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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Sammlung von Rechtsprechungen, Entscheidungen zur Halterhaftung gem. BGB und Tierschutzgesetz

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Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 26
zuletzt 21. Feb.

Sammlung von Rechtsprechungen, Entscheidungen zur Halterhaftung gem. BGB und Tierschutzgesetz

Aus gegebenen Anlass, möchte ich hiermit eine Sammlung von Rechtssprüchen und dem Verständnis des § 833 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html) eröffnen, um eine Datenbasis aufzubauen und ein Nachschlagewerk zu erstellen, welches uns, als Hundehalter, in manchen Fragen vielleicht helfen oder Klarheit verschaffen kann.  Bei mir ging es tatsächlich um die Schädigung meiner Katze durch einen Hund. Die Versicherung des Hundehalters hat 50% der Kosten übernommen, wodurch ich auf ein Gerichtsurteil gestoßen bin, dass für uns, als Hundehalter, ebenfalls eine sehr interessante Sichtweise bzw. Auslegung der Haftungspflicht eines Hundehalters darstellt. Jeder ist eingeladen, weitere Erfahrungswerte von eurer Seite mit einzubringen oder auch Fragen zu stellen. Vielleicht können wir im Schwarm mit der Recherche und Suche im Internet weiterhelfen! Der respektvolle Umgang miteinander und die Einhaltung der dogorama Verhaltensrichtlinien sind, wie immer, vorausgesetzt.
 

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15. Dez. 08:59
Ich finde das hier sehr interessant: https://www.agrarheute.com/land-leben/hund-beisst-toetet-nachbars-katze-haftet-zahlt-592770 Welche genauen Gerichtsurteile vom BGH (Katze/Hund) meinst du?
Ich meine das Gerichtsurteil, das ich in der ersten Nachricht verlinkt habe, da geht es um eine Frau und Hund. Wird aber als Anlass genommen das ganze auch auf Katze zu übertragen (da diese einen Hund auch triggert) und damit die NUR 50% Kostenübernahme zu rechtfertigen.
 
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15. Dez. 09:09
Ich finde das hier sehr interessant: https://www.agrarheute.com/land-leben/hund-beisst-toetet-nachbars-katze-haftet-zahlt-592770 Welche genauen Gerichtsurteile vom BGH (Katze/Hund) meinst du?
Das ist ein sehr guter Link 👍und gut erklärt mit den 3 Scenarien. In dem Fall würde sich mein Fall von dem von Sandras Bekannte genau darin unterscheiden, dass der Hund bei uns nicht in "seinem" Revier war und über die Straße rannte. Interessant auch, dass Tiere seit 1990 nicht mehr als Sache gelten, das sagt auch § 90a BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html) aus, aber Absatz 3, sagt dass für "Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden" sind. 🤔🤔🤔 Kompliziert!
 
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Katja
15. Dez. 09:44
Ich meine das Gerichtsurteil, das ich in der ersten Nachricht verlinkt habe, da geht es um eine Frau und Hund. Wird aber als Anlass genommen das ganze auch auf Katze zu übertragen (da diese einen Hund auch triggert) und damit die NUR 50% Kostenübernahme zu rechtfertigen.
Achso, das hatte ich nicht verstanden, weil du vom BGH geschrieben hattest und das Urteil vom LG ist.
 
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Dogorama-Mitglied
15. Dez. 09:45
Genau die gleiche Situation und fast gleich teuer, im Nachgang. Aber der Hund war NUR zu Besuch in der Nachbarschaft, zwar regelmäßig, aber ich denke, von Revier kann man hier nicht sprechen. Er ist von deren Grundstück, über die Straße bis zu unserem gerannt. Da wir gerade draußen rum standen, war das dann das Ende der Hetzjagd. Hier war es die Allianz, die Seitens des Hundehalters zuständig war. Es wurde, im Grunde mit der gleichen Begründung, wie du geschrieben hast, 50% der Kosten übernommen, statt 100%. Ich würde davon ausgehen, da Tiere vor dem Gesetz wie Sachen behandelt werden und es hier trotzdem zu einer Sachbeschädigung § 90a BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html) kam. Unabhängig davon, daß sich hier die Katze, als Sache, hin und her bewegt. Sonst leite den Link von unten, an Deine Bekannte weiter, denn in Verbindung mit dem § 833 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html) , sagt er genau das aus. Die Katze hat den Hund herausgefordert, also trägt der Katzenhalter die Hälfte der Schuld mit (ist nachvollziehbar). Damit könnte sie vielleicht nochmal Einspruch einlegen. 50% Rückerstattung ist immer noch besser als nichts. Von der "Schuld" freigesprochen sind nur Hunde, die als Blinden-, Therapiehund oder auf andere Weise für den Halter "lebensnotwendig" sind § 833 BGB Absatz 2.
Dankeschön, den Link leite ich gerne weiter, aber ich denke, dass sie wohl leider nichts mehr unternehmen wird. Weiß auch nicht recht, ob es nicht schon zu lange her ist; das war glaub ich Anfang diesen Jahres. Ich hatte ihr damals schon geraten und sie ermutigt Widerspruch einzulegen. Aber es herrscht oft sowas wie eine Ohnmacht vor, gegen Versicherungen nicht anzukommen, weil die haben ja Anwälte etc. So ein David gegen Goliath Gefühl…. Davon muss man sich aber nicht einschüchtern lassen. Deshalb find ich den thread super! Ich hoffe, er macht Betroffenen Mut, sich zu wehren.
 
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Dogorama-Mitglied
15. Dez. 09:53
Das ist ein sehr guter Link 👍und gut erklärt mit den 3 Scenarien. In dem Fall würde sich mein Fall von dem von Sandras Bekannte genau darin unterscheiden, dass der Hund bei uns nicht in "seinem" Revier war und über die Straße rannte. Interessant auch, dass Tiere seit 1990 nicht mehr als Sache gelten, das sagt auch § 90a BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html) aus, aber Absatz 3, sagt dass für "Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden" sind. 🤔🤔🤔 Kompliziert!
Genau, die Haftpflicht argumentierte damit, dass der Hund im eigenen Revier agierte. Find ich in Bezug auf „Hund beißt Einbrecher“ nicht uninteressant! Dieses „für Sachen geltende Vorschriften entsprechend anzuwenden“ ist in meinen Augen ein juristischer Weg, um zb Nutztiere weiterhin töten zu können sowie den Tierhandel aufrechtzuerhalten.
 
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Lina
15. Dez. 10:53
Ja genau nach 90a BGB sind Tiere keine Sachen. Sie haben besondere Gesetze (Tierschutzgesetze etc). Allerdings ist das Sachenrecht auf sie anwendbar. Im Sachenrecht geht es aber weniger ums Töten als um Fragen von Eigentum und Besitz, was grade in Haftungsfragen natürlich der Dreh und Angelpunkt ist.
 
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15. Dez. 11:31
Achso, das hatte ich nicht verstanden, weil du vom BGH geschrieben hattest und das Urteil vom LG ist.
Ach so, ja hatte auch einige vom BGH durchgeschaut, mein Fehler.
 
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15. Dez. 11:35
Genau, die Haftpflicht argumentierte damit, dass der Hund im eigenen Revier agierte. Find ich in Bezug auf „Hund beißt Einbrecher“ nicht uninteressant! Dieses „für Sachen geltende Vorschriften entsprechend anzuwenden“ ist in meinen Augen ein juristischer Weg, um zb Nutztiere weiterhin töten zu können sowie den Tierhandel aufrechtzuerhalten.
Ja, das Thema hatte ich vor Monaten auch mal durchgestöbert. Ist nicht so eindeutig, wenn ein Hund einen Einbrecher beißt. Aber kannst ja auch haftbar gemacht werden, wenn der Einbrecher auf deiner eisglatten, außen liegenden Keller Treppe ausrutscht und sich weh tut🙈🙈🙈... verrückt.
 
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15. Dez. 11:39
Genau, die Haftpflicht argumentierte damit, dass der Hund im eigenen Revier agierte. Find ich in Bezug auf „Hund beißt Einbrecher“ nicht uninteressant! Dieses „für Sachen geltende Vorschriften entsprechend anzuwenden“ ist in meinen Augen ein juristischer Weg, um zb Nutztiere weiterhin töten zu können sowie den Tierhandel aufrechtzuerhalten.
Ja das mit den Nutztieren ist echt nicht schön. Ich finde da sollten wir, die Bevölkerung, echt mal auf die Barrikaden gehen und zumindest die Einhaltung des bestehenden Tierschutzgesetzes einfordern und Druck auf die Regierung machen. Das kanns nicht sein, nur weil man es immer so gemacht hat, oder die Tiere ja eh in ein paar Monaten getötet werden, dass man da die Augen so verschließt, vor den Missständen.
 
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15. Dez. 11:40
Ja genau nach 90a BGB sind Tiere keine Sachen. Sie haben besondere Gesetze (Tierschutzgesetze etc). Allerdings ist das Sachenrecht auf sie anwendbar. Im Sachenrecht geht es aber weniger ums Töten als um Fragen von Eigentum und Besitz, was grade in Haftungsfragen natürlich der Dreh und Angelpunkt ist.
Ja absolut. So habe ich es auch verstanden. Kennst du dich in der Materie aus?
 

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