Anmelden kannst du was du möchtest und soviel du möchtest. Völlig zu Recht geht das Amt nicht davon aus, dass man freiwillig steuern für etwas zahlt das man gar nicht hat.
Du kannst nicht einen Hund anmelden, der einen anderen Besitzer hat, den du nicht bei dir hast und die Papiere ( Chipnummer ) auch nicht vorweisen kannst.
Evtl hat der Expartner den Hund auch schon selber angemeldet.
Und selbst wenn niemand nachfragt und man ihn anmelden kann, heißt das aber im Umkehrschluss noch lange nicht, dass er einem dann auch wirklich gehört.
Darum geht es ja hier.
Da sind ja noch ein paar andere Dinge zu berücksichtigen...