Ja klar. Aber es ist für mich nochmal ein deutlicher Unterschied. Wenn jemand seinen Hund kastrieren lassen will und der Tierarzt einen Grund (aus seiner Sicht vielleicht sogar berechtigt) sieht für Kastration, oder ob der Halter das Recht hat seinen Hund zu kastrieren und nur wenn der Tierarzt aus medizinischen Gründen etwas dagegen hat darf das nicht passieren.
Solche Gesetzestexte werden ja immer für den Extremfall geschrieben.
Bedeutet ich könnte meinen Tierarzt theoretisch verklagen wenn er meinen Hund auf meinen Wunsch nicht kastriert ohne medizinisch zu begründen warum er das nicht tun kann.
Das ist nochmal deutlich was anderes finde ich. Aber es macht auch wieder Sinn weil das Tierschutzgesetz genauso für Katzen, Pferde und Hunde gilt. Und nur beim Hund wird die Diskussion geführt
Bedeutet im Extremfall ich könnte morgen zum Tierarzt gehen und sagen: kastriert meinen Hund. - warum? - weil ich das will. Und wenn der Tierarzt keinen medizinischen Grund findet warum das nicht geht, dann bin ich laut Tierschutz gesetz im Recht, und der Tierarzt muss kastrieren.
Da steht nichts von Kastration nur aus medizinischen Gründen. Das wünschen wir uns oft nur so.
Kein Halter kastriert seinen Hund. Das tut immer ein Tierarzt. Wenn sich ein Tierarzt dazu bereit erklärt, beinhaltet das die medizinische Indikation, die nichts anderes ist als seine Zustimmung.
Mit dem Gesetz wurde der früher gängigen Praxis, die zumindest ich in meiner Kindheit kennen gelernt habe, ein Riegel vorgeschoben, dass alle Hunde, mit denen nicht gezüchtet werden sollte, kastriert wurden. Es ist somit ein Fortschritt Richtung Tierwohl. Gesetze sind nicht dazu da, den Menschen die Verantwortung abzunehmen.
Der Tierarzt, der kastriert, und der Halter, der kastrieren lässt, sind in der Pflicht, abzuwägen, ob ein operativer Eingriff mit all seinen Risiken gerechtfertigt ist. Ob so ein Eingriff gerechtfertigt ist, ist IMMER eine Einzelfallentscheidung, mit vielen einflussnehmenden Faktoren.
Ich sehe das Problem nicht.