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Lisa-Eileen
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Anzahl der Antworten 257
zuletzt 8. Sep.

Kostenübernahme vom Züchter bei Fehler

Da ich meinen Anwalt iwie so garnicht erreiche dachte ich ich frag mal hier. Im Kauffvertrag wurde geschrieben das bei Schäden die im ersten halben Jahr auftreten/ festgestellt werden die Kosten übernommen werden. Bei nem professionellen Züchter muss das aber ja 2 Jahre sein, leider wars ne einmal Vermehrung und kein seriöser Züchter daher kann man da schätz ich nix machen. Nun ist das Problem aber das die angeborene Spondylose erst mit ca einem Jahr durch Röntgen festgestellt wurde. Es ist aber offensichtlich das es angeboren und schon sehr lange am wachsen war. Mir ist ja auch schon das erste halbe Jahr lang teils aufgefallen das er manchmal komisch lief, aber ich dachte immer es wäre normal wegen Wachstum, da ist er ja auch mal überbaut, kann ja alles sein.🥴 Kann man es dann trotzdem durchkriegen weils offensichtlich ist und vorher aufgefallen ist oder zählt es erst ab der handfesten Feststellung als es ja auf dem Röntgen zu sehen war? Er wird ja auch in ein paar Tagen 3 Jahre alt. Ich war lange sehr nachsichtig und hab ihr geglaubt das sie sich Mühe gegeben hat usw (man will ja auch nix böses unterstellen), aber nach dem was viele andere bisher dazu sagen denke ich so langsam auch das sie beim Verkauf schon wusste das er krank ist. Sie sagte da ja auch schon das er ihr Sorgenkind sei und fragte mich sehr dolle darüber aus was passieren würde wenn er krank würde oder wenn er die Assistenzhund Ausbildung nicht schaffen würde usw. Dann sprach ich bei der Diagnose ja auch ganz offen in der Wurfgruppe drüber, seitdem kommt da von niemandem mehr ne Antwort. Schon sehr sus alles. Derzeit bin ich bei 220 Euro monatlich für Physio und Medikamente was er dauerhaft brauchen wird. Dazu kommt noch manchmal Entzündungshemmer und jetzt steht ein Medikationswechsel im Raum was wieder teurer werden kann. Durch die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ist das natürlich ne große Belastung für mich, man kriegts immer iwie hin, aber dafür verzichte ich eben manchmal an anderen Ecken wenns sein muss wenn noch was extra kommt. Bevor ich sie frage wegen der Kostenübernahme wollte ich mich da einfach absichern wie es eben rechtlich aussieht falls sie sich nicht beteiligt ob es einklagbar ist. Vielleicht kennt sich ja wer damit aus und kann mir weiterhelfen.
 
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Barbara
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Barbara
 
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Michi
5. Sep. 13:59
Da kann ich dir mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass da nix mehr zu holen ist. Bei einem Privatmenschen sowieso nicht. Er hat von sich aus ein halbes Jahr Gewährleistung gegeben, was er hätte auch nicht machen müssen. Wenn überhaupt, dann gilt soetwas nur bei Diagnosestellung und fundierten Röntgenbildern. Ob du da die Vermutung hattest, dass da vorher schon was war, das spielt da garkeine Rolle. Nun hast du den Hund ja schon fast 3 Jahre. Da ist mit Sicherheit garnix mehr möglich. Das ist normales Gebrauchsgüterrecht. Eine Reklamation nach so langer Zeit ist nicht möglich. Aber frag deinen Anwalt.
 
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Lisa-Eileen
5. Sep. 14:05
Da kann ich dir mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass da nix mehr zu holen ist. Bei einem Privatmenschen sowieso nicht. Er hat von sich aus ein halbes Jahr Gewährleistung gegeben, was er hätte auch nicht machen müssen. Wenn überhaupt, dann gilt soetwas nur bei Diagnosestellung und fundierten Röntgenbildern. Ob du da die Vermutung hattest, dass da vorher schon was war, das spielt da garkeine Rolle. Nun hast du den Hund ja schon fast 3 Jahre. Da ist mit Sicherheit garnix mehr möglich. Das ist normales Gebrauchsgüterrecht. Eine Reklamation nach so langer Zeit ist nicht möglich. Aber frag deinen Anwalt.
War ja eben angeblich Hobbyzucht. Aber nur einmalig gedeckt. Ging mir ja drum weil es durchs Röntgenbild ja nachweisbar ist das es damals schon bestand, man sah ja das schon ein Wirbel verknöchert war und 2 dabei waren sich zu verknöchern und das passiert ja nicht von heute auf morgen. Mit den weiteren Röntgenbildern konnte man errechnen das es ca 3-3,5 Monate sind bis so ein Wirbel zusammengewachsen ist. Meinen Anwalt erreiche ich ja nicht mehr, weiß nicht ob er schon tot ist, aber er meldet sich auch null zurück. Er war ja damals schon schwer Herzkrank und das ist jetzt schon 2,5 Jahre her. Wenn ich jetzt nen neuen Anwalt suche muss ich da bestimmt was bezahlen und hab grad schon geguckt das ist viel zu teuer.🥴
 
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Michi
5. Sep. 14:08
War ja eben angeblich Hobbyzucht. Aber nur einmalig gedeckt. Ging mir ja drum weil es durchs Röntgenbild ja nachweisbar ist das es damals schon bestand, man sah ja das schon ein Wirbel verknöchert war und 2 dabei waren sich zu verknöchern und das passiert ja nicht von heute auf morgen. Mit den weiteren Röntgenbildern konnte man errechnen das es ca 3-3,5 Monate sind bis so ein Wirbel zusammengewachsen ist. Meinen Anwalt erreiche ich ja nicht mehr, weiß nicht ob er schon tot ist, aber er meldet sich auch null zurück. Er war ja damals schon schwer Herzkrank und das ist jetzt schon 2,5 Jahre her. Wenn ich jetzt nen neuen Anwalt suche muss ich da bestimmt was bezahlen und hab grad schon geguckt das ist viel zu teuer.🥴
Brauchst dir die Mühe nicht zu machen. Selbst bei gewerblichen Verkäufern muss die Reklamation innerhalb von 2 Jahren angezeigt werden. Bei Privatpersonen kann man in der Regel garnicht reklamieren. Außer in deinem Fall wäre es im ersten halben Jahr möglich gewesen.
 
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Michi
5. Sep. 14:10
Aber du kannst das auch googlen. Es ist egal, ob das ein Hund, Auto, Pferd , Waschmaschine, etc ist. Die Sachlage ist immer gleich.
 
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Lisa-Eileen
5. Sep. 14:48
Brauchst dir die Mühe nicht zu machen. Selbst bei gewerblichen Verkäufern muss die Reklamation innerhalb von 2 Jahren angezeigt werden. Bei Privatpersonen kann man in der Regel garnicht reklamieren. Außer in deinem Fall wäre es im ersten halben Jahr möglich gewesen.
Oki, dann weiß ich Bescheid.🥴
 
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Lisa-Eileen
5. Sep. 14:49
Aber du kannst das auch googlen. Es ist egal, ob das ein Hund, Auto, Pferd , Waschmaschine, etc ist. Die Sachlage ist immer gleich.
Also eben weil man es nicht im angegebenen Zeitraum angegeben hat gehts nicht auch wenns offensichtlich vorher schon bestand?
 
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Katja
5. Sep. 15:27
Also eben weil man es nicht im angegebenen Zeitraum angegeben hat gehts nicht auch wenns offensichtlich vorher schon bestand?
Es gilt der Zeitpunkt der Mängelanzeige. Sobald der Zeitpunkt verstrichen ist, ist der Verkäufer raus. Ist leider so.
 
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Lisa-Eileen
5. Sep. 15:55
Es gilt der Zeitpunkt der Mängelanzeige. Sobald der Zeitpunkt verstrichen ist, ist der Verkäufer raus. Ist leider so.
Ja, oki, das war eben das Ding. Ist ja eigentlich auch n Unding.🥴 Aber weiß ich in Zukunft bescheid auch wenn sowas hoffentlich nicht wieder passiert.
 
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Michi
5. Sep. 20:42
Ja, oki, das war eben das Ding. Ist ja eigentlich auch n Unding.🥴 Aber weiß ich in Zukunft bescheid auch wenn sowas hoffentlich nicht wieder passiert.
Na ja, soll ein Verkäufer lebenslang haften? Ehrlichgesagt finde ich 2 Jahre bei einem Lebewesen schon sehr lange....
 
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Tina
5. Sep. 21:58
Geht es hier um ein Auto oder um einen Hund?