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Lisa
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Anzahl der Antworten 36
zuletzt 14. Sep.

Hund wurde angegriffen

Hey, gestern war mein Dogsitter mit meinem Hund im Auslauf und dort wurde dieser von einem anderen (Schäferhund) im Nacken gepackt und für einige Sekunden in der Luft rumgeschüttelt. Glücklicherweise ist nichts weiter passiert, wir waren auch gleich beim Tierarzt. Mein Dogsitter und einige andere Hundebesitzer die das mitbekommen haben, haben die Dame mit dem Schäferhund dann aufgehalten, bis die Polizei kam, weil sie sofort abhauen wollte und ja nicht klar war, ob wirklich alles in Ordnung war mit meinem. Die Frau hat sich gewehrt und ist handgreiflich geworden und hat die anderen gekratzt und einer Frau sogar gegen den Kopf gehauen. Als die Polizei dann eingetroffen ist, hat mein Hundesitter Anzeige gegen sie erstattet, woraufhin sie meinte, dass sie jetzt wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung auch Anzeige gegen den Dogsitter erstattet. Er hat dann wiederum Anzeige gegen sie erstattet weil sie ihn ja auch gekratzt hat. Hat jemand von euch Erfahrung mit solchen Fällen und kann mal berichten? Der Polizist meinte, dass mein Hundesitter kein Recht hatte, sie aufzuhalten, weil mit meinem Hund ja alles okay sei (was aber zu dem Zeitpunkt als sie abhauen wollte noch gar nicht klar war). Und jetzt hat mein Dogsitter die Anklage wegen Freiheitsberaubung am Hals :( das tut mir alles total Leid aber ich weiß nicht, wie ich ihm helfen soll. Von den anderen Hundehaltern, die das mitbekommen haben und die Frau ebenfalls aufgehalten hatten, hat man gehört dass sie schon bekannt ist und da schon häufiger was passiert ist mit ihrem Hund. Ich find's auch fahrlässig dass sie mit ihren Hund ohne Maulkorb in den Auslauf geht, wenn mein Hund kleiner gewesen wäre, dann wäre es vermutlich nicht so glimpflich ausgegangen. Bin über jeden Kommentar dankbar!
 
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Barbara
Hilfreichste Antwort
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Barbara
 
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Jessica
20. Juli 08:18
Oh, das ist schwierig, ich glaube da wäre ein guter passender Anwalt das beste! Die Frau festzuhalten im Sinn von anpacken hatte er glaube ich laut Gesetz kein Recht, ja! Aber es hätte glaube ich niemand etwas sagen können wenn er ihr gefolgt wäre oder das Kennzeichen vom Auto aufgeschrieben hätte. Ob es bearbeitet wird ist eine andere Sache, auch deswegen wäre ein guter passender Anwalt besser, der kann da die richtige Aussagen treffen und kümmert sich drum!
 
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Dogorama-Mitglied
20. Juli 08:19
Laut BGB handelt es sich bei Tieren (leider) nur um Sachbeschädigung. In diesem Fall vermutet, weil Schaden noch nicht bewiesen. Naturlich darf der Täter mit angemessenen Mitteln festgehalten werden, bis Polizei eintrifft. Vergleiche auch versuchte Unfallflucht bei Autoschaden.
 
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Gabriela
20. Juli 08:27
Wir Könnten aus unserem Erfahrung nur sagen das die Tiere untersich klären sollten wenn das andere Tier Älter war will seine Position nicht verlieren an Deinen Hund
 
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Jessica
20. Juli 08:34
Wir Könnten aus unserem Erfahrung nur sagen das die Tiere untersich klären sollten wenn das andere Tier Älter war will seine Position nicht verlieren an Deinen Hund
Da bin Ich nicht (unbedingt) dabei! Wenn mindestens ein Hund souverän ist und angepasst reagiert, ok, da kann man das MAL machen! Aber mein Hund z.B. ist unsicher die lasse ich nichts regeln, die soll sehen... "Ah, Frauchen ist da, alles gut." Durch soetwas entstehen wohl auch mal Angstbeißer, das möchte ich aber nicht aus probieren!
 
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Dana
20. Juli 08:35
Hallo Lisa, man darf nach 127 StPO eine Person festhalten, wenn diese auf frischer Tat betroffen wird. Allerdings liegt bei dieser Situation - meines Erachtens - keine Straftat der Halterin vor, da sie ihren Hund ja nicht vorsätzlich auf deinen gehetzt hat und es allenfalls (wie bereits von anderen gesagt) Sachbeschädigung wäre, die eben nur bei vorsätzlichen Handeln vorliegt
 
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Gabriela
20. Juli 08:36
Wir Könnten aus unserem Erfahrung nur sagen das die Tiere untersich klären sollten wenn das andere Tier Älter war will seine Position nicht verlieren an Deinen Hund
Ich sag mal so in Deutschland Wohnt ist Berechtigt auf Leinenzwang bitte nicht vergessen
 
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Dogorama-Mitglied
20. Juli 08:41
Wir Könnten aus unserem Erfahrung nur sagen das die Tiere untersich klären sollten wenn das andere Tier Älter war will seine Position nicht verlieren an Deinen Hund
Es gibt Dinge die sollten Tiere eben nicht unter sich klären. Schon gar nicht in so einem Hundeauslauf. Das schütteln eines kleineren Hundes hat überhaupt nix mit regeln unter sich zu tun, sondern wahrscheinlich eher mit Jagdverhalten..das schütteln kann zu schweren Verletzungen der Wirbelsäule führen, ev sogar zum Bruch..... Dem Doggsitter würde ich erstmal dazu raten sich anwaltlich beraten zu lassen. Ich denke aber das sich das im Nirvana verlaufen wird, wegen Geringfügigkeit
 
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Dogorama-Mitglied
20. Juli 08:43
Hallo Lisa, man darf nach 127 StPO eine Person festhalten, wenn diese auf frischer Tat betroffen wird. Allerdings liegt bei dieser Situation - meines Erachtens - keine Straftat der Halterin vor, da sie ihren Hund ja nicht vorsätzlich auf deinen gehetzt hat und es allenfalls (wie bereits von anderen gesagt) Sachbeschädigung wäre, die eben nur bei vorsätzlichen Handeln vorliegt
Sachbeschädigung liegt immer vor, unabhängig vom Vorsatz, spätestens das versuchte Verlassen des Orte ohne Hinterlassen von Personalien ist eine Straftat. Vgl. Unfallflucht
 
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Simone
20. Juli 08:48
Ich halte überhaupt nichts Hunde in den ausläufen mit fremden Spielen zu lassen da ist sowas vorprogrammiert
 
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Jessica
20. Juli 08:48
Wir Könnten aus unserem Erfahrung nur sagen das die Tiere untersich klären sollten wenn das andere Tier Älter war will seine Position nicht verlieren an Deinen Hund
Was das angeht möchte ich mal sehen wie so ein süßer Zwerg wie du ihn hast es mit einer schlecht erzogene Dogge die vielleicht noch ungesehen von hinten kommt, klären soll bzw. ob du das dann noch immer sagst. 😉 Nicht böse nehmen meinen Kommentar, nur drüber nachdenken ob Hunde es wirklich möglichst unter sich aus machen sollen! 🙂