* Lisa-Eileen *
Und was vielleicht für dich noch ganz gut zu wissen ist....
Eine monatliche Kostenübernahme, so wie du dir das vorgestellt hast, die hätte es eh niemals gegeben.
Auch nicht bei einem gewerblichen Verkäufer innerhalb der Frist.
Ein gewerblicher Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung.
Das bedeutet, dass, wenn eine OP einen * gesunden * Status hätte wiederherstellen können, dann hätte er das zahlen können.
Normal würde es aber so ablaufen, dass du den Kaufpreis erstattet bekommst oder den Hund zurückgeben kannst und einen anderen Hund bekommst.
Tatsächlich wie bei einer Waschmaschine.
Ist der Mangel reparabel und nicht wertmindernd, dann kann der Händler das reparieren.
Er kann dir aber auch direkt den Kaufpreis erstatten oder dir eine neue Waschmaschine geben.
Hört sich blöd an mit diesem Vergleich, aber so ist es nunmal.
Und deine Verkäuferin ist privat, die müsste garnix machen !