Beschreibung

Naturschutzgebiet mit weitläufigen Wegen. Es gibt Sitz Gelegenheiten, es gibt vereinzelt Bänke zum sitzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, zumindest für die Tiere, zu Baden. Desweiteren gibt es einen extra angelegten Parkplatz für Waldbesucher, direkt an der Alverskirchener Straße. Das allgemein in Naturschutzgebieten geltende Wegegebot bedeutet auch, dass Gewässer nicht betreten werden dürfen

Bewertung

3.7 Sterne bei 6 Bewertungen

Das sagen unsere Nutzer:

In Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich Leinenpflicht. In Wäldern sowieso.
Auslaufgebiet???Es ist einfach nur ein Weg neben einer Zufahrtstraße. Und dort ist ein Naturschutzgebiet wo eigentlich Hunde nur an der Leine und auf den Weg laufen dürfen.

Info

Typ Spaziergelände
Größe 2364200 m²
Leinenpflicht Ja
Eingezäunt Nein
Trink-/Bademöglichkeit Nein
Sitzgelegenheiten Ja
Mülleimer Nein
Kotbeutelspender Nein
Nachtbeleuchtung Nein
Parkmöglichkeiten Ja

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