Als Drohung geht es juristisch nur durch, wenn es konkret so formuliert wird. Also bspw. "Ich werde eure Hunde vergiften". Man solle sich nicht wundern, wenn (...) ist somit keine Drohung.
Das ist zwar ziemlich spitzfindig, aber so ist es nun mal.
Quelle: Unsere Polizei, nachdem mir die (erwachsene) alkoholkranke, ständig auf Krawall gebürstete Tochter meiner "Lieblingsnachbarin" gesagt hat, ich solle aufpassen, wenn ich im Dunkeln rausgehe, denn vielleicht würde ihr Freund mir dann mal ordentlich was aufs Maul hauen. 🙈