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Gabriele
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Anzahl der Antworten 76
zuletzt 6. Juni

Listenhunde

Warum kann man die Liste nicht abgeschafft? Ich bin begeistert, wie viele hier schreiben. Danke für euer Interesse.
 
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Mara-Lena
5. Juni 08:12
Wie kommst du denn darauf? Passiert etwas bekommen die Halter erstmal Auflagen und die Steuer wird angehoben. Stellt man bei einem Wesenstest fest das der Hund doch nicht gefährlich ist entfallen die Auflagen wieder. Wird der Hund als gefährlich eingestuft bleiben die Auflagen. Eingezogen werden sie nur dann wenn der Halter das Tier nicht kontrollieren kann, eine Gefahr für das Tier darstellt oder die Auflagen/Haltungsbedingungen nicht erfüllt.
Ich komme darauf, weilbich es von mehreren Trainern so erzählt bekommen habe, dass eben der Punkt, ob der Halter den Hund kontrollieren kann sehr streng beurteilt wird.
 
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Mara-Lena
5. Juni 08:23
Generell gilt doch, dass man sich über die Rasse informiert und dann auch Spaß dran hat, sie ihren Bedürfnissen nach auszulasten. Anfängerhunde gibt es meiner Meinung nach nicht. Man kann mit einem Goldi genau soviel richtig oder falsch machen, wie mit einem Bullterrier oder Border Collie. Nachgewiesen ist nur, dass z.B. Bullterrier ein sehr dünnes Nervenkostüm und geringe Frustrationstoleranz haben und da schneller was passieren kann. Schuld ist trotzdem der Halter. Deshlab ist irgendeine Art von Sachkunde sinnvoll.

Hunde sind eben keine Prestigeobjekte, sondern Lebewesen mit Emotionen und Bedürfnissen, seien diese, Jagen, Hüten, Bewachen... das muss einem klar sein, wenn man sich einen Hund holt.
 
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Gabriele
5. Juni 08:39
Hat seine Vor und Nachteile. In niedersachsen gibt es keine gefählichen Hunde, bis etwas passierr. Und dann dürfen sie i.d. R. Vom Halter nicht länger gehalten werden und müssen abgegeben werden, wenn der Wesenstest positiv ausfällt.
Und landen dann im Tierheim 😢
 
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Katrin
5. Juni 08:43
Ich komme darauf, weilbich es von mehreren Trainern so erzählt bekommen habe, dass eben der Punkt, ob der Halter den Hund kontrollieren kann sehr streng beurteilt wird.
Für einen gefährlichen Hund benötigt man eine Haltungserlaubnis. Wer die bekommt und sich an die Auflagen hält darf den Hund auch behalten. Anders sieht es aus wenn Gründe vorliegen die eine Haltungserlaubnis unmöglich machen (negatives polizeiliches Führungszeugnis zB oder der Halter macht den Sachkundenachweis nicht usw). Dann landet der Wuff im TH.
 
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Mara-Lena
5. Juni 09:04
Für einen gefährlichen Hund benötigt man eine Haltungserlaubnis. Wer die bekommt und sich an die Auflagen hält darf den Hund auch behalten. Anders sieht es aus wenn Gründe vorliegen die eine Haltungserlaubnis unmöglich machen (negatives polizeiliches Führungszeugnis zB oder der Halter macht den Sachkundenachweis nicht usw). Dann landet der Wuff im TH.
Auch in NI?
 
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Katrin
5. Juni 09:18
Auch in NI?
Was ist NI?
 
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Mara-Lena
5. Juni 10:04
Was ist NI?
Ob sie wissen, dass das in Niedersachsen auch so ist. So kenne ich es von NRW.
 
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Katrin
5. Juni 10:13
Ob sie wissen, dass das in Niedersachsen auch so ist. So kenne ich es von NRW.
Nds=Niedersachen

NI benutzt man hier nicht.

Ja, wir hatten es hier vor einiger Zeit im privaten Umfeld.

Ist ein Hund als gefährlich eingestuft bedarf es zur weiteren Haltung eine Haltungserlaubnis. In wie weit die einheitlich ist kann ich nicht sagen bei dem Regelchaos das es gibt.

Wird keine Erlaubnis erteilt weil Hund oder Halter nicht die Vorraussetzungen erfüllen können landet der Hund im TH. Das geschieht einfach zum Schutz für Mensch und Tier.

Was viele nicht wissen auch das hetzen und jagen von Wild kann zur Überprüfung auf Gefährlichkeit führen.
 
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Mara-Lena
5. Juni 10:57
Nds=Niedersachen NI benutzt man hier nicht. Ja, wir hatten es hier vor einiger Zeit im privaten Umfeld. Ist ein Hund als gefährlich eingestuft bedarf es zur weiteren Haltung eine Haltungserlaubnis. In wie weit die einheitlich ist kann ich nicht sagen bei dem Regelchaos das es gibt. Wird keine Erlaubnis erteilt weil Hund oder Halter nicht die Vorraussetzungen erfüllen können landet der Hund im TH. Das geschieht einfach zum Schutz für Mensch und Tier. Was viele nicht wissen auch das hetzen und jagen von Wild kann zur Überprüfung auf Gefährlichkeit führen.
Danke für die Aufklärung.
Mir wurde gesagt, dass ei gefährlicher Hund in Nds direkt ind TH kommt.
 
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Katrin
5. Juni 11:08
Danke für die Aufklärung. Mir wurde gesagt, dass ei gefährlicher Hund in Nds direkt ind TH kommt.
Es steht und fällt alles mit dem zuständigen Amt und dem Prüfer.

Eine Sicherstellung/ Beschlagnahmung ist immer das letzte was man eigentlich möchte aber der Schutz geht da einfach vor. Viele geben aber ihre Hunde von sich aus ab wenn sie als gefährlich eingestuft wurden. Zum Glück sind es auf die Gesamtzahl in Nds gesehen recht wenige Hunde die als tatsächlich gefährlich eingestuft sind.

Man muss ebenfalls unterscheiden zwischen eingestuft da reicht ein Vorfall aus der gemeldet wurde und tatsächlich gefährlich (nicht bestandener Wesenstest).