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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 15. Apr.

Leinenpflicht

Die Leinenpflicht hat nun ja begonnen und ich finde keine Antworten ob eine Schleppleine als Leine gilt. Auf Websites vom Landkreis steht nichts von einer Leinenart oder Höchstlänge. Mein Hund braucht das Toben noch sehr, ist noch ein Junghund und das darf er an der Schleppleine (20m) sonst. Er jagd nicht und bleibt auf dem Weg, bleibt an der Seite stehen wenn er andere Menschen sieht und ist auch zu 85% sofortig abrufbar. Die Schleppleine behalte ich in der Hand also wird sie nicht geschleppt. Wie macht ihr das? Bzw Tipps? Danke
 
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Karin
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12. Apr. 17:17
Hallo, auch eine Schleppleine, Länge egal, ist eine Leine. Es geht ja nur darum das der Hund nicht frei läuft damit er nicht jagen, hetzen... kann. LG
 
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Ma
12. Apr. 16:42
Also für mich ist ne Schleppleine eine Leine. Solange er nicht jagen geht und auf dem Weg bleibt. Es geht ja darum dass die auch durch das Unterholz gehen und dort dann Wild erschrecken können. Wenn du das mit der Schleppi garantieren kannst, sehe ich da kein Problem. Eventuell keine 20 m Schleppi, sondern eine 5 m ?
 
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Dogorama-Mitglied
12. Apr. 16:44
Also für mich ist ne Schleppleine eine Leine. Solange er nicht jagen geht und auf dem Weg bleibt. Es geht ja darum dass die auch durch das Unterholz gehen und dort dann Wild erschrecken können. Wenn du das mit der Schleppi garantieren kannst, sehe ich da kein Problem. Eventuell keine 20 m Schleppi, sondern eine 5 m ?
Haben wir auch schon drüber nachgedacht aber er rennt gerne ein Stück und kann die 20m sehr gut abschätzen wann er umdrehen muss bevor die Leine endet. Ich befürchte das er dann ständig in die Leine rennt.
 
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Ma
12. Apr. 16:59
Haben wir auch schon drüber nachgedacht aber er rennt gerne ein Stück und kann die 20m sehr gut abschätzen wann er umdrehen muss bevor die Leine endet. Ich befürchte das er dann ständig in die Leine rennt.
Und du bist dir 100 % sicher, dass der Hund nicht ab der Wege kurz mal ins Unterholz huscht ? Bei 20 m hat man halt meiner Meinung nach keine gute Kontrolle. Wir arbeiten mit 3 m und 5 m Führ und Schleppleine. Bubi kennt das seit er klein ist und ist zufrieden damit. Freilauf ist schön, aber wir haben Verantwortung für die Umwelt und das Wild. Daran sollten wir Hundehalter denken :)
 
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Katrin
12. Apr. 17:05
Wir hatten immer nur 5-10m, mehr nicht. Getobt wird in Freilaufgebieten oder in Gärten.
 
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Karin
12. Apr. 17:17
Hallo, auch eine Schleppleine, Länge egal, ist eine Leine. Es geht ja nur darum das der Hund nicht frei läuft damit er nicht jagen, hetzen... kann. LG
 
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Dogorama-Mitglied
12. Apr. 18:15
Und du bist dir 100 % sicher, dass der Hund nicht ab der Wege kurz mal ins Unterholz huscht ? Bei 20 m hat man halt meiner Meinung nach keine gute Kontrolle. Wir arbeiten mit 3 m und 5 m Führ und Schleppleine. Bubi kennt das seit er klein ist und ist zufrieden damit. Freilauf ist schön, aber wir haben Verantwortung für die Umwelt und das Wild. Daran sollten wir Hundehalter denken :)
Ja wirklich er hört ausgezeichnet kommt nur manchmal nicht sondern bleibt stehen. Wir haben selber viele Tiere wie Pferde Schafe und Kaninchen und da hat er gelernt lieb zu sein. Letztens auch ein Reh in Ruhe beobachtet das wir gar nicht mitbekommen haben
 
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Patrick
15. Apr. 12:53
Hallo. Also was die Brut und Setzzeiten angeht gilt eine Schleppleine als Leine, denn damit steht der Hund weiterhin unter deiner Einwirkung. In der Stadt kann das was als Leine gilt von Stadt zu Stadt variieren.
 
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Sonja
15. Apr. 13:09
Ich hab für Rionnag eine 15m schleppleine. Während der Brut/setzzeit lasse ich ihn nicht mehr als ca 2m vom Weg ins Unterholz, so das er sein "Geschäft" halt nicht auf dem Weg verrichtet . Toben lasse ich ihn auf offenen Wiesen, wenn das Gras nicht zu hoch ist oder wenn bereits abgemäht , dort lasse ich die schleppleine auch los bleib aber immer in Reichweite, und renn halt mit ihm über die Wiesen, so das ich im stoppen kann , auf Zuruf reagiert er eigentlich zuverlässig, oder halt im Notfall auf die Leine stehen, resp. aufnehmen kann.
 
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Florian
15. Apr. 13:16
Leider kann es dazu keine Pauschlantwort geben, da man immer in der jeweiligen Gemeindeordnung nachschauen muss. Beispiel: Stadt Hannover 1,5m Leine, Nachbargemeinde Garbsen 2 m Leine.
 
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Ignis
15. Apr. 13:19
Wir halten es wie in Naturschutzgebieten: max. 5m. Die darf der Hund aber nur nach vorn und hinten auf dem Weg ausnutzen. Seitlich ins Grün nur gerade so viel, dass das Geschäft nicht auf dem Weg landet. Man kann einen aktiven Hund trotzdem auslasten, das hängt nicht zwingend am Bewegungsradius.