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Artur
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 22
zuletzt 27. Okt.

Hund hat Tierarzt gebissen

Hallo zusammen, der Hund meiner Mutter hat heute während einer tierärztlichen Behandlung den Tierarzt in die Hand gebissen. Es hat leicht geblutet. Der Tierarzt hat die Behandlung sofort abgebrochen und ist direkt ins Krankenhaus gefahren und sagte irgendwas von Berufsunfall. Ist jemanden von euch sowas schon mal passiert? Wie geht es nun weiter? Wird das ein rechtliches oder finanzielles Nachspiel haben? 🙁
 
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Barbara
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Andreas
23. Okt. 18:01
Rechtlich glaube ich nicht direkt, eventuell das die Versicherung in Anspruch genommen werden muss, wegen Behandlungskosten. Aber ich bin kein Fachmann in der Sache... Aber glaube nicht, das es irgendwelche anderen Konsequenzen haben wird
 
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Susanna
23. Okt. 18:05
Berufsrisiko ich glaube der Mann hat den falschen Beruf. Mein TA ist schon öfter gebissen worden hat aber weitergearbeitet und ist auch nicht ins Krankenhaus gegangen
 
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Nadine
23. Okt. 18:06
Soweit ich weiß muss der Tierarzt es melden. Was danach passiert, hängt vermutlich auch von der entsprechenden Person beim Amt ab.

Die Behandlungskosten müssen auch übernommen werden -> meldet es an eure Versicherung, damit sie alles für euch abwickeln kann.

In jedem Fall würde ich dringend einen passenden beißsicheren Maulkorb besorgen und auftrainieren und in Zukunft beim Tierarzt immer tragen lassen.
Wohlgemerkt beißsicher, das trifft auf den Mist aus dem Zoohandel (von baskerville, trixie, hunter, colori...) nicht zu.

Ich persönlich würde den Maulkorb auch in anderen für den Hund unangenehmen Situationen tragen lassen, wo fremde Menschen beteiligt sind und deine Mutter nicht 110% garantieren kann, dass nichts passiert.
 
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Nadine
23. Okt. 18:09
Berufsrisiko ich glaube der Mann hat den falschen Beruf. Mein TA ist schon öfter gebissen worden hat aber weitergearbeitet und ist auch nicht ins Krankenhaus gegangen
Kein Tierarzt muss sich beißen lassen. Der Tierhalter hat dafür zu sorgen, dass das nicht passiert.
Ob die Wunde behandelt werden muss oder normale Wundversorgung vor Ort ausgereicht hätte, können wir hier nicht beurteilen.
 
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Artur
23. Okt. 18:12
Soweit ich weiß muss der Tierarzt es melden. Was danach passiert, hängt vermutlich auch von der entsprechenden Person beim Amt ab. Die Behandlungskosten müssen auch übernommen werden -> meldet es an eure Versicherung, damit sie alles für euch abwickeln kann. In jedem Fall würde ich dringend einen passenden beißsicheren Maulkorb besorgen und auftrainieren und in Zukunft beim Tierarzt immer tragen lassen. Wohlgemerkt beißsicher, das trifft auf den Mist aus dem Zoohandel (von baskerville, trixie, hunter, colori...) nicht zu. Ich persönlich würde den Maulkorb auch in anderen für den Hund unangenehmen Situationen tragen lassen, wo fremde Menschen beteiligt sind und deine Mutter nicht 110% garantieren kann, dass nichts passiert.
Der Hund hat eine Socke gefressen, der Tierarzt hat ein Brechmittel verabreicht und als der Arzt die Kotze aufwischen wollte, ist es passiert.
 
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Sabine
23. Okt. 18:16
Natürlich haben Tierärzte ein erhöhtes Verletzungsrisiko, aber Schäden durch Bissverletzungen müssen übernommen werden. Eine ärztliche Dokumentation seiner Verletzung ist daher sinnvoll, denn Bissverlungen haben ja ein erhöhtes Infektionsrisiko, was zu Langzeitschäden oder im schlimmsten Fall zu Berufsunfähigkeit führen könnte. Ich würde an eurer Stelle vorab mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Und den Hinweis auf Maulkorb antrainieren von Nadine beachten.
 
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Carola
23. Okt. 18:26
Das kann man aber so nicht vergleichen denn üblicherweise beißen Hunde ihre Tierärzte eher selten. Ja es ist Berufsrisiko aber die BG wird sich das Geld für die Behandlung von der Haftpflicht wiederholen- dafür hat man sie ja unter anderem.
Wenn sich der Arzt oder die Arzthelferin an der Nagel stechen dann liegt kein Fremdverschulden vor
 
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Sabine
23. Okt. 18:36
Meines Wissens sind Selbständige nicht automatisch, wie Angestellte, bei der Berufsgenossenschaft versichert, können sich aber freiwillig versichern. Die Medizinische Fachangestellte in deinem Beispiel hat sich durch eigenes Ungeschick verletzt, der Tierarzt wurde verletzt. Selbst, wenn eine Versicherung ( in diesem Fall die Berufsgenosschenschaft) leistet, kann sie es sich beim Schädiger wiederholen.
 
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Sabine
23. Okt. 18:38
Berufsrisiko ich glaube der Mann hat den falschen Beruf. Mein TA ist schon öfter gebissen worden hat aber weitergearbeitet und ist auch nicht ins Krankenhaus gegangen
Die Bundestierärztekamm empfiehlt in bei einem Tierbiss übrigens genau das Vorgehen, wie der Tierarzt in diesem Fall es gemacht hat.
 
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Ole
23. Okt. 20:19
Das, was passiert ist, kommt leider gar nicht so selten vor, und in der Regel läuft so ein Fall geordnet ab. Wenn der Hund deiner Mutter den Tierarzt während der Behandlung gebissen hat und es dabei zu einer blutenden Verletzung kam, gilt das für den Tierarzt als Arbeits- bzw. Berufsunfall. Deshalb hat er auch völlig richtig reagiert, indem er die Behandlung sofort abgebrochen und sich im Krankenhaus behandeln lassen hat. In solchen Fällen übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung des Tierarztes die medizinische Versorgung und eventuelle Folgekosten.

Rechtlich gesehen haftet grundsätzlich der Tierhalter, also deine Mutter, für Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden (§ 833 BGB – sogenannte Tierhalterhaftung). Genau für solche Situationen ist aber die Tierhalter-Haftpflichtversicherung da, die jeder Hundehalter haben sollte. Deine Mutter sollte den Vorfall daher umgehend ihrer Haftpflichtversicherung melden, auch wenn noch unklar ist, ob tatsächlich Ansprüche auf sie zukommen. Die Versicherung prüft dann, ob und in welchem Umfang sie eintrittspflichtig ist, und klärt den Fall in der Regel direkt mit der Versicherung oder Berufsgenossenschaft des Tierarztes.

Für euch bedeutet das also: Den Vorfall möglichst genau dokumentieren (wann, wo, was passiert ist) und der Haftpflichtversicherung mitteilen. In den allermeisten Fällen wird das ohne große Schwierigkeiten über die Versicherungen abgewickelt. Ein rechtliches Nachspiel oder gar ein Strafverfahren droht normalerweise nicht – es sei denn, der Hund wäre bereits früher auffällig gewesen oder hätte jemand anderen gebissen. Dann könnte das Veterinäramt eingeschaltet werden, um zu prüfen, ob besondere Auflagen notwendig sind.

Unterm Strich ist das also zwar ärgerlich und unangenehm, aber meist eine reine Versicherungssache, die ohne größere Konsequenzen geklärt wird.