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Katrin
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Qualzucht - Warum Aufklärung alleine nicht reicht

Noch nie wurde soviel Aufklärung betrieben wie heutzutage und trotzdem steigt die Anzahl an Qualzuchthunden. Durch Zufall bin ich auf einen Artikel gestoßen den ich hier gerne teilen möchte, quasi als Diskussionsgrundlage. https://kynologisch.net/qualzucht-psychologie-2/ Es ist etwas viel eröffnet einem aber eine neue Sicht auf das Problem und warum das durch einfaches Aufklären nicht lösbar ist. Mich würde interessieren ob diese Erklärung für euch nachvollziehbar ist? Welche Schlüsse ihr daraus zieht und ob sich eure Meinung über das halten von Qualzuchten dadurch ändert oder nicht? Wie immer bitte lieb und freundlich bleiben und bedenkt bitte das Qualzucht nicht nur brachyzephale Rassen betrifft. Liebe Grüße eure Katrin J. https://www.ardmediathek.de/video/story/leiden-auf-vier-pfoten-zuechten-wir-unsere-haustiere-kaputt/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIyNjQ4MTg
 
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Michi
4. Mai 22:00
Ergänzung: für die Kunden ist ja auch gar nicht ersichtlich, ob es ein privater Hund oder ein extra beschaffter Hund ist. Auch mit einem extra beschafften Hund könnte man ja so tun als ob es der eigene wäre. Ist ja in der Werbung Gang und Gäbe.
Siehst du, das fände ich nun sehr unschön und finde es gut, dass diese Leute es eben nicht tun !
 
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Michi
4. Mai 22:01
Werbung ist Werbung. Ob das für den kleinen Tante Emma laden um die Ecke oder für einen großen Supermarkt ist. Für eine hotelkette oder das kleine Familienhotel. Werbung bleibt einfach Werbung. Und wo würde man dann die Grenze ziehen?
Ich ziehe halt für mich eine Grenze und du siehst es anders.
Ist doch ok so...
 
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Julia 🐾Nero
5. Mai 07:45
Ergänzung: für die Kunden ist ja auch gar nicht ersichtlich, ob es ein privater Hund oder ein extra beschaffter Hund ist. Auch mit einem extra beschafften Hund könnte man ja so tun als ob es der eigene wäre. Ist ja in der Werbung Gang und Gäbe.
Aber das ist doch ein gravierender Unterschied.
Man könnte ein Hochglanz Foto von einem Influencer Frauen Model mit einem Hundemodel Malinois machen, dabei Wanderklamotten einer teueren Marke und Marken Hundezubebehör ersichtlich platzieren, am besten gar nicht im Harz, sondern vor einem Greenscreen. Und dann einen beliebigen Waldhintergrund photoshoppen, mit Eichhörnchen und Bambi.
Das wäre Werbung. Man wirbt MIT der Influencerin und einem aktuellen Trendhund.

Hier werden zwei normale junge Frauen mit ihren normalen eigenen Hunden abgebildet, die die Aktion ins Leben gerufen haben. Beworben werden nicht die Frauen und nicht die Hunde, sondern das Projekt bzw der Harz.

Das ist als würde man sagen, alle Werbung mir Frauen sei sexistisch.
Nein es macht schon einen Unterschied, ob eine Frau im Bikini einen Sportwagen wäscht, oder ob sie im Anzug am Steuer eines Teslas sitzt.

Wieso man sich weigert zu differenzieren verstehe ich nicht. Das erweckt eben den Eindruck, dass er nur um Hass und Hetzte geht.
 
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Steffi
5. Mai 07:57
Aber das ist doch ein gravierender Unterschied. Man könnte ein Hochglanz Foto von einem Influencer Frauen Model mit einem Hundemodel Malinois machen, dabei Wanderklamotten einer teueren Marke und Marken Hundezubebehör ersichtlich platzieren, am besten gar nicht im Harz, sondern vor einem Greenscreen. Und dann einen beliebigen Waldhintergrund photoshoppen, mit Eichhörnchen und Bambi. Das wäre Werbung. Man wirbt MIT der Influencerin und einem aktuellen Trendhund. Hier werden zwei normale junge Frauen mit ihren normalen eigenen Hunden abgebildet, die die Aktion ins Leben gerufen haben. Beworben werden nicht die Frauen und nicht die Hunde, sondern das Projekt bzw der Harz. Das ist als würde man sagen, alle Werbung mir Frauen sei sexistisch. Nein es macht schon einen Unterschied, ob eine Frau im Bikini einen Sportwagen wäscht, oder ob sie im Anzug am Steuer eines Teslas sitzt. Wieso man sich weigert zu differenzieren verstehe ich nicht. Das erweckt eben den Eindruck, dass er nur um Hass und Hetzte geht.
Hass und Hetzte finde ich jetzt etwas übertrieben. Eher Leidenschaft fürs Thema. Die Diskussion zu dieser speziellen Aktion hier weiter zu führen, bringt m.E. allerdings auch keinen Mehrwert mehr, da alle ihre Standpunkte mehr als ausführlich dargelegt haben.
Wer noch etwas bewirken möchte, kann ja selber noch an das Tourismusbüro schreiben. Im besten Fall freundlich, denn so erreicht man Menschen eher, als mit erhobenem Zeigefinger im Ton.
 
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Nadine
5. Mai 07:57
Aus dem Entwurf des neues Tierschutzgesetzes, das hoffentlich bald mal in Kraft tritt:

"Es ist verboten, mit Wirbeltieren zu werben oder diese auf sonstige Weise in der Öffentlichkeit bildlich zur Schau zu
stellen, die Merkmale aufweisen, die in der Regel die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen, und bei
der Zurschaustellung der Eindruck entstehen kann, dass durch diese Merkmale keine Schmerzen, Lei-
den oder Schäden hervorgerufen werden können."

Nummer 1 beschreibt qualzuchtmerkmale wie zb Atemnot, Exophthalmus (Glubschaugen), Fehlbildung des Gebisses, Anomalien des Skelettsystems usw.

Da würde zb der Wanderpass ganz klar drunter fallen, genau wie jedes andere Produkt wo Qualzuchten abgebildet sind, egal wem sie gehören.

In Österreich gilt der entsprechende Paragraph schon seit Anfang des Jahres und hat dazu geführt, dass zb dortige Hundefotografen alle Bilder von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen - auch von den eigenen Tieren - von Webseite und social media löschen mussten. Finde ich persönlich komplett richtig so.
 
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Sina
5. Mai 09:10
Aus dem Entwurf des neues Tierschutzgesetzes, das hoffentlich bald mal in Kraft tritt: "Es ist verboten, mit Wirbeltieren zu werben oder diese auf sonstige Weise in der Öffentlichkeit bildlich zur Schau zu stellen, die Merkmale aufweisen, die in der Regel die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen, und bei der Zurschaustellung der Eindruck entstehen kann, dass durch diese Merkmale keine Schmerzen, Lei- den oder Schäden hervorgerufen werden können." Nummer 1 beschreibt qualzuchtmerkmale wie zb Atemnot, Exophthalmus (Glubschaugen), Fehlbildung des Gebisses, Anomalien des Skelettsystems usw. Da würde zb der Wanderpass ganz klar drunter fallen, genau wie jedes andere Produkt wo Qualzuchten abgebildet sind, egal wem sie gehören. In Österreich gilt der entsprechende Paragraph schon seit Anfang des Jahres und hat dazu geführt, dass zb dortige Hundefotografen alle Bilder von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen - auch von den eigenen Tieren - von Webseite und social media löschen mussten. Finde ich persönlich komplett richtig so.
Ich habe mal ChatGPT zu dem Thema gefragt (TSchG Ö) und so richtig klar scheint das nicht zu sein.
Hier die Antwort:

"Situation zusammengefasst:

Der Hund gehört der Besitzerin und wird als „Model“ für den Wanderpass verwendet.
Der Wanderpass wird verkauft oder angeboten.
Der Hund zeigt leichte Qualzuchtmerkmale, es handelt sich um eine Rückzucht.

Rechtliche Bewertung:

1. Verbot der Werbung mit Qualzuchtmerkmalen:

Grundsätzlich:**
Das Gesetz verbietet die Präsentation, Werbung und Verharmlosung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen.
Ziel ist es, die Normalisierung dieser Merkmale zu verhindern.

Hierbei ist entscheidend:**
Der Wanderpass wird verkauft — also eine Form der Verkaufswerbung oder Produktbeschreibung.
Wenn in dem Pass die Qualzuchtmerkmale nur dokumentiert, aber nicht beworben oder verharmlost werden, ist das grundsätzlich erlaubt.

2. Nur Dokumentation, kein Werbeeffekt:

Wenn der Wanderpass lediglich die sichtbaren Merkmale wahrheitsgemäß beschreibt, ohne diese zu verherrlichen, zu verharmlosen oder zu bewerben, ist das in der Regel zulässig.
Wichtig:**
Keine irreführenden Aussagen oder Aufwertung der Merkmale.
Es sollte klar sein, dass es sich um sichtbare Merkmale handelt und nicht um eine Werbung für die Merkmale selbst.

3. Verkauf des Wanderpasses:

Das Verkaufen eines Wanderpasses, der nur die tatsächlichen sichtbaren Merkmale dokumentiert, ist grundsätzlich erlaubt, wenn kein irreführender oder verharmlosender Eindruck entsteht.

Problematisch* wird es, wenn der Pass *zur Werbung, Verharmlosung oder Normalisierung der Qualzuchtmerkmale** genutzt wird.

Fazit:

Wenn der Wanderpass nur die tatsächlichen Merkmale (auch Qualzuchtmerkmale) dokumentiert und kein Werbe- oder Verharmlosungszweck verfolgt wird, **ist der Verkauf grundsätzlich erlaubt.
Wenn der Pass jedoch dazu verwendet wird, die Merkmale zu bewerben, zu verharmlosen oder als „normal“ darzustellen, **verstößt das gegen das Werbeverbot für Qualzuchten.

Mein Tipp:

Achten Sie darauf, dass der Wanderpass **nur eine sachliche Dokumentation ist, nicht eine Werbung oder Verharmlosung der Merkmale.
Behalten Sie im Hinterkopf:* Das Gesetz schützt vor *Verharmlosung* und *Normalisierung** von Qualzuchtmerkmalen, auch bei Rückzuchten"

Edit: daraus schliesse ich, dass solange nicht so getan wird, dass der Hund wandern kann, aber dazu eigentlich nicht in der Lage ist (Irreführung) oder öffentlich behauptet wird, er wäre keine Qualzucht (Verharmlosung) der Wanderpass nicht unter das Werbeverbot fällt.
 
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Nadine
5. Mai 09:28
Ich habe mal ChatGPT zu dem Thema gefragt (TSchG Ö) und so richtig klar scheint das nicht zu sein. Hier die Antwort: "Situation zusammengefasst: Der Hund gehört der Besitzerin und wird als „Model“ für den Wanderpass verwendet. Der Wanderpass wird verkauft oder angeboten. Der Hund zeigt leichte Qualzuchtmerkmale, es handelt sich um eine Rückzucht. Rechtliche Bewertung: 1. Verbot der Werbung mit Qualzuchtmerkmalen: Grundsätzlich:** Das Gesetz verbietet die Präsentation, Werbung und Verharmlosung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. Ziel ist es, die Normalisierung dieser Merkmale zu verhindern. Hierbei ist entscheidend:** Der Wanderpass wird verkauft — also eine Form der Verkaufswerbung oder Produktbeschreibung. Wenn in dem Pass die Qualzuchtmerkmale nur dokumentiert, aber nicht beworben oder verharmlost werden, ist das grundsätzlich erlaubt. 2. Nur Dokumentation, kein Werbeeffekt: Wenn der Wanderpass lediglich die sichtbaren Merkmale wahrheitsgemäß beschreibt, ohne diese zu verherrlichen, zu verharmlosen oder zu bewerben, ist das in der Regel zulässig. Wichtig:** Keine irreführenden Aussagen oder Aufwertung der Merkmale. Es sollte klar sein, dass es sich um sichtbare Merkmale handelt und nicht um eine Werbung für die Merkmale selbst. 3. Verkauf des Wanderpasses: Das Verkaufen eines Wanderpasses, der nur die tatsächlichen sichtbaren Merkmale dokumentiert, ist grundsätzlich erlaubt, wenn kein irreführender oder verharmlosender Eindruck entsteht. Problematisch* wird es, wenn der Pass *zur Werbung, Verharmlosung oder Normalisierung der Qualzuchtmerkmale** genutzt wird. Fazit: Wenn der Wanderpass nur die tatsächlichen Merkmale (auch Qualzuchtmerkmale) dokumentiert und kein Werbe- oder Verharmlosungszweck verfolgt wird, **ist der Verkauf grundsätzlich erlaubt. Wenn der Pass jedoch dazu verwendet wird, die Merkmale zu bewerben, zu verharmlosen oder als „normal“ darzustellen, **verstößt das gegen das Werbeverbot für Qualzuchten. Mein Tipp: Achten Sie darauf, dass der Wanderpass **nur eine sachliche Dokumentation ist, nicht eine Werbung oder Verharmlosung der Merkmale. Behalten Sie im Hinterkopf:* Das Gesetz schützt vor *Verharmlosung* und *Normalisierung** von Qualzuchtmerkmalen, auch bei Rückzuchten" Edit: daraus schliesse ich, dass solange nicht so getan wird, dass der Hund wandern kann, aber dazu eigentlich nicht in der Lage ist (Irreführung) oder öffentlich behauptet wird, er wäre keine Qualzucht (Verharmlosung) der Wanderpass nicht unter das Werbeverbot fällt.
§8b (TSchG Österreich)
(3)Bei Abbildung von Tieren zu Werbezwecken dürfen diese keine Qualzuchtsymptome oder äußerlich erkennbare Qualzuchtmerkmale bzw. keine äußerlich erkennbaren verbotenen Eingriffe aufweisen.

Ich bin kein Jurist, aber für mich liest sich das sehr eindeutig und es ist ein reines Abbildungsverbot. Also irrelevant, was genau beworben wird.

Aus den FAQ vom KVG:
"Beim Ausstellungsverbot sowie dem Abbildungsverbot in der Werbung von Tieren im Zusammenhang mit Qualzucht (§ 8b) ist es künftig relevant, ob die Tiere Qualzuchtsymptome oder äußerlich erkennbare Qualzuchtmerkmale aufweisen."

Im deutschen Entwurf ist auch mit keinem Wort erwähnt, dass das Gesetz nur greift, wenn Qualzuchtmerkmale beworben werden. Auch da steht lediglich, man darf sie nicht "bildlich zur Schau stellen". Egal zu welchem Zweck, solange dabei nicht explizit über die Merkmale aufgeklärt wird.
 
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Sonja
5. Mai 09:40
Bei uns in der Nähe ist die Firma Hunter, die hundeleinen und Co herstellen. Die nutzen zum Beispiel die Hunde der Mitarbeiter als Models für ihre Bilder. Das ist doch auch Marketing. Nur weil es die Hunde der Mitarbeiter sind wäre es in deinen Augen also kein Marketing?
Sobald ein Tier dazu hergenommen wird um etwas zu verkaufen, ist es vom Gesetz her Werbung/Marketing ganz egal ob das Tier geliehen oder das eigene ist...
 
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Mailin
5. Mai 09:40
Aber das ist doch ein gravierender Unterschied. Man könnte ein Hochglanz Foto von einem Influencer Frauen Model mit einem Hundemodel Malinois machen, dabei Wanderklamotten einer teueren Marke und Marken Hundezubebehör ersichtlich platzieren, am besten gar nicht im Harz, sondern vor einem Greenscreen. Und dann einen beliebigen Waldhintergrund photoshoppen, mit Eichhörnchen und Bambi. Das wäre Werbung. Man wirbt MIT der Influencerin und einem aktuellen Trendhund. Hier werden zwei normale junge Frauen mit ihren normalen eigenen Hunden abgebildet, die die Aktion ins Leben gerufen haben. Beworben werden nicht die Frauen und nicht die Hunde, sondern das Projekt bzw der Harz. Das ist als würde man sagen, alle Werbung mir Frauen sei sexistisch. Nein es macht schon einen Unterschied, ob eine Frau im Bikini einen Sportwagen wäscht, oder ob sie im Anzug am Steuer eines Teslas sitzt. Wieso man sich weigert zu differenzieren verstehe ich nicht. Das erweckt eben den Eindruck, dass er nur um Hass und Hetzte geht.
Ich glaube viele haben hier gar nicht verstanden, was genau Werbung oder Marketing sind.
 
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Michi
5. Mai 09:46
Ich glaube viele haben hier gar nicht verstanden, was genau Werbung oder Marketing sind.
Mag sein, aber es geht doch momentan explizit um diesen Wanderpass.
Und ob man das ok findet, dass der Mops abgebildet ist oder eben nicht.
Und in diesem Fall sind die Meinungen doch klar geäußert worden.