Man könnte das Ganze etwas eindämmen wenn
- für jeden Hundehalter deutschlandweit ein Sachkundenachweis gefordert würde
- für jeden Hund Chippflicht und die Pflicht zur Eintragung in ein zentrales Hunderegister bestehen würde
- für jeden Hund ein Kaufnachweis (Kaufvertrag) mit Namen, Adresse und Ausweisnummer von Käufer und Verkäufer notwendig ist.
Das würde einige Käufer und Verkäufer von ihrem Vorhaben abhalten.
"Laut Berliner Hundegesetz, §16, Absatz 3 und 4, dürfen Hundewelpen (Hunde bis zu einem Jahr) ausschließlich von Personen verkauft/verschenkt/weitergegeben werden, die über einen Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz verfügen. Das heißt: Jeder, der einen Hundewelpen erwirbt, ohne sich diesen Sachkundenachweis in Kopie aushändigen zu lassen, verstößt gegen das Berliner Hundegesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann."
Quelle:
https://tierschutz-berlin.de/welpenhandel-stoppen/
Wie ich hier in den Beiträgen lernen musste, ist dieses Berliner Hundegesetz ein zahnloser Tiger, aber wenigstens ein Anfang, aus dem gelernt werden kann und das in verbesserter Form Schule machen könnte.