Hundesteuer in Innsbruck
Die Hundesteuer in Innsbruck beträgt:- Normalsatz pro Hund: 124,80 Euro jährlich
- Ermäßigter Satz gemäß Abs 2: 45,00 Euro jährlich
- Ermäßigter Satz gemäß Abs 3: 45,00 Euro jährlich
Vorschriften für Hundehalter in Innsbruck
Allgemeine Regeln
- Leinenpflicht: Hunde müssen innerhalb geschlossener Ortschaften sowie im innerstädtischen Bereich an der Leine geführt werden.
- Öffentliche Gebäude und Parks: In öffentlichen Gebäuden, Parkanlagen, auf Spielplätzen und Märkten sind Hunde an einer kurzen Leine zu halten.
- Betretungsverbot für Rasen- und Pflanzenflächen: Diese dürfen von Hunden nicht betreten werden.
- Hundekotentsorgung: Im gesamten Stadtgebiet gibt es "Sackerlspender" für Hundekot. Bitte nutzen Sie diese und entsorgen Sie die gefüllten Beutel in den dafür vorgesehenen Mülleimern.
- Leinenpflicht bei landwirtschaftlichen Feldern: Von Frühjahr bis Herbst müssen Hunde bei landwirtschaftlichen Feldern an der Leine geführt werden.
- Museen: Hunde sind in Museen generell nicht erlaubt.
Hundewiesen in Innsbruck
Innsbruck bietet zahlreiche Hundewiesen in verschiedenen Stadtteilen, wo Hunde ohne Leine und Maulkorb spielen und toben können. Eine Liste aller Hundewiesen mit Links und Kartenmaterial ist auf der Website der Stadt Innsbruck verfügbar.
Schwimmen mit Hund
Hunde dürfen nicht in die Badeseen der Region Innsbruck. Es gibt jedoch Alternativen, wie kleine Buchten entlang des Inns oder Bäche und Bergseen bei Wanderungen, wo Hunde sich abkühlen können.
Hunde in Bergbahnen
Innsbruck bietet viele Bergbahnen, die Hunde transportieren. Die Regelungen variieren:
- Nordkettenbahn: Hunde kostenlos erlaubt, Leinen- und Maulkorbpflicht, im Alpenzoo nicht erlaubt
- Muttereralmbahn: Hunde kostenlos erlaubt
- Nockspitzbahn: Hunde kostenlos erlaubt
- Patscherkofelbahn: Hunde erlaubt, Maulkorbpflicht
- Bergbahn Oberperfuss: Hunde kostenlos erlaubt
- Stubaier Gletscher: Hunde kostenlos erlaubt
Wandern mit Hund
Wandern in den Bergen rund um Innsbruck bietet Hunden viel Auslauf und Abwechslung. Halten Sie Ihren Hund an der Leine, insbesondere in der Nähe von Weidevieh wie Kühen. Bei Bedrängnis auf einer Weide: Hund ableinen und die Weide ruhig und nicht hastig verlassen.
Trinkwasser
Innsbruck bietet zahlreiche Trinkwasserbrunnen, ideal zum Auffüllen von Wassernäpfen unterwegs.
Verhaltensregeln bei Hundekot
Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundstücken unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und Flächen unter Büschen und Sträuchern, um Gefährdungen durch Parasiten wie Giardien und Bandwürmer zu vermeiden.
Hundeverbot auf Spielplätzen
Das Mitführen oder freie Laufenlassen von Hunden auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist im Stadtgebiet Salzburg verboten, um die Gesundheit von Kleinkindern zu schützen. Nutzen Sie die Hundefreilaufflächen für den freien Auslauf Ihres Hundes.