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Sabrina
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zuletzt 6. Nov.

Trennung vom Partner

Hallo ich habe eine Frage, hoffe man kann mir helfen. Ich habe mich von meinem Partner getrennt. Er hat mir vor 3 Jahren Cookie zu Weihnachten geschenkt. Er hat sie gekauft und sein Name steht dadurch im Kaufvertrag. Beim Tierarzt wurde sie dann gechipt und ich habe auch eine Versicherung für sie abgeschlossen. Chip und Versicherung laufen auf meinen Namen. Sie war auch immer nur bei mir. Vermisst mich natürlich und leidet sehr darunter, aber er will sie mir nicht geben. Meine Freundin meinte ich könne sie einfach holen gehn. Will jetzt aber nicht dass mein Ex die Polizei ruft (es dann rechtlich doch nicht erlaubt war sie mitzunehmen) und sie schlimmstenfalls in ein Tierheim muss. Ich weine jeden Tag um mein Baby und hätte sie gerne wieder in meinem Arm. So ich hoffe das jemand da ist, der vielleicht schon in einer ähnlichen Situation war und mir sagen kann was ich tun kann. Vielen lieben Dank im Voraus. Schöne Grüße aus Saarbrücken Sabrina
 
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Michi
20. Sep. 10:04
Bei mir ging die Anmeldung online, ohne Hund. Die Unterlagen braucht man halt. Abholen würde ich den Hund erst, wenn er abgemeldet ist. Dann kann der Ex auch die Polizei rufen, wie er will. Wenn er nicht angemeldet ist, könnte das ein Problem werden.
Aber solange die Besitzverhältnisse nicht geklärt sind, kann man keinen Hund anmelden.
 
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Sina
20. Sep. 10:07
Aber solange die Besitzverhältnisse nicht geklärt sind, kann man keinen Hund anmelden.
Wieso? Er hat ihr den Hund geschenkt, er war hauptsächlich bei ihr, alle Versicherungen etc laufen auf sie. Wieso sollte sie den Hund dann nicht anmelden können?

Ich habe meine Hunde auch im Nachhinein angemeldet, weil der Vorbesitzer das nicht getan hat. Somit waren es dann auch offiziell meine Hunde.

Alles ist doch besser, als ein Streit um einen nicht angemeldeten Hund, der im schlimmsten Fall dann eingezogen wird?
 
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Christian
20. Sep. 10:09
Wusste gar nicht das ich sie anmelden muss. Hier besteht keine Meldepflicht, außer für die Listenhunde. Dachte Tierarzt (Chip, Heimtierausweis, Versicherung, Tasso) würden reichen.
Jeder Hund in ganz Deutschland muss zur Hundesteuer bei der Stadt/Gemeinde angemeldet werden …
Je nach Bundesland braucht man evtl. auch noch einen Hundeführerschein …
 
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Michi
20. Sep. 10:11
Wieso? Er hat ihr den Hund geschenkt, er war hauptsächlich bei ihr, alle Versicherungen etc laufen auf sie. Wieso sollte sie den Hund dann nicht anmelden können? Ich habe meine Hunde auch im Nachhinein angemeldet, weil der Vorbesitzer das nicht getan hat. Somit waren es dann auch offiziell meine Hunde. Alles ist doch besser, als ein Streit um einen nicht angemeldeten Hund, der im schlimmsten Fall dann eingezogen wird?
Weil der Kaufvertrag oder was das war, auf ihn läuft und er auch den Hund gerade bei sich hat.
Schenkung kann man immer behaupten.
Ohne Anwalt geht da garnix.
Der Hund ist seit 3 Jahren unangemeldet in Deutschland, das macht es nicht gerade seriöser vor einer Behörde.
 
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Michi
20. Sep. 10:13
Wieso? Er hat ihr den Hund geschenkt, er war hauptsächlich bei ihr, alle Versicherungen etc laufen auf sie. Wieso sollte sie den Hund dann nicht anmelden können? Ich habe meine Hunde auch im Nachhinein angemeldet, weil der Vorbesitzer das nicht getan hat. Somit waren es dann auch offiziell meine Hunde. Alles ist doch besser, als ein Streit um einen nicht angemeldeten Hund, der im schlimmsten Fall dann eingezogen wird?
Er wird nicht eingezogen, nur weil er nicht angemeldet ist.
Das würde nur bei einem Listenhund passieren.
Dein Hund hatte einen Vorbesitzer und dann wurdest du Besitzer.
In diesem Fall beansprucht aber der Mann den Besitz, was erstmal entkräftet werden müsste.
 
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Steffi
20. Sep. 10:17
Er wird nicht eingezogen, nur weil er nicht angemeldet ist. Das würde nur bei einem Listenhund passieren. Dein Hund hatte einen Vorbesitzer und dann wurdest du Besitzer. In diesem Fall beansprucht aber der Mann den Besitz, was erstmal entkräftet werden müsste.
Wenn man die Angelegenheit dem zuständigen Amt meldet und die Hundesteuer von 120 Euro/Monat in Saarbrücken für 3 Jahre plus ggf. Strafe gefordert werden, werden sich die Besitzverhältnisse wahrscheinlich schnell klären...Es sei denn, dass beide Parteien bereit sind zu zahlen.
Edit: Es sind 120 pro MONAT..hab mich vertan, sorry.
 
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Sina
20. Sep. 10:19
Er wird nicht eingezogen, nur weil er nicht angemeldet ist. Das würde nur bei einem Listenhund passieren. Dein Hund hatte einen Vorbesitzer und dann wurdest du Besitzer. In diesem Fall beansprucht aber der Mann den Besitz, was erstmal entkräftet werden müsste.
Also würdest du einen Rechtsstreit mit einem unangemeldeten Hund losgetreten ?

Es kann doch nur von Vorteil sein, wenn ersichtlich ist, dass sie die Hundesteuer zahlt?
 
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Christian
20. Sep. 10:22
Also würdest du einen Rechtsstreit mit einem unangemeldeten Hund losgetreten ? Es kann doch nur von Vorteil sein, wenn ersichtlich ist, dass sie die Hundesteuer zahlt?
bis jetzt hat ja niemand Hundesteuer bezahlt, wer das zukünftig tut, wird ja nicht automatisch zum Eigentümer …
 
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Michi
20. Sep. 10:24
Also würdest du einen Rechtsstreit mit einem unangemeldeten Hund losgetreten ? Es kann doch nur von Vorteil sein, wenn ersichtlich ist, dass sie die Hundesteuer zahlt?
Ich würde garkeinen Rechtsstreit lostreten.
Aber wie Christian schon schreibt.
Besitzer wird man nicht automatisch, wenn man den Hund anmeldet, den man nicht mal bei sich hat...
 
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Michi
20. Sep. 10:25
Wenn man die Angelegenheit dem zuständigen Amt meldet und die Hundesteuer von 120 Euro/Monat in Saarbrücken für 3 Jahre plus ggf. Strafe gefordert werden, werden sich die Besitzverhältnisse wahrscheinlich schnell klären...Es sei denn, dass beide Parteien bereit sind zu zahlen. Edit: Es sind 120 pro MONAT..hab mich vertan, sorry.
Wodurch klären sich dann die Besitzverhältnisse, wenn der Mann den Hund, die Papiere und den Kaufvertrag hat?
Vielleicht hat er den Hund mittlerweile schon selber angemeldet.