Ich befürchte, dass es legal ist. Es gibt ja auch Menschen, die ihre Hunde im Haus halten und nur zum Gassi gehen raus lassen. Der Unterschied zwischen Haus und Garage ist ja im Prinzip nicht groß (rein subjektiv) und solange die Garage gedämmt ist und es nicht unter 4 Grad wird, wäre es theoretisch kein Problem. Zum Thema Auslauf und ausreichend Sozialkontakt ist es bei Zwingerhaltung leider so, dass es reicht, wenn die Hunde morgens einmal für eine Stunde rausgelassen werden und abends nochmal jemand zum Füttern kommt. Ob der Hund die restlichen 22 Stunden allein ist, ist leider egal, musste ich erfahren als unsere Nachbarn in den Urlaub gefahren sind und den Hund einfach allein im Zwinger gelassen haben.
Ich würde aber auch definitiv Ordnungsamt und Co. informieren. Anders könnte ich es mit meinem Gewissen gar nicht vereinbaren.
Blöde Frage: aber wie soll denn ein Hund anders als zum Gassi raus gelassen werden? 😃