Den EU-Heimtierausweis gibt es seit 2004
Seit 2011 gilt nur noch der Chip als einzige Zulässige Kennzeichnungsmethode.
In 2014 wurde ein neueres Ausweismodell eingeführt.
Mit dieser Version wurden strengere Sicherheitsmerkmale und einheitlichere Regeln für die Ausstellung eingeführt. Insbesondere wird seitdem vorgeschrieben, dass der Ausweis ausschließlich von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt und ausgefüllt werden muss, einschließlich der Dokumentation der Besitzerdaten, der Chipnummer und der Impfungen, um eine eindeutige Zuordnung und Fälschungssicherheit zu gewährleisten…
Der TA verstößt gegen seine Dokumentationspflichten, wenn er nicht den Züchter/TS Verein einträgt und das Dokument unterschreiben lässt vor Ort.