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Nadine
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Anzahl der Antworten 174
zuletzt 9. März

Maulkorb ist gleich Schuldeingeständnis?

Wir leben in NRW. Sky hat eine sehr sehr kurze Zündschnur wenn andere Hunde Stress machen oder in uns rein knallen. Er ist mit Maulkorb und Leine gesichert immer. Jetzt ist es so das Sky einen kleinen Hund auch mit Maulkorb schwer verletzten könnte. Ein Mann der seinen machen lässt was er will ( keine Leine keine Erziehung oder auch nur Versuch von rufen) sagte: wenn was passiert ist immer der mit Maulkorb schuld da er automatisch als Gefährlich gilt bzw er ja wenn nicht gefährlich keinen tragen würde. Mal davon ab das nicht jeder Hund mit Maulkorb gefährlich ist, wie sieht so was wirklich aus? Ist Sky für das Ordnungsamt gefährlich weil er einen Maulkorb trägt? Leider kann ich nicht fliegen und muss die Haustüre sowie unsere Straße nutzen um Gassi zu gehen.
 
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Amelie
8. März 09:48
Also ich selbst hab auch manchmal ein Pfefferspeay dabei hab es aber noch nie gebraucht. Wir haben einen Schäferhund als Nachbar und der hat mich und meinen Welpen schon mal angreifen wollen, zum Glück konnte ich ihn abwehren. Seit dem bin ich schon ein paar Mal mit dem Spray raus gegangen und es hat mir einfach etwas mehr Sicherheit gegeben. Vom rechtlichen her würde ich aber auch tatsächlich davon abraten und lieber eine kleine Dose Haarspray mitnehmen, die sollte genau so etwas bringen. Soweit ich weiß ist das nicht so "schlimm" im Fall des Falles und ich kann sagen das ich das Haarspray zufällig dabei hatte in der Handtasche oder so.
Nein, das kannst Du nicht sagen. Das ist a) nicht die Wahrheit und b) leicht nachzuweisen. Schau Dir hierzu gern mal Paragraph 153 StGB an. Auch das Haarspray kann eine Sachbeschädigung darstellen, by the way. Auch hier: Was Du machst ist Dir überlassen, bitte einfach vorsichtig sein mit solchen Ratschlägen an andere.
 
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Amelie
8. März 09:51
Das ist so nicht richtig, wenn der andere Hund unangeleint attackiert und ich meinen angeleint und mit Maulkorb gesichert habe und auch sonst versuche das nichts passiert bin ich nicht!! in der Verantwortung.
Das kann Deine Meinung sein, ist faktisch aber falsch. Natürlich sind Einzelfälle nicht zu verallgemeinern, häufig ist es aber genau so: Der Halter haftet für seinen Hund. Wenn der Hund so aggressiv ist, dass nicht mal ein Maulkorb ihn davon abhalten kann, andere Tiere zu verletzten, liegt hier mMn. übrigens ein viel größeres Problem als die Haftungsfrage vor. Vor allem wenn man sich die Rassenmischung von Sky anschaut. Dass da ggf. Herausforderungen vorprogrammiert sind, macht die rechtliche Lage eben nicht besser.
 
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Dogorama-Mitglied
8. März 09:51
Ein Hund ist ein Tier und unterliegt dem Tierschutzgesetz. Bei Schäden am Tier/ durch das Tier wird das Gesetz angewandt, dem Sachen unterliegen.
Und das bedeutet NICHT, dass ein Tier eine Sache ist.
 
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Karin &
8. März 09:52
Das ist nicht richtig, was dir da erzählt wird. Der Maulkorb ist ja keine Auflage sondern zeugt eher von verantwortungsvollen HH. Allerdings ist es natürlich schon so, dass wenn dein Hund einen anderen verletzt, du daran " schuld" bist. Wenn Leinenpflicht herrschte, der andere Hund aber frei war, dann wird er eine Mitschuld bekommen. Ruf einfach mal beim OA an und frag, wie du dich gegenüber diesem Halter am besten verhalten sollst.
Da schliess ich mich an.
 
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Nadine
8. März 10:02
Was meldest Du denn dem OA? Der Halter begeht schließlich keine Ordnungswidrigkeit, indem er seinen Hund zu anderen lässt. Nervig ist das sicherlich, aber ein Tatbestand einer Owi würde mir hier jetzt nicht einfallen. Mal abgesehen davon, dass Du dafür zumindest mal den Namen des Gegenübers brauchst. Die Beschreibung „kleiner Hund mit Mann“ wird dem OA idR nicht ausreichen um dem nachzugehen 😅
- Hund laut eigener Aussage nicht gemeldet
- Hund hat nach Menschen geschnappt
- Verletzung der Leinenpflicht, die laut TE dort gilt (und selbst wenn nicht, müsste ein frei laufender Hund durch den Halter kontrollierbar sein)

Bei uns ist das jedenfalls alles nach Polizeiverordnung verboten
 
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Leandra
8. März 10:03
Nein, das kannst Du nicht sagen. Das ist a) nicht die Wahrheit und b) leicht nachzuweisen. Schau Dir hierzu gern mal Paragraph 153 StGB an. Auch das Haarspray kann eine Sachbeschädigung darstellen, by the way. Auch hier: Was Du machst ist Dir überlassen, bitte einfach vorsichtig sein mit solchen Ratschlägen an andere.
Ich nehm es mit um mich persönlich sicherer zu fühlen und daran ist nichts verwerflich vorallem wenn wir in der Nachbarschaft einen Schäferhund haben der aus dem Schutzdienst kommt und gerne angreift.
Das mit dem Haarspray hab ich wie gesagt nur gehört also keine Ahnung was da die Rechtslage ist und mal abgesehen davon ist alles was auf Dogorama geteilt wird, jeder Tipp, Trick oder oder oder, auf eigene Gefahr. Natürlich sollte sich da jeder vorher Belesen ob man das wirklich machen will, das ist garkeine Frage.
 
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R
8. März 10:05
Wenn sein Hund in ein Auto oder Fahrrad läuft, ist immer er verantwortlich. Wenn es bei zwei Hunden zu einem "Konflikt" kommt, ist natürlich entscheidend wer wie geführt wurde. Hierbei ist lediglich immer schwierig , Aussage gegen Aussage... Und Zeugen die nicht Fehlurteilen (der wedelte freundlich mit dem schwanz-vs.- ne der war angespannt bis zum Anschlag) ... Dein Hund darf sich in seinem Bereich normal aufhalten und wenn der kleine Hund da reinrennt - war er ungesichert, nicht deiner. Wenn du absichtlich drauf zu gehst, ist das was anderes ... Aber das meinst du ja sicher nicht. Eine grundsätzliche Benachteiligung besteht für dich nicht. Du solltest nur nicht so verantwortungslos "machen lassen" wie der Typ, da man sich bewusst sein muss, dass ein Hund in der Lage ist, schaden anzurichten. Rücksichtslos ist er. Er gefährdet seinen Hund. Es musste aber auch erst Gesetze geben, das Kinder nicht rauchen,trinken oder in Kneipen gehen - der gesunde Menschenverstand hat auch da nicht genügt.
 
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Leonie
8. März 10:09
Also ich selbst hab auch manchmal ein Pfefferspeay dabei hab es aber noch nie gebraucht. Wir haben einen Schäferhund als Nachbar und der hat mich und meinen Welpen schon mal angreifen wollen, zum Glück konnte ich ihn abwehren. Seit dem bin ich schon ein paar Mal mit dem Spray raus gegangen und es hat mir einfach etwas mehr Sicherheit gegeben. Vom rechtlichen her würde ich aber auch tatsächlich davon abraten und lieber eine kleine Dose Haarspray mitnehmen, die sollte genau so etwas bringen. Soweit ich weiß ist das nicht so "schlimm" im Fall des Falles und ich kann sagen das ich das Haarspray zufällig dabei hatte in der Handtasche oder so.
Habe meine Antwort auch gelöscht, da ich den Thread anscheinend nicht richtig verstanden habe und dachte, der Fremdhund wäre tatsächlich aggressiv/hätte die Absicht anzugreifen🙃 Ist er „nur“ aufdringlich - klar, da geht das nicht. Mein Fehler. Abwehrspray = für Situationen in denen ich dazwischen gehen müsste (!), da ein aggressiver Hund (und davon gibt es bei uns leider mehrere), da dieser meinen Hund packen/sich auch gegen mich wenden würde, wenn ich dazwischengehe.
 
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Michi
8. März 10:13
- Hund laut eigener Aussage nicht gemeldet - Hund hat nach Menschen geschnappt - Verletzung der Leinenpflicht, die laut TE dort gilt (und selbst wenn nicht, müsste ein frei laufender Hund durch den Halter kontrollierbar sein) Bei uns ist das jedenfalls alles nach Polizeiverordnung verboten
Hund nicht angemeldet...das kann man melden, aber dafür müssen die Daten des HH vorliegen, die es ja scheinbar nicht gibt.

Hund hat geschnappt, es gibt keine Verletzungen, keine Zeugen , garnix...was will man da anzeigen? Könnte letztendlich jeder behaupten.

Verletzung der Leinenpflicht...auch dafür braucht man die Halter Daten, das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit.
Es gibt auch Tutnixe oder Welpen, die mal unkontrolliert zu anderen Hunden laufen.
Beißt dann der angeleinte Hund zu, dann ist dieser Halter schuld.
Es gibt evtl eine Teilschuld, wenn Leinenpflicht bestand.
Auch wäre erstmal zu prüfen, ob an diesem Ort tatsächlich Leinenpflicht besteht, in manchen Kommunen gilt die , in bestimmten Bereichen, nur für große Hunde.
 
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Leandra
8. März 10:14
Habe meine Antwort auch gelöscht, da ich den Thread anscheinend nicht richtig verstanden habe und dachte, der Fremdhund wäre tatsächlich aggressiv/hätte die Absicht anzugreifen🙃 Ist er „nur“ aufdringlich - klar, da geht das nicht. Mein Fehler. Abwehrspray = für Situationen in denen ich dazwischen gehen müsste (!), da ein aggressiver Hund (und davon gibt es bei uns leider mehrere), da dieser meinen Hund packen/sich auch gegen mich wenden würde, wenn ich dazwischengehe.
Ja natürlich würde ich das Spray nicht bei einem Hund einsetzen nicht wirklich was macht außer mir mein Training versauen.
Mein Beitrag hat sich nur auf wirklich aggressive Hunde Bezogen.