Der Wald am Freilichtmuseum, der sogenannte Schulenhof, ist ein „normaler“ Wald auf den das Landeswaldgesetz des Landes Schleswig-Holstein vollumfänglich anzuwenden ist.
Dieser Wald ist kein Naturschutzgebiet im rechtlichen Sinne.
Somit kann der Wald auf den Wegen, nicht Trampelpfaden, mit angeleinten Hunden betreten werden.
-Viele Hundekontakte
-schöne Spazierwege