Hallo Sabrina,
es tut mir sehr leid, was du gerade durchmachst. Die Situation ist rechtlich und emotional sehr schwierig. Rein formal gilt in Deutschland meist, dass derjenige Eigentümer ist, auf dessen Namen der Kaufvertrag läuft – in deinem Fall also dein Ex-Partner. Allerdings bist du diejenige, die Cookie gechippt und versichert hat und die sich von Anfang an um sie gekümmert hat. Damit bist du die tatsächliche Halterin. Vor Gericht wird nicht nur das Eigentum berücksichtigt, sondern auch das Tierwohl und die Frage, bei wem das Tier überwiegend gelebt und Betreuung erfahren hat.
Wichtig ist, dass du Cookie nicht einfach eigenmächtig holst. Das könnte dazu führen, dass dein Ex die Polizei ruft und es zu einer Anzeige oder im schlimmsten Fall dazu kommt, dass Cookie im Tierheim landet. Stattdessen solltest du versuchen, eine gütliche Einigung mit ihm zu erreichen, vielleicht auch mit einer neutralen dritten Person. Parallel lohnt es sich, alle Nachweise zu sammeln, die belegen, dass Cookie bei dir zuhause war: Tierarztunterlagen, Impfpass, Versicherungspapiere, Rechnungen und Fotos. Damit kannst du gut belegen, dass du dich um sie kümmerst. Wenn keine Einigung möglich ist, solltest du dich rechtlich beraten lassen – ein Anwalt für Familienrecht oder Tierrecht kann dich hier unterstützen und im Zweifel eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Dabei wird auch berücksichtigt, wo sich Cookie am wohlsten fühlt.
So schwer es gerade ist, ist es wichtig, den rechtlichen Weg zu gehen, um sicherzustellen, dass Cookie nicht noch mehr leidet. Dein Schmerz und deine Sorge zeigen ja, wie sehr dir ihr Wohl am Herzen liegt – und genau das ist ein starkes Argument für dich.