Hierbei handelt es sich um ein Naturschutz- sowie Vogelschutzgebiet, daher ist der Freilauf von Hunden, als auch das Verlassen der Wege untersagt. Des Weiteren muss Hundekot zwingend entfernt werden, um einen Nährstoffeintrag in den Boden zu verhindern. Nährstoffeinträge schädigen Sandrasenvegetationen nachhaltig.