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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Hund vom Fahrrad angefahren

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Anna
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 16
zuletzt 10. Dez.

Hund vom Fahrrad angefahren

Meine Frage: Was ist der nächste Schritt? Zur Situation: Ich bin gestern mit einem Herren und seinen 2 Hunden und meinen 3en spazieren gegangen. Wir trafen auf 2 Damen mit Hund. Wir standen alle auf dem Fußweg im Park (rund herum Wiesen). 3 Hunde sind über die Wiese geflitzt (einer von mir vorweg). Plötzlich schoss im Affenzahn ein Fahrradfahrer an mit Kopfhörern (hat also das "Vorsicht!" nicht gehört) und auch nicht abgebremst, obwohl wir zu viert mit Hunden da standen. Die 3 Flitzer sind angerannt, Fahrradfahrer stoppt zum Glück mit Fuß absetzen und mein Hund ungebremst mit Kopf voran ins Rad. Das Halsband hat es weggesprengt (aufgebrochen). Hund total durch den Wind. Ich habe mit ihm Nummern ausgetauscht. Mein Hund hat Schnittwunden im Gesicht, an der Brust und Schulter und beide Füße vorne aufgerissen von der abrupten Bremsung auf dem Rollsplitt. Jetzt hat der Fahrrad Fahrer einen Notfall Schein zugesendet, dass er eine Prellung des Großen Zehs hat..... und mich darauf aufmerksam gemacht, dass er ja nicht weiß ob Folgeschäden kommen.... Mein Hund wurde einmal zusammengestaucht und hat vermutlich eine Gehirnerschütterung. Was kann ich erwarten oder wo muss ich jetzt aufpassen? Bis her haben wir keine Kosten ausgetauscht und ich möchte keinen Fehler machen, falls es meinem Hund dann schlechter geht oder er mich doch noch ran zieht wegen dem Großen Zeh. Ich habe Zeugen, die Aussagen, dass er viel zu schnell, mit Kopfhörern, auf dem Fußweg unterwegs war. Aber hilft das überhaupt bei Hund vs. Fahrrad? Ist dann nicht automatisch der Hubd schuld? (Anleinpflicht besteht nur bei Schafhaltung im Park, sonst dürfen Hunde frei laufen). Ich bin noch geschockt und hoffe, dass ihr mir ein paar Tipps habt. Danke!!
 

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Sina
9. Dez. 16:05
Ich sehe die Schuld klar beim Fahrradfahrer und die Sache mit seinem Zeh als Versuch dich davon abzuhalten ihm die Tierarztkosten in Rechnung zu stellen. Ja, der Hundehalter ist oft schuld, aber das betrifft Situationen in denen sich alle anderen Beteiligten an Regel gehalten haben. Es gab keine Leinenpflicht, ihr wart auf dem Fußweg. Der Radfahrer hat dort nichts zu suchen, wenn "Radfahrer frei" gilt, hat er Schritttempo zu fahren. Er muss zudem vorausschauend fahren, durch Kopfhörer konnt er eure Warnung nicht hören, alleine deshalb liegt rein rechtlich die Schuld bei ihm. Musik darf nur in der Lautstärke gehört werden, sodass noch alle akustischen Signale wahrgenommen werden können. Warum er die Hunde zusätzlich nicht im Blick hatte, weiss man nicht. Dass er seinen Zeh bei der Aktion verletzt hat, ist seine eigene Schuld, deshalb wird seine Krankenversicherung dafür aufkommen müssen. Ihr habt nichts falsch gemacht und deshalb mMn nichts zu befürchten, zumal es noch Zeugen des Vorfalls gab.
 
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Anna
9. Dez. 16:36
Ja ich würde mich auch direkt an meine Versicherung wenden. Aber nur zum besseren Verständnis: der Fahrradfahrer hat gebremst und stand dann da mit Fuß auf dem Boden und dann ist dein Hund reingeknallt oder war der Fahrradfahrer selbst noch in Bewegung?
Das war ziemlich gleichzeitig. Ich bin froh, dass er gebremst hat und den Fuß abgestellt hat sonst wäre er sicher umgefallen. Wobei dass dann für sie auch nicht so ein "in Höchstgeschwindigkeit gg eine Wand" gewesen wäre. Aber das war so eine Millisekunde in dem das passiert ist. Meine Hündin hat beide Pfoten offen von ihrem "Bremsgang". Wäre er gerollt, wären vermutlich auch ihre Schnittwunden noch schlimmer gewesen wegen dem Rad. Momentan ist sie betröppelt. Vermutlich Wirbelsäule gestaucht und vllt eine leichte Gehirnerschütterung. Aber sie packt das schon denke ich. Ich weiß halt nicht wie sehr der Fahrradfahrer auf die "Folgeschäden" der Zehprellung eingeht...
 
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Anna
9. Dez. 16:37
Du solltest von allen Zeugen eine Dokumentation einholen Oder selbst die Dokumentation schreiben und die Zeugen mit Name, Adresse und Unterschrift dazu nehmen. Und dann fällt mir nur die Versicherung, welche übrigens auch die Zeugenaussagen benötigt oder gleich einen Rechtsanwalt Gesetz den Fall er nennt Schadensansprüche, wird deine Versicherung reagieren. Hat er gesetzlich falsch gehandelt, Kopfhörer und keine Fahrerlaubnis auf dem Weg, musst zur Polizei 🤷🏼‍♀️
Danke. Ich habe zum Glück Zeugen die für uns sprechen würden :).
 
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Anna
9. Dez. 16:41
Kommt nichts vom Radfahrer gegen dich,würde ich es dabei belassen. Keine Pferde scheu machen🙂 Alles Gute für euch🍀🍀 Lese gerade ,Unfallschein.Ist damit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung A U gemeint?
War ein Notfallschein (ärztlicher Notfalldienst). Steht nix von Arbeitsunfähigkeit dabei. Prellung Großzeh.....
 
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Sina
9. Dez. 16:49
War ein Notfallschein (ärztlicher Notfalldienst). Steht nix von Arbeitsunfähigkeit dabei. Prellung Großzeh.....
Also entweder der Herr ist eine völlige Mimose, oder er sucht auf Krampf etwas, um euch eine Mitschuld anzudichten. Ich habe mir beim Turnen früher regelmäßig Zehen gestaucht/geprellt und kleinere auch öfter mal gebrochen, würde aber nie auf die Idee kommen, deswegen gleich zum Notdienst zu gehen. Da wurde einfach weiter gemacht. Und dann noch mit Folgeschäden zu kommen 😂🤦‍♀️ Da stellt man den Zeh eine Weile ruhig, dann ist das erledigt. Deinen Hund hat es definitiv schlimmer erwischt, ich hoffe es geht ihm bald besser und er wird schnell wieder ganz gesund. Lass dir alles dokumentieren und ihm die Rechnung zukommen, sodass seine Haftpflicht das übernehmen kann. Sieht er es nicht ein, wird es wohl gerichtlich geregelt werden müssen. Du kannst dich ja anwaltlich beraten lassen, wenn du auf Nummer sicher gehen willst.
 
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Jessica
10. Dez. 09:16
Direkt der Versicherung melden. Allerdings gilt Leinenpflicht :-(
 

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