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Tierquälerei bei der Brandenburger Polizei - warum die Staatsanwaltschaft nun ermittelt

Im Tierschutzgesetz lautet es eindeutig: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ (TierSchG, §1). Dass ausgerecht gegen die Brandenburger Polizei wegen Verletzungen dieses Paragraphen ermittelt wird, ist schockierend und erschütternd.

Polizeihund
© Mihajlo Maricic

Der Beitrag von Frank Drescher (rbb24) beleuchtet die Geschehnisse. An dieser Stelle müssen wir eine Trigger-Warnung setzen. Im Folgenden wird beschrieben, wie Beamte während der Ausbildung ihrer Diensthunde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben.

Dem rbb liegen interne Verdachtsmeldungen aus Brandenburgs Polizei vor. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat bestätigt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen Polizei- und Justizbeamte führt.

In den Verdachtsmeldungen ist von Tritten die Rede, weil ein Hund ein Plastikrohr nicht aus dem Maul lassen wollte. Außerdem seien verbotene Würgeketten verwendet worden, mit denen die zukünftigen Diensthunde in Atemnot gebracht wurden. Weiter sollen Hunde mit zwei Leinen (eine am Hals und eine um den Bauch vor den Hinterläufen) in die Länge gezogen worden sein. Zudem sollen in der Ausbildung Techniken zur Maßregelung mit Knüppeln, Spaten, Gerte oder Schlingen angewendet worden sein. Diese Methoden sind absolut verwerflich und dienen vermutlich dazu, den Tieren ein möglicherweise unerwünschtes Verhalten „abzutrainieren“. Wir von Dogorama und unsere gesamte Dogorama-Community wissen schließlich, dass ein positiver und belohnungsbasierter Ansatz der Schlüssel zu einem vertrauensvollen und erfolgreichen Training ist. 

 
 
 
 
 
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Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft oder des Brandenburger Polizeipräsidiums steht noch aus. 

Der rbb hat den Fall der Landtagsabgeordneten in Brandenburg Andrea Johlige vorgelegt. Diese zeigt sich erschüttert, nicht zuletzt, weil der Tierschutz vor über zwei Jahren ein Thema im Innenausschuss war. Die Verstöße wurden allerdings erst im vorherigen Jahr angezeigt. Sie betont, dass es im Bereich der Polizei besonders verwerflich ist, derart gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen.

Wir werden euch auf dem Laufenden halten, wie sich das Ermittlungsverfahren entwickelt.

Quelle: rbb, Frank Drescher, 03.05.2024

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