- Hund laut eigener Aussage nicht gemeldet
- Hund hat nach Menschen geschnappt
- Verletzung der Leinenpflicht, die laut TE dort gilt (und selbst wenn nicht, müsste ein frei laufender Hund durch den Halter kontrollierbar sein)
Bei uns ist das jedenfalls alles nach Polizeiverordnung verboten
Hund nicht angemeldet...das kann man melden, aber dafür müssen die Daten des HH vorliegen, die es ja scheinbar nicht gibt.
Hund hat geschnappt, es gibt keine Verletzungen, keine Zeugen , garnix...was will man da anzeigen? Könnte letztendlich jeder behaupten.
Verletzung der Leinenpflicht...auch dafür braucht man die Halter Daten, das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit.
Es gibt auch Tutnixe oder Welpen, die mal unkontrolliert zu anderen Hunden laufen.
Beißt dann der angeleinte Hund zu, dann ist dieser Halter schuld.
Es gibt evtl eine Teilschuld, wenn Leinenpflicht bestand.
Auch wäre erstmal zu prüfen, ob an diesem Ort tatsächlich Leinenpflicht besteht, in manchen Kommunen gilt die , in bestimmten Bereichen, nur für große Hunde.