Das waren wirklich rein sinnfreie Begründungen, wie beispielsweise: - dann müsse er es allen erlauben - der Hund würde laut sein oder was zerstören, wenn er alleine ist - er findet Hunde in der Stadt nicht unterstützenswert - sollte ein weiterer Hund im Haus einziehen, kläffen diese sich nur an und andere Mieter beschweren sich - es ist nicht gesagt, dass der Hund durch Training gehorsam wird und so weiter.
Das ist ein Auszug aus der Mail, die wir an unseren damaligen Vermieter geschrieben haben:
vielen Dank für Ihre Nachricht, welche wir jedoch leider nur bedingt nachvollziehen können.
Die Hellhörigkeit des Hauses ist uns (durch unsere Erfahrung mit Frau xy und seit über einem Jahr mit dem Kleinkind unter uns) durchaus bewusst. Wir gehen jedoch davon aus, dass ein Hundewelpe, der die ersten sechs Wochen rund um die Uhr unter unserer Aufsicht wäre, weitaus weniger Lärm verursachen würde. Im Notfall bestünde für uns auch die Möglichkeit, mit dem Hund übergangsweise zu den Eltern meines Mannes auszuweichen.
Eventuelle Beschädigungen, die durch den Hund entstehen könnten, sind unserer eigenen Erfahrung nach als Vermieter kein ausreichend sachlicher Grund, die Haltung zu verbieten. Nicht zuletzt da die Versicherung sowie die geleistete Kaution hier im Falle einer Beschädigung ausreichend Sicherheit für den Vermieter bieten. Auch lässt sich aus der Einzelfallgenehmigung für die anderen Mieter kein allgemeingültiges Haltungsrecht ableiten.