Es ist doch Strafbar ,schon das auslegen von Giftköder kann mit einer Haftstrafe von 2 Jahren oder einer Geldstrafe bis 25000 bestraft werden,einfach Mal ,Strafen für Giftköder in Google eingeben.
Sogar viel höher, wenn es entsprechende Örtlichkeiten sind wo such mit Kinder zu rechnen ist, kann man sogar versuchten Totschlag (biszu 15 Jahre) begründen, da der Täter auch das in Kauf nimmt.