Das gibt es auch nicht. Das Jobcenter wird keine Rücksicht nehmen, wenn jemand sagt, er kann wegen Hund nur halbtags arbeiten oder so, aber ansonsten passiert da nichts. Etwas anderes könnte gelten, wenn jemand eon wertvolles Rennpferd oder so besitzt, das im Verkauf einen 5stelligen Betrag erbringt. Aber ein Hund, das macht keinen Sinn. Jeder Bürgergeldempfänger hat einen Vermögensfreibetrag von 15.000 Eur.
Im SGB XII beträgt der Vermögensfreibetrag 5.000 Eur. Also selbst da, was soll das für ein Hund sein, der so wertvoll ist? Wenn überhaupt kann ich mir da nur einen extrem wertvolles Zuchttier vorstellen, keinesfalls den Dackel der Nachbarin im Mietshaus oder so.
Da hast du Recht. Die Behauptung, das "Amt" nimmt einem das Tier weg wegen Bürgergeld, ist absoluter Bullshit und macht mich wütend. Ich arbeite im Jobcenter und für uns ist es vollkommen irrelevant, wieviele und welche Tiere du hast ( die Rennpferde hatten wir noch nicht und auch noch keine Grossbauern ). Du kannst die Tiere weder als Vorwand nehmen, um nicht zu arbeiten noch bekommst du mehr Geld. Ich habe beide Ansinnen schon häufiger erlebt. Bekomme ich mit, dass das oder die Tiere schon lange im Haushalt sind, gebe ich immer den Tipp mit der tiertafel. Bekomme ich mit, dass sich das Tier erst angeschafft wurde, während man schon beim Staat die Hand aufhält, aeussere ich meine Meinung. Das darf ich, solange ich nicht beleidigend werde.
Als kleine Ergänzung noch: ich verstehe auch keine Leute, die schon vom Staat leben und trotzdem weiter ein kind nach dem anderen in die Welt setzen.