhöhtem Risiko.

📝 Tipps für Hundeeltern im Job

  • Hole dir immer eine ausdrückliche Erlaubnis deines Arbeitgebers/ deiner Arbeitgeberin – am besten schriftlich.
  • Sprich mit Kolleg:innen und nimm Rücksicht auf Ängste oder Allergien im Team.
  • Zeige, dass dein Hund gut erzogen ist und den Betriebsablauf nicht stört.
  • Akzeptiere, wenn sich Rahmenbedingungen ändern – neue Vorgesetzte oder neue Anforderungen können frühere Regelungen außer Kraft setzen.

📌 Fazit

Das Urteil des LAG Düsseldorf ist ein Weckruf für alle, die ihren Hund mit zur Arbeit nehmen: Nur weil es jahrelang geduldet wurde, heißt das nicht, dass es dauerhaft erlaubt bleibt. Ohne eine eindeutige Zustimmung des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf einen tierischen Arbeitsplatzbegleiter. Für alle Seiten – Zwei- wie Vierbeiner – ist eine klare Kommunikation das A und O.

Quellen:

  • FOCUS Online – "Gericht verbietet Hund nach 6 Jahren im Büro – was Besitzer jetzt wissen müssen", 04.04.2025

  • Jura.cc (Kanzlei Mingers) – "Tierliebe vs. Arbeitsrecht: LAG Düsseldorf zur Mitnahme eines Hundes am Arbeitsplatz", 04.04.2025

  • Arbeitsrechte.de – "Bürohunde: Regeln, Rechte und Pflichten im Überblick", abgerufen am 17.04.2025

  • Stepstone.de – "Bürohunde: Welche Vorteile haben sie wirklich?", abgerufen am 17.04.2025

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