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Verfasser
Simone
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 12
zuletzt 17. Jän.

Wer haftet

Hallo zusammen, hat schon jemand die Erfahrung gemacht, dass der eigene Hund angeleint war und von einem fremden freilaufenden Hund belästigt wurde? Wie wurde im Schadenfall geurteilt? Die Situation droht mir täglich. Problem ist, mein Hund ist wesentlich größer, als der freilaufende. Also wenn meiner ihn, Gott bewahre, trotzdem erwischt, würde der andere das vielleicht nicht überleben. Leider hört der freilaufende Hund absolut nicht auf seinen Besitzer und pöbelt alles an, was geht und steht. Bin ich trotz angeleintem Hund im Schadenfall Schuld, wenn was passiert, weil meiner einfach körperlich überlegen ist?
 
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Barbara
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Barbara
 
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Jennifer
13. Jän. 17:16
So pauschal kann man das leider nicht sagen. Da bei Anwesenheit zweier Halter Aussage gegen Aussage stehen kann und letztendlich die Verletzungen des anderen Hundes entscheidend sein könnten. An erster Stelle würde wohl mit dem anderen Besitzer sprechen stehen. Eine zweite Person dabei haben, welche im Ernstfall eine Aussage zu deinen Gunsten machen kann, könnte helfen. Videoaufnahmen der Situationen wären auch eine Idee, allerdings werden diese vor Gericht nicht immer akzeptiert. Den Sachverhalt dem Ordnungsamt schildern und nachfragen, wie man am besten vorgeht könnte helfen, wenn die Mitarbeiter dort keine Schlaftabletten sind.
 
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Andreas
13. Jän. 17:32
Frag mal deine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Die haben Interesse, Ansprüche gegen dich und damit ggf. auch gegen die Versicherung abzuwehren und haben dazu auch Fachjuristen. Vielleicht haben die ein paar Handlungs- oder Verhaltensempfehlungen. Meines Wissens wirst du eine Teilschuld aber nicht vermeiden können
 
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Detlef
13. Jän. 17:53
Diese Frage wurde wirklich schon oft hier gestellt und ist klar zu beantworten, auch wenn manche meinen, ihr Bauchgefühl hat in juristischen Fragen recht. In dem geschilderten Fall haftest du. Bei diesen Schäden geht es nicht darum, wer es verschuldet.....du als Halter haftest für die Schäden, die dein Hund verursacht....google einfach mal "Gefährdungshaftung" und wenn du wirklich Sorge hast, dass dein Hund in welcher unglücklichen Situation auch immer beißen könnte....zieh ihm einen Maulkorb auf.
 
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Anna
13. Jän. 18:04
Mein Tipp, um sich gar nicht erst mit den rechtlichen Vorgaben herumschlagen zu müssen: den fremden Hund fern halten. In den wirklich allermeisten Fällen reicht es schon, den fremden Hund verbal und körpersprachlich zu blocken/ wegzuschicken. In allen anderen Fällen nutze ich - wortwörtlich - Hände und Füße (und alles, was ich sonst noch so in Reichweite habe), um mich und meinen Hund zu schützen. Ansonsten kannst du dich natürlich mal schlau machen, ob bei dir in der Gegend Leinenzwang herrscht und den Halter darauf hinweisen - je nach Einsichtigkeit auch mit einer Anzeige beim Ordnungsamt drohen. Vielleicht hilft es ja auch schon anzusprechen, dass durch sein Fehlverhalten auch sein eigener Hund zu Schaden kommen könnte? (In meinem Fall zwar nicht durch Sammy, sondern durch mich, aber das muss ja niemand wissen 🤫)
 
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Dogorama-Mitglied
13. Jän. 18:05
Diese Frage wurde wirklich schon oft hier gestellt und ist klar zu beantworten, auch wenn manche meinen, ihr Bauchgefühl hat in juristischen Fragen recht. In dem geschilderten Fall haftest du. Bei diesen Schäden geht es nicht darum, wer es verschuldet.....du als Halter haftest für die Schäden, die dein Hund verursacht....google einfach mal "Gefährdungshaftung" und wenn du wirklich Sorge hast, dass dein Hund in welcher unglücklichen Situation auch immer beißen könnte....zieh ihm einen Maulkorb auf.
Das stimmt nicht ganz. Teilschuld jaen. Es kommt darauf an: Herrscht Leinenpflicht Hast du mehrfach (Belegbar) den anderen Halter darum gebeten den eigenen Hund fern zu halten. Hast du selbst alles erdenkliche gemacht um eine Gefahrensituation zu deeskalieren (Vor den Hund gestellt usw)
 
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Dogorama-Mitglied
13. Jän. 18:07
Sollte Leinenpflicht herrschen dem Ordnungsamt diesen Hund, wenn du den Besitzer kennst diesen, melden. Vielleicht kennst du ja die Uhrzeit zu der dieser Besitzer spazieren geht und wo immer. Direkt stecken, so das das Ordnungsamt aktiv werden kann. Damit bist du schon mal in einer besseren Lage, wenn es doch mal zu einer Gefahrensituation kommt.
 
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Kerstin
13. Jän. 18:33
Also bei mir war es leider schon zweimal Mal so. Meine erste Hündin hat allerdings auch beide Male zugebissen.... Versicherung müsste damals die Rechnungen bezahlen. Wäre es nochmal vorgekommen, hätte mein Hund zum Wesenstest gemusst 🤷 Obwohl sie immer angeleint war.
 
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Dom
13. Jän. 19:11
Grundsätzlich haftest du erstmal für jeden Schaden den dein Hund anrichtet. Zwar gibt es unter Umständen ne teilschuld für den Halter des freilaufenden Hundes aber das regelt dann meist die Haftpflicht und du bekommst das gar nicht mit. Rechtlich ist es leider so das bei einem größeren Hund auch immer davon auszugehen ist das er ein größeres gefährdungspotentioal bietet, auch das wird dir trotz Leine im Zweifelsfall zum Nachteil. Wenn du Angst hast das es früher oder später eskaliert ist es besser wenn DU diesen Hund wegjagst, ich würde da auch nicht zimperlich sein und mich mit Wasser oder rappelflasche bewaffnen wenn der euch regelmäßig belästigt und nen Schrei oder nen festes Auftreten nicht hilft.
 
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Clara
13. Jän. 19:45
Meine wurde als sie 3 Monate war von einem freilaufend Hund angegriffen während sie an der Leine war. Damals war sie noch recht klein aber dennoch größer als der andere Hund. Ihr Angreifer hat sie 5min lang nicht mehr losgelassen. (Ich habe da nicht viel mitbekommen aber mein Onkel hat es mit dann so erzählt) die andere Besitzerin wurde beim Versuch die zwei auseinander zu bringen (warscheiblich von meiner wie sie sich gegen den anderen Hund wehren wollte) gebissen. Später haben wir herausgefunden das mein Okel auch verletzt war aber nicht so schwer wie die Dame welche anscheinend genäht werden musste. Meine Hündin ist mit leichten Verletzungen davongekommen die wir normal verteilen lassen konnten. Meine Mutter wollte damals auch klagen, bzw. den anderen Hund melden. Ihr wurde gesagt das man da nichts machen kann da meine ja nicht schwer verletzt wurde. Also es kommt nicht auf die Attake selber drauf an sondern immer auf die Verletzungen. Zumindest in unserem Fall haben wir das so gelernt
 
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Simone
13. Jän. 21:11
Diese Frage wurde wirklich schon oft hier gestellt und ist klar zu beantworten, auch wenn manche meinen, ihr Bauchgefühl hat in juristischen Fragen recht. In dem geschilderten Fall haftest du. Bei diesen Schäden geht es nicht darum, wer es verschuldet.....du als Halter haftest für die Schäden, die dein Hund verursacht....google einfach mal "Gefährdungshaftung" und wenn du wirklich Sorge hast, dass dein Hund in welcher unglücklichen Situation auch immer beißen könnte....zieh ihm einen Maulkorb auf.
Wenn es planbar ist, mache ich das auch.