Naja die Betreiber der Unterkünfte haben ja Hausrecht und dürfen entscheiden wer kommen darf und wer nicht. Das hat nichts mit der Verordnung von den Bundesländern zu tun. Ich wollte das nur mal als allgemeinen Tipp in den Raum werfen. Nicht das man da dann dumm auf die Nase fällt. Ich hatte auch schon zwei Listis.
Naja, das kommt darauf an, sie dürfen sagen mit oder ohne Hund, aber nicht dieser Hund, wegen der und jene Rasse, wegen dem Anti Diskriminierungsgesetz.
Wenn es ein Begleithund oder Assistenz- Hund ist, dürfen die es sogar gar nicht untersagen.
Da spielt das " Hausrecht" eine untergeordnete Rolle.