Ich lese das hier immer wieder..leider greift das zu kurz.Erlaubt sind medizinische Eingriffe in den Körper eines Tieres, also etwa seine Kastration, im Einzelfall nur dann, wenn eine tierärztliche Indikation vorliegt. Erlaubt sind Kastrationen auch, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung eines Tieres verhindert oder, wenn tierärztliche Bedenken dem nicht entgegenstehen, ein Tier zu seiner weiteren Nutzung oder Haltung unfruchtbar gemacht werden soll (§ 6 Abs. 1 Nr.5 des TierSchG).