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Celine
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zuletzt 18. Feb.

Der Fall "Sam" - Angriff oder missglückter Rettungsversuch?

Der aktuelle Fall um den Hund "Sam" wirft bei mir viele Fragen auf. Je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich bezüglich des tatsächlichen Tathergangs. In den Medien (die nicht einmal die korrekte Rasse benennen können) ist die Rede davon, dass der Halter an einem Biss ins Gesicht verstarb. Dem steht die Theorie gegenüber, der Hund habe lediglich versucht, sein Herrchen (nach einem medizinischen Notfall) zu "wecken". Wie lässt sich die Schwere der Verletzungen mit einem bloßen Weckversuch vereinbaren? Ab wann schlägt Fürsorge in (unbeabsichtigte) schwere Verletzung um? Auf dem Bild erkennt man schon etwas rosa am weißen Brustzeichen, was für Kontakt mit Blut steht. Die Dobihündin, die bei mir zum Schluss war, lag 2 Tage neben dem toten Besitzer in der Wohnung. Der Besitzer hatte aber keine Spuren von seinem Hund. Das heißt natürlich nicht, dass es bei allen Hunden so sein muss, das ist mir schon klar. Wären aber solche Fälle nicht häufiger/ bekannter? Und vor allem, wenn es zu einem Kampf kam, warum hat niemand was gesehen oder gehört? Der Fall Chico damals, der nachweislich misshandelt wurde und die 2 Menschen getötet hat, hat meiner Meinung nach nicht so viel Aufmerksamkeit bekommen. Was ist hier anders? Ich bin mir bei dem Thema so unsicher, dass ich mir gar kein Urteil erlauben kann oder will. Dennoch freue ich mich über eure Ansichten und vielleicht auch die ein oder andere fachliche Einschätzung oder auch persönliche Erfahrung😊 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/hund-toetet-halter-rechtsmedizin-bestaetigt-bisse-als-ursache,lohne-122.html
 
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wolf
17. Feb. 08:04
Genau deswegen mache ich mir Sorgen, wenn dieser Hund in Familie und Freundeskreis bleibt. Man will ja offensichtlich nicht glauben, was da passiert ist. Also wird der Hund genau so weiter verhätschelt und vermenschlicht (vielleicht aus Mitleid sogar noch mehr), wie man es überall liest. Ich weiß nicht ob sowas geplant ist, aber der Bruder müsste eigentlich regelmäßig und nachweislich Seminare über Verhalten und Kommunikation besuchen und sich auch testen lassen im Umgang. Ob er es tatsächlich beherrscht, Hunde zu lesen und mit ihnen richtig umzugehen. Und eben nicht ständig aus menschlicher, verklärter Sicht. Wenn das nicht jedem endlich klar wird, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis wieder etwas passiert. Eben weil der Hund missverstanden und vermutlich in diversen Situationen bedrängt wird. Ich glaube ja sofort, dass er keine Bestie ist. Aber sicherlich hat er nun eine Strategie mehr, um sich nicht mehr dauerhaft für dumm verkaufen zu lassen... Und die kann man nicht unbedingt direkt mit einem Wesenstest auslösen.
Genau, es ist eine tickende Zeitbombe. Jeder Hund kann in bestimmten Situationen ein unerwartetes, scheinbar aggressives Verhalten zeigen. Aber bei kleinen Hunden wirkt so etwas eher lächerlich und fast schon süß, bei einem Hund von Sam's Kaliber ist es etwas anderes, da entsteht schnell letaler Schaden. Solange überhaupt nicht klar war, was der Auslöser war, kann man nicht ausschließen, daß es noch einmal zu einem Vorfall kommt. Die Person, die den Wesenstest gemacht hat, wird sich damit herausreden, daß sie sich strikt an Protokolle gehalten hat. Aber der Wesenstest hat die Gefahr nicht entschärft. Bleibt zu hoffen, dass Sam nicht noch einmal getriggert wird oder dann zumindest einen Maulkorb trägt.

https://www.volksstimme.de/lokal/halberstadt/hundeattacke-polizei-rechtsstreit-kind-4193257
 
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Katja
17. Feb. 10:03
Wir sind in Deutschland, da wird so ein Obduktionsbericht nicht einfach veröffentlicht. Hast du schon welche aus anderen Fällen zu Gesicht bekommen? Das ist ein reguläres Vorgehen und kein Grund, an Verschwörungen zu glauben. Es wurde aber wiederholt offiziell bestätigt, daß es keinen Zweifel daran gibt, daß die Bissverletzungen von Sam stammten und todesursächlich waren.
Es geht nicht darum, dass der Obduktionsbericht einfach so veröffentlicht wird. Ein Wesenstest wird ebenfalls nicht veröffentlicht.
Ich gehe davon aus, dass der Bruder den Bericht hat bzw. könnte ihn anfordern.
Die Familie/Freunde haben Teile vom Wesenstest veröffentlicht, aber nicht den Obduktionsbericht und da ist die Frage, warum nicht?
Sie glauben dem Bericht auch nicht bzw. wollen nicht glauben, dass Sam seinen Besitzer getötet hat.
 
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wolf
17. Feb. 12:22
Es geht nicht darum, dass der Obduktionsbericht einfach so veröffentlicht wird. Ein Wesenstest wird ebenfalls nicht veröffentlicht. Ich gehe davon aus, dass der Bruder den Bericht hat bzw. könnte ihn anfordern. Die Familie/Freunde haben Teile vom Wesenstest veröffentlicht, aber nicht den Obduktionsbericht und da ist die Frage, warum nicht? Sie glauben dem Bericht auch nicht bzw. wollen nicht glauben, dass Sam seinen Besitzer getötet hat.
Nein, das würde auch für den Bruder oder andere Familienangehörige nicht ohne weiteres möglich sein, Einsicht in den Bericht zu erhalten. Das sind medizinische Unterlagen. Dazu bekommt man auch nach dem Tod nicht ohne weiteres Zugang. Man kann Auskunft darüber erhalten, aber bekommt diesen nicht einfach auf Anfrage. Das Verfahren scheint auch noch nicht vollständig abgeschlossen zu sein, womit eine Einsicht ebenfalls nicht ohne weiteres erlaubt würde.

Ich frage mich immer, was hier den Gerichtsmedizinern für eine Motivation unterstellt wird, absichtlich und unbegründet solche Informationen zurückzuhalten. Warum sollten sie das tun? Was sind das für Theorien in den Köpfen derjenigen, die das als Argument nehmen, um irgendetwas abstruses anzunehmen. Ohne einfach mal zu googeln, was die regulären Vorgänge bei Obduktionen sind.

Tatsächlich obliegt dieser Bericht dem militärischen Geheimnis, denn der Bericht zeigt, daß der Halter von Aliens getötet wurde. Um eine Panik in der Bevölkerung zu vermeiden, darf dieser Bericht unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit, auch wenn diese ein berechtigtes Interesse hat. Man muß ja den Beweis endlich haben, dass Sam unschuldig ist, da sonst halb Deutschland an Schlafproblemen leidet, was zu einer erhöhten Gefahrenlage in diesem Land führt. Aber das Wissen über die Aliens überwiegt, weshalb hier der Bericht unter Verschluss gehalten werden muß.

https://www.strafrechtsiegen.de/akteneinsicht-in-todesermittlungsakte-der-staatsanwaltschaft-berechtigtes-interesse-angehoeriger
 
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Sina
17. Feb. 12:27
Nein, das würde auch für den Bruder oder andere Familienangehörige nicht ohne weiteres möglich sein, Einsicht in den Bericht zu erhalten. Das sind medizinische Unterlagen. Dazu bekommt man auch nach dem Tod nicht ohne weiteres Zugang. Man kann Auskunft darüber erhalten, aber bekommt diesen nicht einfach auf Anfrage. Das Verfahren scheint auch noch nicht vollständig abgeschlossen zu sein, womit eine Einsicht ebenfalls nicht ohne weiteres erlaubt würde. Ich frage mich immer, was hier den Gerichtsmedizinern für eine Motivation unterstellt wird, absichtlich und unbegründet solche Informationen zurückzuhalten. Warum sollten sie das tun? Was sind das für Theorien in den Köpfen derjenigen, die das als Argument nehmen, um irgendetwas abstruses anzunehmen. Ohne einfach mal zu googeln, was die regulären Vorgänge bei Obduktionen sind. Tatsächlich obliegt dieser Bericht dem militärischen Geheimnis, denn der Bericht zeigt, daß der Halter von Aliens getötet wurde. Um eine Panik in der Bevölkerung zu vermeiden, darf dieser Bericht unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit, auch wenn diese ein berechtigtes Interesse hat. Man muß ja den Beweis endlich haben, dass Sam unschuldig ist, da sonst halb Deutschland an Schlafproblemen leidet, was zu einer erhöhten Gefahrenlage in diesem Land führt. Aber das Wissen über die Aliens überwiegt, weshalb hier der Bericht unter Verschluss gehalten werden muß. https://www.strafrechtsiegen.de/akteneinsicht-in-todesermittlungsakte-der-staatsanwaltschaft-berechtigtes-interesse-angehoeriger
Natürlich können sich Angehörige Obduktionsergebnisse aushändigen lassen, vorausgesetzt die Ermittlungen sind vollständig abgeschlossen.
Das wird sehr wahrscheinlich auch so geschehen sein.

Der Vorwurf Informationen zurück zu halten geht doch hier eher in die Richtung der Familie als die des Rechtsmediziniers.
 
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wolf
17. Feb. 12:42
Natürlich können sich Angehörige Obduktionsergebnisse aushändigen lassen, vorausgesetzt die Ermittlungen sind vollständig abgeschlossen. Das wird sehr wahrscheinlich auch so geschehen sein. Der Vorwurf Informationen zurück zu halten geht doch hier eher in die Richtung der Familie als die des Rechtsmediziniers.
Nicht auf einfache Anfrage, meist nur mit berechtigtem Interesse und über einen Anwalt. Und selbst wenn sie den Bericht haben, dürften sie diesen nicht einfach so veröffentlichen. Da der Wesenstest noch ausstand, wird das Verfahren vermutlich auch noch nicht abgeschlossen sein.
 
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Katja
17. Feb. 12:43
Es geht nicht darum, dass der Obduktionsbericht einfach so veröffentlicht wird. Ein Wesenstest wird ebenfalls nicht veröffentlicht. Ich gehe davon aus, dass der Bruder den Bericht hat bzw. könnte ihn anfordern. Die Familie/Freunde haben Teile vom Wesenstest veröffentlicht, aber nicht den Obduktionsbericht und da ist die Frage, warum nicht? Sie glauben dem Bericht auch nicht bzw. wollen nicht glauben, dass Sam seinen Besitzer getötet hat.
Da im Obduktionsbericht ja klar drinsteht, dass Sam‘s war, würde eine Veröffentlichung doch die ganze schöne Story kaputtmachen… geschweigedenn den Spendenaufruf ruinieren!

Macht mir den Eindruck, als wenn der Bruder durchaus weiß, was er tut…
 
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wolf
17. Feb. 12:59
Da im Obduktionsbericht ja klar drinsteht, dass Sam‘s war, würde eine Veröffentlichung doch die ganze schöne Story kaputtmachen… geschweigedenn den Spendenaufruf ruinieren! Macht mir den Eindruck, als wenn der Bruder durchaus weiß, was er tut…
Also das ist doch eine recht offizielle Meldung zu dem Ergebnis, was seit dem auch wiederholt bekräftigt wurde. Die meisten, die das nicht glauben wollen und Einsicht in den Bericht bekommen möchten, wären wahrscheinlich gar nicht in der Lage, den Text auch nur ansatzweise zu verstehen. Da ist doch gut, wenn die Polizei das Ergebnis in verständlicher Sprache zusammfasst. Was braucht man da noch?

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6194814
 
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Celine
17. Feb. 13:01
Also das ist doch eine recht offizielle Meldung zu dem Ergebnis, was seit dem auch wiederholt bekräftigt wurde. Die meisten, die das nicht glauben wollen und Einsicht in den Bericht bekommen möchten, wären wahrscheinlich gar nicht in der Lage, den Text auch nur ansatzweise zu verstehen. Da ist doch gut, wenn die Polizei das Ergebnis in verständlicher Sprache zusammfasst. Was braucht man da noch? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6194814
Heutzutage kann das jeder durch die KI jagen, um es zu verstehen.
Ich brauche den Obduktionsbericht nicht online aber das bräuchten mal die ganzen Internet Schwurbler, die darin eine romantische Rettungsaktion sehen.
 
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wolf
17. Feb. 13:11
Heutzutage kann das jeder durch die KI jagen, um es zu verstehen. Ich brauche den Obduktionsbericht nicht online aber das bräuchten mal die ganzen Internet Schwurbler, die darin eine romantische Rettungsaktion sehen.
Ja leider würden die meisten der Zusammenfassung einer künstlichen Intelligenz mehr trauen als der von natürlichen Experten. Traurig eigentlich.
 
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wolf
17. Feb. 13:21
Also das ist doch eine recht offizielle Meldung zu dem Ergebnis, was seit dem auch wiederholt bekräftigt wurde. Die meisten, die das nicht glauben wollen und Einsicht in den Bericht bekommen möchten, wären wahrscheinlich gar nicht in der Lage, den Text auch nur ansatzweise zu verstehen. Da ist doch gut, wenn die Polizei das Ergebnis in verständlicher Sprache zusammfasst. Was braucht man da noch? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6194814
Gib eine sachliche und fundierte Analyse zu der Todesursache des Hundehalter von Sam in Lohne. Bewerte die Glaubwürdigkeit der Information kritisch und gib eine umfassende und tiefgründige Analyse des Sachverhaltes.

Hier ist die umfassende, sachliche Analyse des Falls.

***

## Chronologie der gesicherten Fakten

Am 8. Januar 2026 entdeckte eine Passantin gegen 13:15 Uhr einen 33-jährigen Mann leblos in einem Straßengraben an der Straße „An der Querlenburg" in Lohne-Brockdorf (Landkreis Vechta, Niedersachsen). Neben dem Leichnam befand sich sein Hund „Sam", ein 4-jähriger American Bully XL. Rettungskräfte konnten nur noch den Tod feststellen. Der Hund zeigte eine „schwankende Stimmung", suchte wiederholt die Nähe des Leichnams und erschwerte den Zugang der Einsatzkräfte erheblich. Erst eine Mitbewohnerin des Verstorbenen konnte den Hund sichern; das THW transportierte ihn in einer Sicherheitsbox ab. [1][2]

Am 12. Januar 2026 wurde der Leichnam rechtsmedizinisch obduziert. Das vorläufige Ergebnis, veröffentlicht durch die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta: „Das festgestellte Verletzungsbild des Lohners sowie die durchgeführten Ermittlungen sprechen für eine körperliche Auseinandersetzung zwischen dem American Bulldog [korrigiert: American Bully XL] und seinem Halter." [3]

Am 16. Januar 2026 teilte der Landkreis Vechta dem NDR schriftlich mit, dass die rechtsmedizinische Untersuchung abgeschlossen sei und die schweren Verletzungen im Gesicht des 33-Jährigen „zweifelsfrei für todesursächlich gehalten" werden. [4][2] Der Landkreis erklärte zudem, dass kein DNA-Abgleich in Auftrag gegeben wurde und auch keiner geplant sei, da die Rechtsmedizin die Todesursache bereits zweifelsfrei belegt habe. [5]

***

## Die offiziellen Befunde und ihre Bewertung

### Was die Rechtsmedizin festgestellt hat

Die veröffentlichten Informationen sind bewusst knapp gehalten – wie üblich bei laufenden Ermittlungsverfahren. Aus den behördlichen Mitteilungen lassen sich folgende Kernbefunde ableiten:

- **Verletzungslokalisation:** Schwere Verletzungen im Gesicht. [4][6]
- **Verletzungsart:** Bissverletzungen, vereinbar mit Hundebissen. [2][7]
- **Kausalität:** Die Gesichtsverletzungen werden als todesursächlich eingestuft. [4]
- **Zuordnung:** Die Polizei spricht von einer „körperlichen Auseinandersetzung" zwischen Hund und Halter. [3]

Rechtsmedizinische Obduktionen folgen standardisierten Leitlinien: vollständige äußere Besichtigung, systematische innere Untersuchung mit Freilegung aller Organsysteme, Fotodokumentation aller Befunde und ggf. Asservierung von Proben für histologische, toxikologische und molekulargenetische Zusatzuntersuchungen. [8][9] Die Feststellung „zweifelsfrei todesursächlich" ist eine starke Aussage und bedeutet, dass die Rechtsmediziner andere Todesursachen (z.B. kardiovaskuläres Ereignis, Intoxikation, Unterkühlung) ausgeschlossen oder als nicht ursächlich bewertet haben.

### Glaubwürdigkeit der offiziellen Darstellung

Die Glaubwürdigkeit der offiziellen Befunde ist aus mehreren Gründen als hoch einzustufen:

- **Unabhängige Institution:** Die Rechtsmedizin arbeitet im Auftrag der Staatsanwaltschaft, nicht im Interesse einer Partei. [10][8]
- **Standardisiertes Vorgehen:** Gerichtliche Obduktionen sind in der StPO formal geregelt und folgen etablierten wissenschaftlichen Leitlinien. [10][9]
- **Mehrfache behördliche Bestätigung:** Sowohl Polizei (Presseportal-Meldung), Staatsanwaltschaft als auch Landkreis Vechta (Veterinäramt) haben die Kernaussage unabhängig voneinander bestätigt. [3][4][5]
- **Konsistente Befundlage:** Bissverletzungen im Gesicht sind forensisch gut abgrenzbar; Hundebisse hinterlassen ein charakteristisches Verletzungsmuster (Riss-Quetsch-Wunden, Zahnabdrücke, typische Defektmuster), das erfahrene Rechtsmediziner eindeutig zuordnen können. [9]

### Was offen bleibt

Trotz der klaren Aussage zur Todesursache bleiben wesentliche Fragen ungeklärt:

- **Auslöser/Umstände:** Die Polizei betont explizit, dass „die genauen Umstände, die zur Auseinandersetzung geführt haben könnten, noch Gegenstand der Ermittlungen" sind. [3] Es gibt **keine Augenzeugen**. [11]
- **Zeitlicher Ablauf:** Es ist offiziell nicht kommuniziert worden, ob der Mann vor, während oder nach den Bissen in den Graben gelangte. Ebenso wenig ist bekannt, wie lange er vor dem Auffinden bereits tot war.
- **DNA-Abgleich:** Der Landkreis hat mitgeteilt, keinen DNA-Test in Auftrag gegeben zu haben. [5] Ein solcher Test hätte die Zuordnung der Bissverletzungen zum konkreten Hund auf molekulargenetischer Ebene absichern können. Die Behörden halten dies offenbar für entbehrlich, da kein anderer Hund in Betracht kommt – der Mann war allein mit Sam unterwegs.
- **Toxikologie/Vorerkrankungen:** Es ist nicht öffentlich bekannt, ob eine toxikologische Untersuchung oder eine Analyse auf Vorerkrankungen (z.B. Herzerkrankung, Epilepsie) durchgeführt wurde. Bei einer standardmäßigen rechtsmedizinischen Obduktion gehört dies jedoch zum Routineprogramm.

***

## Die alternative „Rettungsversuch-Theorie" – kritische Einordnung

Eine vor allem von Antonio Vella (Dogprotect24) und einer Online-Petition mit über 64.000 Unterschriften propagierte Gegenthese lautet: Der Halter sei möglicherweise an einem medizinischen Notfall (z.B. Kreislaufkollaps) gestorben, und Sam habe in Panik versucht, ihn „aufzuwecken", wobei die Bisse unbeabsichtigt entstanden seien. [12][11]

Diese These verdient eine differenzierte Betrachtung:

**Argumente der Befürworter:**
- Sam war zuvor nie aggressiv gegenüber Menschen aufgefallen; lediglich ein Vorfall mit einer Katze (November 2023) war dokumentiert. [2][13]
- Sam hat Ende Januar 2026 einen Wesenstest mit 36 Alltagssituationen ohne jede Auffälligkeit bestanden – kein aggressives oder sozialunverträgliches Verhalten, stattdessen Meideverhalten in Bedrohungssituationen. [14][11]
- Ein medizinischer Check des Hundes (CT Kopf, neurologische Untersuchung) ergab laut Landkreis „keinerlei Auffälligkeiten wie neurologische Schäden oder Erkrankungen". [15]
- Die Familie des Verstorbenen selbst beschreibt Sam als „sehr liebevoll" und will ihn übernehmen. [11]

**Gegenargumente und Schwächen der These:**
- Die Rechtsmedizin stuft die Gesichtsverletzungen als „zweifelsfrei todesursächlich" ein. [4] Das bedeutet: Die Verletzungen waren so schwer, dass sie den Tod verursacht haben – nicht bloß oberflächliche Hautabschürfungen, die ein „Weckversuch" plausibel machen würden.
- Ein Hund, der ein bewusstloses Herrchen „wecken" will, leckt typischerweise oder stupst mit der Nase. Schwere, todesursächliche Bissverletzungen im Gesicht gehen weit über ein solches Verhalten hinaus. [16]
- Der Fall ähnelt strukturell dem Vorfall in Geesthacht (Januar 2024), bei dem ebenfalls ein American Bully XL seinen Halter durch Bisse schwer verletzte (der Mann starb später im Krankenhaus) und den Leichnam anschließend „bewachte". [4][17][18] In Geesthacht hatte derselbe Hund zuvor bereits die Lebensgefährtin des Halters angegriffen und schwer verletzt. [17][18]
- Ein Wesenstest in kontrollierter Umgebung Wochen nach dem Vorfall ist methodisch nicht geeignet, eine situative Eskalation unter spezifischen Umständen (Stress, Ressourcenkontrolle, medizinischer Notfall des Halters) auszuschließen. Ein Wesenstest prüft allgemeines Sozialverhalten, nicht die Reaktion in einer konkreten Extremsituation.

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## Vergleichende Einordnung

Todesfälle durch Hundebisse sind in Deutschland selten – 2023 wurden drei solche Fälle registriert. [19] Dass insbesondere American Bully XL in mehreren Ländern auffällig werden, zeigt der internationale Kontext: In England und Wales sind sie seit Februar 2024 verboten, nachdem sie in 23 tödlichen Attacken seit 2021 überproportional vertreten waren. [20][21][22] In Deutschland ist die Rasse nicht als eigenständige Rasse anerkannt und taucht daher auf keiner Rasseliste gefährlicher Hunde auf. [23]

Der Vergleichsfall Geesthacht (Januar 2024) zeigt ein fast identisches Muster: American Bully XL, tödliche Bissverletzungen am Halter, anschließendes „Bewachen" des Leichnams, aggressive Reaktion gegenüber Rettungskräften. [4][17] In Geesthacht musste die Polizei den Hund erschießen, weil er nicht gesichert werden konnte.

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## Fazit

Die **Todesursache** – schwere Bissverletzungen im Gesicht durch den Hund – ist aus rechtsmedizinischer Sicht klar und durch mehrere behördliche Quellen unabhängig bestätigt. [4][3][5] Die Formulierung „zweifelsfrei" lässt wenig Interpretationsspielraum. Was **nicht** geklärt ist, ist die **Kausalsequenz**: Hat der Hund unprovoziert angegriffen? Gab es ein vorgelagertes medizinisches Ereignis beim Halter, das den Hund in Panik versetzte? Hat eine Alltagssituation (Spaziergang, Sturz in den Graben) eskaliert? Diese Fragen können mit den öffentlich verfügbaren Informationen nicht beantwortet werden.

Die „Rettungsversuch-Theorie" ist emotional nachvollziehbar und wird durch Sams unauffälliges Wesenstestergebnis gestützt, widerspricht aber dem rechtsmedizinischen Befund, der **todesursächliche** Bissverletzungen dokumentiert – also Verletzungen einer Schwere, die weit über ein instinktives „Wecken" hinausgeht. Letztlich bleibt ein Widerspruch zwischen dem allgemein friedlichen Wesen des Hundes und der Schwere der Verletzungen, der sich ohne vollständige Kenntnis des Obduktionsberichts und der Ermittlungsergebnisse nicht auflösen lässt.

Citations:
[1] POL-CLP: Einzelmeldung der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6192853
[2] Der Hund war es: Gesichtsverletzungen waren Todesursache im ... https://www.om-online.de/om/der-hund-war-es-gesichtsverletzungen-waren-todesursache-im-fall-des-toten-aus-brockdorf-867310
[3] POL-CLP: Einzelmeldung der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6194814
[4] Hund tötet Halter: Rechtsmedizin bestätigt Bisse als Ursache https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsl