Das ist tatsächlich Bundeslandabhängig, für uns Ist Hamburg und Schleswig-Holstein maßgebend:
HH= ganzjährige Leinenpflicht in bestimmten Gebieten dürfen zwischen 01.03-15.07. (Ausgeschildert) nicht mitgeführt werden.
S-H= ganzjährige Leinenpflicht im Wald, 01.04.-30.09. Hundeverbot am Strand, ausgenommen ausgeschilderte Hundestrände.
Also... habt ihr beide recht. :)
Hier noch einmal zum nachlesen: https://www.jagderleben.de/praxis/brut-setzzeit-muessen-hunde-leine-bleiben-711587
Ausgenommen sind natürlich immer ausgeschilderte Hundeauslaufzonen, hier gelten die entsprechenden aufgestellten Regeln ☺️