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Marion
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Anzahl der Antworten 38
zuletzt 17. Okt.

Mehr als zehnfache Hundesteuer

HUNDESTEUERERHÖHUNG in Melle, Obwohl Niedersachsen, keine Listenhunde hat oder ähnliches, wurde per Eilverfahren der ZEHNFACHE Betrag für gefährliche Hunde beschlossen. Zudem gibt es eine insgesamt drastische Erhöhung für alle HH. !!!! SCHWARMWISSEN. !!! Ist eine Kommune berechtigt per Eilverfahren eine solche Steuererhöhung zu beschließen und so die Kassen zu füllen??? Auch wenn ich diese Beträge zahlen kann, finde ich es total schrecklich, dass MitbürgerInnen mal eben so teils das 12- fache an Hundesteuer zahlen sollen. Was kann man tun???
 
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Kristina
16. Okt. 19:07
Na, der §17 des NHundG räumt da schon Möglichkeiten ein. Bedeutet aber nicht, dass man diesen kommunalen Beschluss nicht anwaltlich anfechten kann🤷‍♀️
Wo denn genau? Ich find da nix was auf die Rasseproblematik eingeht...
 
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Kati
16. Okt. 19:21
Wo denn genau? Ich find da nix was auf die Rasseproblematik eingeht...
§17 Abs 5 ...Verordnungen zur Abwehr abstrakter von Hunden ausgehender Gefahren... Rasse = abstrakte Gefahr
 
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Marion
16. Okt. 19:25
Wo denn genau? Ich find da nix was auf die Rasseproblematik eingeht...
Ja, da finde ich auch nichts. Sehe ich auch so. Mal gucken. Ich lese mich in die verschiedenen Beiträge ein und gucke dann. Vielleicht frag ich noch meine Rechtsschutz wobei ich ja nicht direkt betroffen bin.
 
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Kristina
17. Okt. 09:30
§17 Abs 5 ...Verordnungen zur Abwehr abstrakter von Hunden ausgehender Gefahren... Rasse = abstrakte Gefahr
Behördendeutsch 🤦
 
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Karin
17. Okt. 10:15
In unserer kleinen Gemeinde wurde die Hundesteuer drastisch erhöht, um z. B. den örtlichen Bücherbus zu finanzieren. So die Argumentation des Gemeinderates. Bei den vielen Beschlüssen der Regierungen (Staat, Land), die die Gemeinden insbesondere in den sozialen Bereichen umzusetzen haben, müssen die Einnahmen irgendwo herkommen. Früher war die Hundesteuer eher eine Hundeverhinderungssteuer. Inzwischen ist es eine gute Einnahmequelle.
 
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Julia
17. Okt. 10:46
§17 Abs 5 ...Verordnungen zur Abwehr abstrakter von Hunden ausgehender Gefahren... Rasse = abstrakte Gefahr
Aber wenn im selben Gesetz im Paragraph 7 die Definition eines gefährlichen Hundes genau beschrieben wird, kann man ja jetzt schlecht wegen einer "abstrakten" Gefahr solch eine Definition umformulieren bzw. in diesem Fall quasi aufheben. Ich bin keine Expertin auf dem Gebiet aber ich würde in diesem Fall definitiv mal bei den zuständigen Landesbehörden nachfragen. Das wirkt nicht ganz rechtens. Wozu haben wir denn dann Landesrechte, wenn die Kommunen anfangen zu machen was sie wollen. 😅
 
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Thorsten
17. Okt. 10:57
In Niedersachsen (NHundG) spricht man von "gefährlichen Hunden", was erst durch eine Fachbehörde aufgrund von gemeldeten Vorfällen festgestellt und nachgewiesen werden muß. Deswegen gibt es bei uns auch nicht mehr die Rasseliste, sowie in 3 weiteren Bundesländern auch. Schaut man aber in das HundVerbrEinfG, steht dort geschrieben welche Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt, gezüchtet, gekreuzt werden dürfen und oh ... das sind genau diese Rassen, die nun 10-fach besteuert werden sollen! Genau das macht sich die Gemeinde/Stadt zu Nutze und legt dieses in ihrer Hundesteuersatzung/-verordnung fest. Wie schon in einem vorherigen Kommentar erwähnt, es lohnt sich gegen diese "Willkür" anzugehen. Habe gerade im www. gesehen, dass diesbezüglich auch schon eine Petition (initiert durch Jasmin K.) läuft. Auch ein Hundetrainer hat einen Wesentest angeboten, um die Steuer wieder senken zu können, was erstmal zweifelhaft ist, weil ich denke, dass der Stadt es darauf nicht ankommt. Wie erwähnt, holt euch Hilfe/Tips bei Hundehaltern anderer Gemeinden/Städte, die das Thema schon durch haben und mit ihren Aktionen erfolgreich waren. Ich drücke euch feste die Daumen!!! 🐕🐾
 
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Kati
17. Okt. 12:04
Aber wenn im selben Gesetz im Paragraph 7 die Definition eines gefährlichen Hundes genau beschrieben wird, kann man ja jetzt schlecht wegen einer "abstrakten" Gefahr solch eine Definition umformulieren bzw. in diesem Fall quasi aufheben. Ich bin keine Expertin auf dem Gebiet aber ich würde in diesem Fall definitiv mal bei den zuständigen Landesbehörden nachfragen. Das wirkt nicht ganz rechtens. Wozu haben wir denn dann Landesrechte, wenn die Kommunen anfangen zu machen was sie wollen. 😅
Eben deswegen schrieb ich irgendwo weiter hinten, dass eine anwaltliche Anfechtung erwogen werden kann. Es wäre nicht das erste Mal, dass sowas komplett gekippt wird. Am Ende vom Tag sind Kommunalpolitiker ja auch nicht alles Juristen. Ob da wirklich immer bis in die letzte Zeile geschaut wird ist fraglich.