Home / Forum / Versicherungen & Recht / Gefährliche Hunde Sachsen-Anhalt

Verfasser-Bild
Mara-Lena
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 3
zuletzt 1. Sep.

Gefährliche Hunde Sachsen-Anhalt

Jedes Bundesland hat ja seine eigenen Regeln für Hundehalter...ganz schön verwirrend. Jetzt habe ich gelesen, dass die Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde in Sachsen-Anhalt nur erteilt wird, wenn ein Wesenstest belegt, dass der Hund sozialverträglich und nicht aggressiv ist. A) besteht dann trotzdem noch Maulkorb und Leinenpflicht und ist der Hund dann weiterhin als gefährlich eingestuft, oder gilt diese nur bis zum Ergebnis des Wesenstest? B) Oder darf ein Hund, der den Wesenstest nicht besteht, dann ins Tierheim? C) Behindertenbegleithunde und Blindenhunde, dürfen auch ohne Erlaubnis geführt werden, selbst wenn sie gefährlich sind? Das mit den Wesenstest ist eh nur Behördenkram, weil das von den Haltern ja geünt wird. Ein Hund reagiert aber in jeder Situation anders. Und alles was nicht so gestellt und geübt ist, sieht dann wieder ganz anders aus. Kenn sich jemand aus und kann mir sagen, ob ich das richtig verstanden habe?
 
Beitrag-Verfasser
Barbara
Hilfreichste Antwort
Anzeige
Hey zusammen! 🌟
Für mich ist die Dogorama Hunde-Krankenversicherung Premium Plus einfach die BESTE! 🐾💖 Sie übernehmen bis zu 100% der Kosten – ohne Höchstgrenze! 😍 Unbegrenzte Erstattung bei OPs und jedes Jahr eine 100€ Gesundheitspauschale für Impfungen und Entwurmungen. 🐶💉
Aktuell gibt’s auch noch 6 Wochen Dogorama Club kostenlos dazu! Einfach mega! 🎉✨

Liebe Grüße,
Barbara
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Mary-Lou
1. Sep. 08:38
A) In §6 des HundeG LSA steht "(3) Die Erlaubnis kann befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden." Es ist also eine individuelle Entscheidung, ob der Hund nach bestandenem Wesenstest weiterhin einen Maulkorb tragen muss. Auch mit bestandenem Wesenstest wird der Hund weiterhin als gefährlich eingestuft (§11) B) Ja, der Hund wird eingezogen C) Ja
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Mara-Lena
1. Sep. 08:41
A) In §6 des HundeG LSA steht "(3) Die Erlaubnis kann befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden." Es ist also eine individuelle Entscheidung, ob der Hund nach bestandenem Wesenstest weiterhin einen Maulkorb tragen muss. Auch mit bestandenem Wesenstest wird der Hund weiterhin als gefährlich eingestuft (§11) B) Ja, der Hund wird eingezogen C) Ja
Danke. Also hängt es viel von dem jeweiligen Besitzer ab, ob man ihm zutraut, den Hund sicher zu führen. Es muss ja jeder neue Besitzer den Wesenstest wiederholen.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Mary-Lou
1. Sep. 08:50
Danke. Also hängt es viel von dem jeweiligen Besitzer ab, ob man ihm zutraut, den Hund sicher zu führen. Es muss ja jeder neue Besitzer den Wesenstest wiederholen.
Ja, genau