Salzburg mit Hund

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Hundesteuer in Salzburg

Die Hundesteuer in Salzburg beträgt:
  • Für den ersten Hund: 50 Euro pro Jahr
  • Für den zweiten Hund: 90 Euro pro Jahr
  • Für jeden weiteren Hund: 120 Euro pro Jahr

Vorschriften für Hundehalter in Salzburg

Registrierung von Hunden
Gemäß §24a TSchG müssen alle Hunde in Österreich gekennzeichnet und registriert werden. Dies dient dazu, entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde ihren Haltern zurückzubringen.
Kennzeichnung: Alle Hunde müssen von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips gekennzeichnet werden. Die Kosten dafür trägt der Halter.
Registrierung: Die Registrierung erfolgt entweder durch die Tierärztin oder den Tierarzt, der die Kennzeichnung vorgenommen hat. Alternativ kann der Hundehalter die Registrierung selbst mittels Bürgerkarte oder Handysignatur über die Heimtierdatenbank des Gesundheitsministeriums oder über animaldata.com vornehmen. Für die Registrierung erhält der Tierbesitzer eine Transaktionsnummer (TAN) oder die vorregistrierte Mikrochipnummer und die Postleitzahl der Tierärztin. Diese Registrierung ist verpflichtend und muss innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe des Hundes erfolgen. Änderungen der Daten müssen ebenfalls gemeldet werden.

Leinen- und Maulkorbpflicht
In Salzburg ist es verboten, Hunde ohne Maulkorb und Leine frei laufen zu lassen.

  • Generelle Regelung: In der Stadt Salzburg müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundstücken entweder mit einem Maulkorb versehen oder an der Leine geführt werden, sodass der Hund jederzeit beherrscht werden kann.
  • Infektionsgefahr: Die Leinenpflicht ist auch aus Gründen des Infektionsschutzes, wie z. B. gegen die Hasenpest, strikt einzuhalten.

Hundefreilaufflächen
Hundefreilaufflächen sind speziell eingerichtete Bereiche, in denen Hunde ohne Leine und Maulkorb laufen dürfen. Diese Flächen sind eingezäunt und mit Hundesackerlspendern, Mülltonnen und teilweise mit Beleuchtung ausgestattet.

  • Sauberkeit: Hundehalter sind verpflichtet, die Freilaufflächen sauber zu halten und den Hundekot in den bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen. Kostenlos erhältliche Utensilien stehen an jedem Hundesackerlspender zur Verfügung.
  • Öffnungszeiten: Die Hundefreilaufflächen sind ganzjährig geöffnet und haben keine Schließzeiten, mit Ausnahme der Hundefreilauffläche im Schlosspark Hellbrunn, die an die Parköffnungszeiten gebunden ist.

Hundekotbeseitigung
Hundehalter müssen den Kot ihrer Hunde außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundstücken unverzüglich beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und Flächen unter Büschen und Sträuchern.

  • Ziel: Diese Regelung soll Gefährdungen der menschlichen Gesundheit durch mit Parasiten wie Giardien und Bandwürmern kontaminierten Hundekot vermeiden. Besonders Kleinkinder sind durch den Kontakt mit Hundekot gefährdet.

Hundeverbot auf Spielplätzen
Hunde dürfen nicht auf öffentlichen Kinderspielplätzen im Stadtgebiet Salzburg mitgeführt oder frei gelassen werden.

  • Schutz der Gesundheit: Diese Regelung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit, insbesondere von Kleinkindern, vor den Gefahren durch mit Parasiten kontaminierten Hundekot.
Hundehalter können für das freie Laufenlassen ihrer Hunde die Hundefreilaufflächen nutzen.

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