Ich habe bei der Gemeidne nachgefragt, es handelt sich hierbei um keinen Hudnestrand. Hunde dürfen nach Gesetzt von Schlesig-Holstein nur vom 1.November bis 31.März an diesen Strand geführt werden. Dabei ist zu beachten das die Hunde angeleint sind.
Jede Person die außerhalb dieses Zeitraumes einen Hund am Strand führt oder unangeleint im oben genanten Zeitraum muss mit einen Bußgeld rechnen.
(Thomas Scheinder)