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Rebecca
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zuletzt 5. Feb.

Hundehaltung Mietwohnung Recht

Hallo zusammen, eventuell kennt sich jemand mit Mietrecht aus und kann mir weiterhelfen.... Wir haben in unserem Mietvertrag eine Klausel, dass Hundehaltung genehmigt werden muss.... Bei unserem ersten Hund haben wir nach unserem Genehmigungsantrag nach 2 Monaten Wartezeit eine Absage erhalten. Haben es riskiert und unseren Hund abgeholt und ihn einziehen lassen. (Er wohnt nun schon seit 1 1/2 Jahren bei uns). Ich würde gerne für unseren ersten "illegalen" Hund einen Zweithund holen, damit er auch einen Artgenossen um sich hat. Wohnungsgröße ist ausreichend für zwei Hunde. Hunde sind kastriert, also Zucht ausgeschlossen. Ist in diesem Fall eine Kündigung möglich? Ist eine Kündigung rechtskräftig, wegen Hundehaltung (wenn es beim ersten zu keiner Kündigung geführt hat)? Eventuell kennt sich jemand aus und kann mir helfen. Vielen Dank für eure Hilfe
 
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Barbara
Hilfreichste Antwort
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Dogorama-Mitglied
23. Jän. 21:33
Schau mal
 
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Dogorama-Mitglied
23. Jän. 21:39
Als Vorschlag, auch wenn es super schwer ist was gutes zu finden, ein neues Heim suchen. Zumindest besser als wenn irgendwann die fristlose Kündigung kommt. So habt ihr einfach mehr Zeit
 
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Rebecca
23. Jän. 21:39
Danke für die schnelle Rückmeldung.... Das hört sich nicht gut an 🙈 Ich dachte eventuell "verjährt" das irgendwann und die Anzahl spielt keine Rolle (wenn es natürlich nicht überhand nimmt und die Tiere noch genügend Freiraum haben)..... Sehr schade.... Habe einiges widersprüchliches im Netz gelesen
 
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Dogorama-Mitglied
23. Jän. 21:41
Danke für die schnelle Rückmeldung.... Das hört sich nicht gut an 🙈 Ich dachte eventuell "verjährt" das irgendwann und die Anzahl spielt keine Rolle (wenn es natürlich nicht überhand nimmt und die Tiere noch genügend Freiraum haben)..... Sehr schade.... Habe einiges widersprüchliches im Netz gelesen
Ansonsten um wirklich ganz sicher zusein, weil ja im Internet ist es auch nicht eindeutig immer, am besten ein Anwalt dazu befragen.
 
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Rebecca
23. Jän. 21:41
Als Vorschlag, auch wenn es super schwer ist was gutes zu finden, ein neues Heim suchen. Zumindest besser als wenn irgendwann die fristlose Kündigung kommt. So habt ihr einfach mehr Zeit
Ja, da bin ich schon dran, etwas neues zu suchen.... Hoffentlich klappt das 🤷🏻‍♀️
 
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Dogorama-Mitglied
23. Jän. 21:41
Ja, da bin ich schon dran, etwas neues zu suchen.... Hoffentlich klappt das 🤷🏻‍♀️
Ich wünsche euch auf jeden Fall ganz viel Glück und Erfolg
 
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Rebecca
23. Jän. 21:41
Ich wünsche euch auf jeden Fall ganz viel Glück und Erfolg
Danke
 
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Cornelia
24. Jän. 21:36
Kann mich da Anja nur anschließen. Ich würde in der jetzigen Mietsituation nichts riskieren, die Wahrscheinlichkeit das ihr auffliegt ist bei zwei Hunden natürlich größer.
 
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Ju Lia Na
24. Jän. 21:43
Die nicht erlaubte Hundehaltung kann eine Kündigung zur Folge haben. Ganz klar. Gewohnheitsrecht gibt es keins. Es handelt sich bestimmt um ein Mehrfamilienhaus? Da muss sich nur einer der Nachbarn Beschwerden. Wenn es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt dann hat nicht einmal der jeweilige Vermieter allein das sagen.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Jän. 22:15
Man muss sein Glück doch nicht herausfordern. Würde euch empfehlen eine Wohnung in der Hundehaltung erlaubt ist zu suchen und dann über einen Zweithund nachzudenken. Finde es verantwortungslos so zu handeln, am Ende steht ihr mit 2 Hunden auf der Straße. Wohnungseigentümer haben im allgemeinen Mieter ohne Haustiere lieber, also wird die Suche nach einer neuen Wohnung sowieso nicht ganz so einfach.