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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Vergiftung im Restaurant mit Rattengift

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Natascha
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 263
zuletzt 7. Apr.

Vergiftung im Restaurant mit Rattengift

Hallo Zusammen, ich stehe grad etwas neben mir, daher benötige ich euren Rat und euer Schwarmwissen. Ich war am 25.03. in einem Mexikaner in München beim Essen. Irgendwann zieht mein Hund unter der Bank eine schwarze Box unter der Bank heraus. Es stellt sich raus, dass sich in der Box Rattengift befunden hat (siehe Foto). Der Restaurantbesitzer hat dann versucht mich zu beruhigen, dass das Gift darin gut eingeschlossen ist und da nur Mäuse dran kommen. Ich habe trotzdem direkt in der Klinik angerufen, es war ein bekanntes Problem. Kommt wohl öfter in Münchner Restaurants vor. Sie haben mir dann geraten in 2 Tagen zum Haustierarzt zu gehen und die Gerinnung überprüfen zu lassen. Dieser Test war minimalst auffällig, deswegen haben wir gestern noch mal getestet und jetzt ist die Gerinnung leider deutlich gestört. Er bekommt jetzt für 4 Wochen Vitamin K. Hoffentlich bleibt er damit fit und übersteht die Vergiftung ohne weiteren Schaden. Jetzt frage ich mich allerdings doch auch, ob ich rechtlich etwas machen sollte. Soll ich das Restaurant anzeigen? Oder erst noch mal das Gespräch suchen, eben auch um die Tierarzt-und Medikamenten-Kosten übernehmen zu lassen. Bin jetzt schon bei 500 €. Hier hatte ich übrigens direkt schon eine Giftköderwarnung eingestellt. Bin mir grad unsicher, was das Richtige ist. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
 

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Katrin
5. Apr. 16:04
https://www.haz.de/lokales/hannover/hund-frisst-rattengift-in-restaurant-RWE2B5ALLXJS523UXH2O7A264U.html Hier ein ähnlicher Fall
 
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Michi
5. Apr. 16:05
Geht ja hier nicht um den möglichen Rattenbefall sondern um die Box an sich und das ist/war rechtens... Ratten in einer Speisesaal ist ja noch harmlos wenn man bedenkt was so in einigen Restaurant-Küchen abgeht...🙃
Na ja, da greift halt eins ins andere. Bei Mäusebefall muss das Restaurant geschlossen sein. Bei Nichtmäusebefall braucht es kein Gift. Der Betreiber wird so oder so ein Problem bekommen, wenn man das anzeigen möchte. Wie gesagt, ich würde versuchen mich gütlich zu einigen...
 
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Katrin
5. Apr. 16:06
Na ja, da greift halt eins ins andere. Bei Mäusebefall muss das Restaurant geschlossen sein. Bei Nichtmäusebefall braucht es kein Gift. Der Betreiber wird so oder so ein Problem bekommen, wenn man das anzeigen möchte. Wie gesagt, ich würde versuchen mich gütlich zu einigen...
Les dir mal den link durch. Diese Köder kommen auch zum Einsatz um einen möglichen Befall festzustellen. Nicht erst wenn er aufgefallen ist.
 
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Sina
5. Apr. 16:09
Es ist rechtens. Du musst deinen Hund beaufsichtigen. Die Box ist erlaubt. Wenn du das beim Essen nicht kannst musst du leider mit den Folgen leben. Nicht meine Meinung aber das Recht steht auf der Seite des Lokals. Tierarzt misst du somit selbst zahlen.
Die Box muss aber so aufgestellt sein, dass der Hund sie unter Aufsicht nicht erreichen kann. Wenn sie also unter der Bank Reichweite eines liegenden, angeleinten Hundes unter Aufsicht liegt, dann haftet der Inhaber dafür. Anders sieht es aus, wenn der Hund sich im Restaurant selbstständig macht und Stellen aufsucht, wo er eigentlich gar nicht erwünscht ist.
 
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Sonja
5. Apr. 16:11
Auch wenn's hart klingt, als HH hat man die Pflicht Hunde daran zu hindern das sie irgend was rumkramen, beschädigen etc. Also auch was irgendwo rausziehen....das gehört nunmal zur Aufsichtspflicht... Andern die Schuld zu geben/ bei anderen die Schuld zu suchen wenn sowas halt passiert ist "voll daneben"
 
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Sonja
5. Apr. 16:14
Die Box muss aber so aufgestellt sein, dass der Hund sie unter Aufsicht nicht erreichen kann. Wenn sie also unter der Bank Reichweite eines liegenden, angeleinten Hundes unter Aufsicht liegt, dann haftet der Inhaber dafür. Anders sieht es aus, wenn der Hund sich im Restaurant selbstständig macht und Stellen aufsucht, wo er eigentlich gar nicht erwünscht ist.
Wenn der Hund neben die liegt ist er /gilt es nicht unbedingt als unter Aufsicht. rechtlich gesehen: Währe er unter Aufsicht gewesen hätte der HH reagieren müssen/können .
 
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Sina
5. Apr. 16:24
Wenn der Hund neben die liegt ist er /gilt es nicht unbedingt als unter Aufsicht. rechtlich gesehen: Währe er unter Aufsicht gewesen hätte der HH reagieren müssen/können .
Sie hat doch aber unmittelbar reagiert. Anders wäre es doch wieder gewesen, wenn der Hund die Box in aller Ruhe zerkaut und dann den Inhalt gefressen hätte.
 
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Rike
5. Apr. 16:27
Sonja hat Recht, es bestehen grds. keine allgemeinen Hinweisspflichten und umgekehrt hat der HH auf seinen Hund zu achten Das AG München hat dies bereits einmal so entschieden: https://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4479-ag-muenchen-urteil-163-c-17144-05 Das heißt nicht, dass ich nicht auf den Restaurantbesitzer zugehen würde, mal schauen wie der überhaupt reagiert. Aber das ein Gericht tatsächlich in so einem Fall dem HH Recht geben würde, halte ich auch für sehr unwahrscheinlich und auch eine Anzeige beim Ordnungsamt wird wohl nicht erfolgversprechend sein. Alles Gute für den Hund, zum Glück habt ihr die Gefahrenquelle überhaupt so schnell erkannt! 🍀
 
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Sina
5. Apr. 16:31
Sonja hat Recht, es bestehen grds. keine allgemeinen Hinweisspflichten und umgekehrt hat der HH auf seinen Hund zu achten Das AG München hat dies bereits einmal so entschieden: https://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4479-ag-muenchen-urteil-163-c-17144-05 Das heißt nicht, dass ich nicht auf den Restaurantbesitzer zugehen würde, mal schauen wie der überhaupt reagiert. Aber das ein Gericht tatsächlich in so einem Fall dem HH Recht geben würde, halte ich auch für sehr unwahrscheinlich und auch eine Anzeige beim Ordnungsamt wird wohl nicht erfolgversprechend sein. Alles Gute für den Hund, zum Glück habt ihr die Gefahrenquelle überhaupt so schnell erkannt! 🍀
In deinem Fallbeispiel geht es aber darum, dass die Besitzerin Schadensersatz einklagen wollte, weil sie angeblich einen Schock erlitten hätte. Dass das abgewiesen wurde ist ja wohl nicht überraschend. Es bleibt wohl immer eine Einzelfallentscheidung.
 
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Oliver
5. Apr. 16:31
Aber ein Mäuse oder Rattenbefall innerhalb eines Restaurants? Das Gesundheitsamt wäre wohl mäßig begeistert 😄
Das Gesundheitsamt würde dann den Besitzer anweisen eben diese Köder durch einen kammerjäger auszulegen....
 

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