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Dogorama
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zuletzt 2. Mai

American Bully – Neue Einstufung als gefährlicher Hund in Braunschweig

Ab Januar 2025 wird der American Bully in Braunschweig als gefährlich eingestuft, was zu einer drastischen Erhöhung der Hundesteuer führt. Statt 120 Euro müssen Halter:innen dann 600 Euro pro Jahr zahlen. Die Stadt Braunschweig rechtfertigt diese Einstufung mit der Abstammung der American Bullys, da sie nun als Kreuzung aus American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier angesehen werden. Trotz der steuerlichen Einstufung als gefährlich bedeutet dies nicht, dass alle Hunde dieser Rasse gefährliches Verhalten aufweisen oder zum Tragen eines Maulkorbs verpflichtet sind. Die höhere Hundesteuer soll laut der Stadt vielmehr als präventive Maßnahme verstanden werden, um die Haltung potenziell gefährlicher Hunde zu regulieren und Risiken zu minimieren. Diese Änderung löst bei vielen Hundehalter:innen Unverständnis aus, da sie ihre Tiere nicht als Bedrohung sehen und sich durch die finanzielle Belastung diskriminiert fühlen. • Was haltet ihr davon, dass der American Bully nun plötzlich als gefährliche Hunderasse eingestuft wird? Findet ihr das richtig? • Wie findet ihr es, dass solche Entscheidungen spontan und ohne Vorwarnung getroffen werden können? • Die Stadt Braunschweig rechtfertigt die Erhöhung als präventive Maßnahme, um die Anzahl der gefährlich eingestuften Hunde zu reduzieren. Doch sollte das Ziel wirklich sein, die Zahl der Hunde zu verringern? Oder sollte der Fokus eher auf besserer Erziehung und Aufklärung liegen, um potenziell gefährliches Verhalten zu minimieren? • Wenn ihr selbst einen American Bully habt, wie sind eure Erfahrungen mit dieser Rasse? Habt ihr das Gefühl, sie wird oft zu Unrecht als gefährlich abgestempelt? Diskutiert mit! Hier geht's zum Blogartikel: 👇 https://dogorama.app/de-de/blog/american-bully-einstufung-als-gefaehrlicher-hund-und-die-auswirkungen-auf-die-hundesteuer-in-braunschweig/
 
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Katrin
3. Dez. 12:10
Es werden immer mehr Tiere abgegeben weil die Menschen sie sich nicht mehr leisten können. Futter und Tierarztkosten sind in den letzten drei Jahren exorbitant gestiegen, da kommt manch ein Hundehalter nicht mehr mit. Zudem noch die Hundesteuer anzuheben (das ist ja nicht nur in Braunschweig so) ist da doch wirklich kontraproduktiv.
Das Preise ansteigen ist aber normal und auch die GOT Erhöhung kam nicht von heute auf morgen.

Hundehaltung ist nunmal teuer und wenn ich mir was größeres schwereres mit diesem genetischen Hintergrund zulege muss ich damit rechnen das ich tiefer in die Tasche greifen muss wie bei einem JRT.
 
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Ute
3. Dez. 12:18
Es werden immer mehr Tiere abgegeben weil die Menschen sie sich nicht mehr leisten können. Futter und Tierarztkosten sind in den letzten drei Jahren exorbitant gestiegen, da kommt manch ein Hundehalter nicht mehr mit. Zudem noch die Hundesteuer anzuheben (das ist ja nicht nur in Braunschweig so) ist da doch wirklich kontraproduktiv.
Ich bin nicht der Meinung, dass unbedingt Jeder einen Hund haben sollte. Ja, Hunde sind teuer, das ist nunmal so. Wenns schon an der Steuer hapert, hapert es auch an einer vielleicht notwendigen TA Behandlung. Dann ist es besser, wenn man die Hunde zu jemand anders gibt, bei denen sie versorgt werden.
 
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Ulli mit
3. Dez. 13:21
Das Preise ansteigen ist aber normal und auch die GOT Erhöhung kam nicht von heute auf morgen. Hundehaltung ist nunmal teuer und wenn ich mir was größeres schwereres mit diesem genetischen Hintergrund zulege muss ich damit rechnen das ich tiefer in die Tasche greifen muss wie bei einem JRT.
Also ich halte die Preissteigerung nicht für normal. Und mit der Erhöhung des GOT musste man vor vier Jahren rechnen, manch einer hat seinen Hund aber schon länger.

Die Halter in Braunschweig mussten bisher nur den einfachen Satz zahlen. Aber es ist wohl so, dass man immer mit der Dummheit anderer rechnen muss. Fair wäre es, nicht die Hundehalter den Fehler der Stadtverwaltung ausbaden zu lassen sondern erst bei Neuanmeldungen den hohen Steuersatz für Listenhunde zu erheben. Dass der allgemein überhaupt fair ist sei jetzt mal dahingestellt.

Es ist auch nicht fair, dass mancherorts Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, ganz oder teilweise von der Hundesteuer befreit werden können, DIES aber NICHT für Listenhunde gilt.
 
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Katrin
3. Dez. 14:58
Also ich halte die Preissteigerung nicht für normal. Und mit der Erhöhung des GOT musste man vor vier Jahren rechnen, manch einer hat seinen Hund aber schon länger. Die Halter in Braunschweig mussten bisher nur den einfachen Satz zahlen. Aber es ist wohl so, dass man immer mit der Dummheit anderer rechnen muss. Fair wäre es, nicht die Hundehalter den Fehler der Stadtverwaltung ausbaden zu lassen sondern erst bei Neuanmeldungen den hohen Steuersatz für Listenhunde zu erheben. Dass der allgemein überhaupt fair ist sei jetzt mal dahingestellt. Es ist auch nicht fair, dass mancherorts Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, ganz oder teilweise von der Hundesteuer befreit werden können, DIES aber NICHT für Listenhunde gilt.
Um fair geht es nicht. Rechtlich hätte sich BS sogar die Steuern nachzahlen lassen können. Man hätte den Hund einfach von Anfang an als Mischling aus als gefährlich gelisteten Rassen anmelden müssen. Dann wäre das ganze anders gelaufen.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Dez. 15:11
Um fair geht es nicht. Rechtlich hätte sich BS sogar die Steuern nachzahlen lassen können. Man hätte den Hund einfach von Anfang an als Mischling aus als gefährlich gelisteten Rassen anmelden müssen. Dann wäre das ganze anders gelaufen.
Da frage ich mich, auf welche Rechtsgrundlage die Behörde sich beruft bezüglich der eigentlich möglichen Nachzahlung. Es soll ja um mehrere Jahre gehen, die angeblich nachgezahlt werden müssten, auf die die Stadt aber freiwillig verzichtet.

Ich meine, wenn man einen Steuerbescheid bekommt und zahlt, dann hat der doch auch Bestand und kann nicht einfach so wieder geändert werden. Man muss sich ja darauf verlassen können, dass ein Steuerbescheid von einer Behörde korrekt ist, sofern man selbst richtige Angaben gemacht hat. Alles andere wäre Willkür.
 
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Katrin
3. Dez. 15:13
Da frage ich mich, auf welche Rechtsgrundlage die Behörde sich beruft bezüglich der eigentlich möglichen Nachzahlung. Es soll ja um mehrere Jahre gehen, die angeblich nachgezahlt werden müssten, auf die die Stadt aber freiwillig verzichtet. Ich meine, wenn man einen Steuerbescheid bekommt und zahlt, dann hat der doch auch Bestand und kann nicht einfach so wieder geändert werden. Man muss sich ja darauf verlassen können, dass ein Steuerbescheid von einer Behörde korrekt ist, sofern man selbst richtige Angaben gemacht hat. Alles andere wäre Willkür.
Bin kein Profi auf dem Gebiet. Der Steuerbescheid dürfte aber hinfällig sein da dieser ja falsch berechnet wurde wegen der fehlerhaften Zuordnung.
 
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Katrin
3. Dez. 15:17
Ich muss dazu sagen das der American Bully hier gerade echt boomt und auf Teufel komm raus vermehrt wird. Weniger Nachfrage wegen zu hoher Ausgaben begrüße ich da denn nicht jeder dieser Hunde wird mit Verstand gezüchtet.
 
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Ludwig
3. Dez. 16:48
Da frage ich mich, auf welche Rechtsgrundlage die Behörde sich beruft bezüglich der eigentlich möglichen Nachzahlung. Es soll ja um mehrere Jahre gehen, die angeblich nachgezahlt werden müssten, auf die die Stadt aber freiwillig verzichtet. Ich meine, wenn man einen Steuerbescheid bekommt und zahlt, dann hat der doch auch Bestand und kann nicht einfach so wieder geändert werden. Man muss sich ja darauf verlassen können, dass ein Steuerbescheid von einer Behörde korrekt ist, sofern man selbst richtige Angaben gemacht hat. Alles andere wäre Willkür.
Nachzahlen braucht man nicht. War ja der Fehler der Behörde.
 
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Ulli mit
3. Dez. 17:29
Ich muss dazu sagen das der American Bully hier gerade echt boomt und auf Teufel komm raus vermehrt wird. Weniger Nachfrage wegen zu hoher Ausgaben begrüße ich da denn nicht jeder dieser Hunde wird mit Verstand gezüchtet.
Da würde ich mir weniger Nachfrage auch bei ganz anderen Rassen wünschen, wo sich der Verstand der "Züchter" schon vor längerer Zeit komplett verabschiedet hat.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Dez. 23:27
Bin kein Profi auf dem Gebiet. Der Steuerbescheid dürfte aber hinfällig sein da dieser ja falsch berechnet wurde wegen der fehlerhaften Zuordnung.
Alles, was mit Steuern und Steuerbescheiden zu tun hat, ist ja gesetzlich geregelt. Da ist nicht einfach so mal was hinfällig, weil jemand falsch gerechnet hat. Auch dafür gibt’s dann irgendeinen Paragraphen. Deshalb tät es mich ja interessieren, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Stadt sogar für mehrere Jahre nachträglich den höheren Steuersatz verlangen könnte. Auch wenn sie großzügig darauf verzichtet. Im Internet habe ich leider nichts dazu gefunden.