Linz mit Hund

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Alles für den Hund in Linz

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Hundesteuer in Linz

In Linz beträgt die Hundesteuer 54 Euro pro Jahr.


Vorschriften für Hundehalter in Linz

Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Hundehalter haben in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Pflichten:

  • Kennzeichnung und Registrierung: Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden.
  • Hundeabgabe: Halter sind verpflichtet, eine Hundeabgabe zu entrichten. Hunde müssen ab einem Alter von drei Monaten bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
  • Artgerechte Hundehaltung: Es gibt umfassende Vorschriften zur artgerechten Hundehaltung. Ausführliche Informationen dazu finden sich im Kapitel "Haustiere" auf oesterreich.gv.at.

Maulkorb- und Leinenpflicht sowie Mitführverbot und Freilaufflächen
Landesgesetzliche Bestimmungen:

  • Öffentliche Orte im Ortsgebiet: Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet entweder an der Leine geführt oder mit einem Maulkorb versehen werden.
  • Spezielle Bereiche: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, bei größeren Menschenansammlungen (wie in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen) müssen Hunde sowohl an der Leine geführt als auch einen Maulkorb tragen.

Informationen der Stadt Linz
Mitführverbots-Verordnung: In Linz gibt es zusätzlich eine Verordnung, die das Mitführen von Hunden an bestimmten öffentlichen Orten verbietet. Dazu gehören Kinder- und Jugendspielplätze, Sport- und Fitnessflächen sowie die Linzer Badeseen. Genauere Informationen sind auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" zu finden.
Freilaufflächen: Auf den ausgewiesenen Freilaufflächen in Linz besteht keine Leinen- und Maulkorbpflicht. Jedoch ist das Mitführen von Hunden auf Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen, die sich innerhalb dieser Freilaufflächen befinden, verboten. Informationen zu den Freilaufflächen gibt es auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

Aufsicht und Sicherheit
Auch auf Freilaufflächen müssen Hunde so beaufsichtigt und geführt werden, dass sie keine Gefahr für Menschen und Tiere darstellen oder übermäßig belästigen. Zudem ist darauf zu achten, dass zu Bereichen, in denen das Mitführen von Hunden verboten ist (z. B. Kinderspielplätze), ausreichend Abstand gehalten wird.

Hundekot
Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, die Exkremente ihrer Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Verstöße gegen diese Pflicht stellen eine Verwaltungsübertretung dar und können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro geahndet werden.

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