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Berthold & Tanja
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 50
zuletzt 26. Feb.

Jogger lautlos von hinten

Hallo zusammen, mich würde brennend Interessieren wie die Rechtslage ist wenn ein Jogger unbemerkt von hinten knapp am Hund vorbeirennt, wobei der Hund erschrickt und reflexartig zuschnappt. Der Hund war an der Leine. Das Ergebnis war eine zerissene Hose und eine kleine Wunde am Oberschenkel. Trägt der Jogger hierbei eine Mitschuld und hätte sich bemerkbar machen müssen, oder liegt alle Schuld beim Hundehalter? Kann der Ersatz der Hose geltend gemacht werden? Leider konnte ich keine Informationen dazu im Netz finden. Grüße an alle.
 
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Sabine
25. Feb. 15:32
Un
Und was ich eigentlich dein Problem???
 
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Sabine
25. Feb. 15:33
Und was ich eigentlich dein Problem???
Du kannst von mir aus noch 3x die Augen verdrehen und ich werde trotzdem meine Meinung äußern!!!
 
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Dogorama-Mitglied
25. Feb. 15:34
Sehe ich genauso, jedes Kind lernt schon von klein, man soll nicht an einem Hund vorbeirennen und schon garnicht nah ran.Im Zoo respektieren wir die Tiere doch auch wenn sie hinter gitter sind, also warum muss ich rennend an einem Hund vorbei?Ich kann doch den Moment kurz laufen und wenn ich vorbei bin weiter machen.
Das eine ist doch der menschliche Verstand und das andere die Rechtslage. Natürlich sollten wir alle Respekt- und Rücksichtsvoll miteinander umgehen. Wenn das aber nicht getan wird, ist die Frage nach der Schuld da. Und da tragen wir als Hundehalter leider die volle Verantwortung. Ob ich das jetzt gut finde oder nicht spielt für das Gesetzt aber leider keine Rolle.
 
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Dogorama-Mitglied
25. Feb. 15:35
Du kannst von mir aus noch 3x die Augen verdrehen und ich werde trotzdem meine Meinung äußern!!!
Kann man das nicht vielleicht auch freundlich sagen?
 
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Anika
25. Feb. 15:37
Kann man das nicht vielleicht auch freundlich sagen?
Was ist daran unfreundlich?Die andere Dame ist doch genauso unfreundlich in einigen Aussagen
 
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Anika
26. Feb. 16:26
Hallo Leider bist du als Hundehalter verantwortlich. Melde es der Versicherung die kümmern sich. Dann gib Ruhe. Nicht das die Sache dann aufgrund von einer Prüfung richtig zum Problem wird. Ich habe meine Augen auf dem Spaziergang immer überall. Viel beim Hund aber ich schaue mich immer um auch hinter mir.
 
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Manuela
26. Feb. 17:37
Meinst du wirklich, dass es Jogger gibt, die solch eine Situation absichtlich provozieren? Kann ich mir fast nicht vorstellen, aber da fällt mir gerade der Fahrradanrempelthread ein. Das müssten aber doch extreme Ausnahmen sein, vermutlich eher Naivität.
das hatt ich sogar mit Fußgänger auf einem Gehweg… Stur ging eine Frau weiter, ohne Irgendein Abweichen ihres Wegs, obwohl ich mit Hund an der Leine und Gehstock auch noch „vorhanden“ war! diese Dame ist mir dann nochmal begegnet, gleiches Spiel. Für die wär es leicht gewesen einen Schritt zur Seite zu machen.
 
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Sandra
26. Feb. 18:21
Das eine ist doch der menschliche Verstand und das andere die Rechtslage. Natürlich sollten wir alle Respekt- und Rücksichtsvoll miteinander umgehen. Wenn das aber nicht getan wird, ist die Frage nach der Schuld da. Und da tragen wir als Hundehalter leider die volle Verantwortung. Ob ich das jetzt gut finde oder nicht spielt für das Gesetzt aber leider keine Rolle.
Da bin ich voll bei dir. Auch was die rechtliche Lage angeht. Umso überraschter war ich, folgendes zu hören: Der Hund eines Bekannten hat ein Kind geschnappt/ gebissen. Der Bekannte drückte sich mit seinem angeleinten Hund an den Zaun, weil das Kind mit so einem Laufrad kam. Das Kind ist dann aus Schusseligkeit direkt in sie rein gefahren. Und der Hund hat geschnappt. Es gab für den Hundehalter keine Konsequenzen und der Schaden wurde gehälftet. Das zu hören hat mich sehr überrascht.
 
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Michelle
26. Feb. 18:23
Also wir haben den Westenstest gemacht. Da wurde der Hund absichtlich erschreckt/ bedroht. Es gibt eine "toleranz Grenze" bei schnappen( gefährden anderer) wäre der Hund allerdings durchgefallen. Bei uns ist es so Kategorie 1: amstaff,pitty Kategorie 2: alles was auffällig geworden ist: geschnappt, jmn umgerissen und so weiter Kategorie 3: Hunde bei denen eine gefährlich vermutet wird, können aber durch erfolgreichen Westenstest befreit werden. Also die Behörden hat da ganz klare Regelungen. Wenn der Jogger seine Sachen ersetzt haben möchte, Haftpflichtversicherung melden. Evt wenn möglich entschuldigen Wenn er dich meldet oder anzeigt kommt dein Hund in Kategorie 2, dann musst du mit dem Westenstest beweisen, dass du deinen Hund führen kannst und von euch keine Gefahr ausgeht
 
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Michelle
26. Feb. 18:38
Zunächst einmal natürlich Paragraf 833 BGB. Gefährdungshaftung = verschuldensunabhängig. Evtl kann es zu einer Schadensquotelung kommen im Rahmen des Mitverschuldens des Joggers. Da spielen dann die Details mit rein: wie breit war der Weg, wie lang war die Leine, wie dicht ist er an euch vorbei etc etc. Tendenziell sehe ich da aber wenig Erfolgsaussichten auf eurer Seite. Ne neue Hose wird auf jeden Fall drin sein evtl sogar Schmerzensgeld.
Das gilt so aber nicht. Der Hund kann wenn er gemeldet wird als gefährlicher Hund,sprich Kategorie 2 eingestuft werden da ist das egal wie breit war der Weg, wie lang die Leine. Was zählt für die Behörde war das schnappen.