Beschreibung

Tolles Naturschutzgebiet, sehr weitläufig mit tollen Ausblicken und zum Verweilen einladende Sitzmöglichkeiten.

am 19.12.2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Anleinpflicht für Hunde
Im Naturschutzgebiet „Weinberg bei Hünfeld“ in den Grenzen der Verordnung über das
Naturschutzgebiet „Weinberg bei Hünfeld“ vom 23.12.1998 (StAnz. 5/1999, S. 333) dürfen Hunde die
Schutzzone I ergänzend zu den Regelungen des §3 der Verordnung nicht betreten. Ausgenommen
hiervon ist der durch den Magistrat durch Hinweisschilder gekennzeichnete Pfad durch die
Schutzzone I, auf dem Hunde an der Leine zu führen sind.

Bewertung

4.7 Sterne bei 3 Bewertungen

Das sagen andere Nutzer:

Schönes, weitläufiges Gebiet mit schöner Aussicht. Oft Schafe oder Ziegenbeweidung. Wege durch Kalkmagerrasen und weiche Grasmatten.
Sehr schöne einsichtige Flächen. Leider sehr viele Menschen unterwegs, wahrscheinlich Corona bedingt.

Info

Typ Spaziergelände
Größe 928.300 m²
Leinenpflicht Nein
Eingezäunt Nein
Trink-/Bademöglichkeit Nein
Sitzgelegenheiten Ja
Mülleimer Nein
Kotbeutelspender Nein
Nachtbeleuchtung Nein
Parkmöglichkeiten Ja

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