Hundesteuer in Wels
Die Hundesteuer in Wels beträgt:- Sonstige Hunde: 44,00 Euro pro Jahr
- Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind: 20,00 Euro pro Jahr
Vorschriften für Hundehalter in Wels
Leinen- und Maulkorbpflicht
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet entweder an der Leine geführt oder mit einem Maulkorb versehen sein. Diese Regelung dient der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung.
- Leine und Maulkorb: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen (z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen) müssen Hunde sowohl an der Leine geführt als auch mit einem Maulkorb versehen sein.
- Spezifikationen: Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 Meter lang sein. Der Maulkorb muss so gestaltet sein, dass der Hund seinen Fang darin öffnen und frei atmen kann, jedoch weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.
Beseitigung von Hundekot
Wer einen Hund führt, ist verpflichtet, die Exkremente des Hundes an öffentlichen Orten im Ortsgebiet unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Anmeldung neuer Hunde
Auch wenn Sie bereits eine Hundemarke von einem früheren Hund besitzen, müssen Sie einen neuen Hund bei der Behörde mit allen erforderlichen Unterlagen neu anmelden.