Tolles Naturschutzgebiet, sehr weitläufig mit tollen Ausblicken und zum Verweilen einladende Sitzmöglichkeiten.
am 19.12.2012 folgende Satzung beschlossen: § 1 Anleinpflicht für Hunde Im Naturschutzgebiet „Weinberg bei Hünfeld“ in den Grenzen der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weinberg bei Hünfeld“ vom 23.12.1998 (StAnz. 5/1999, S. 333) dürfen Hunde die Schutzzone I ergänzend zu den Regelungen des §3 der Verordnung nicht betreten. Ausgenommen hiervon ist der durch den Magistrat durch Hinweisschilder gekennzeichnete Pfad durch die Schutzzone I, auf dem Hunde an der Leine zu führen sind.
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Das sagen andere Nutzer:
Schönes, weitläufiges Gebiet mit schöner Aussicht. Oft Schafe oder Ziegenbeweidung. Wege durch Kalkmagerrasen und weiche Grasmatten.
Sehr schöne einsichtige Flächen.
Leider sehr viele Menschen unterwegs, wahrscheinlich Corona bedingt.