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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 15. Sep.

Trainerschein Paragraph 11

Ich möchte gerne den Trainerschein Paragraph 11 machen, gibt es eine Seite oder Infos, was genau ich dafür können muss? Meinen großen Trainerschein mache ich über Dogument ab Januar, aber so habe ich schonmal einen 😁😊
 
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Dogorama-Mitglied
13. Sep. 12:47
Hallo Michelle, Zitat: " Aufgrund der fehlenden rechtlichen Umsetzungsrichtlinien ist immer noch nicht einheitlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis für Hundetrainer gemäß § 11 Tierschutzgesetz gewährt wird. Jedes Bundesland und dessen Veterinärbehörden können die Umsetzung des Gesetzes im Detail anders handhaben, was bedeutet, dass zunächst jedes Veterinäramt eigenständig die Voraussetzungen regelt, unter welchen sie die gewünschte Erlaubnis den Hundetrainern erteilt. Zwingende Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag sowie der Nachweis der Sachkunde. Die weiteren Voraussetzungen bestimmt das Veterinäramt selbst." vll. hilft dir diese Seite weiter? https://www.tierrecht-anwalt.de/sachkundenachweis-hundetrainer/sachkunde-erlaubnis-11-tschg.html
 
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Vio
13. Sep. 12:49
Wenn du offiziell als Hundetrainer arbeiten willst darfst du das nur mit der Genehmigung (also 11er Schein) den dir das zuständige Vetamt ausstellt. Dazu musst du im Vorfeld mit denen sprechen welche Prüfungen die anerkennen (von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich was die anerkennen). Die sagen dir auch ob du ins Fachgespräch musst usw... Was du zusätzlich noch machst ist dir ja überlassen, nur solltest du im Vorfeld unbedingt mit dem Vetamt sprechen. 😉
 
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Dogorama-Mitglied
13. Sep. 13:10
Ach Gott…. Jetzt habe ich es endlich gerafft…. (Nach langer Recherche🙈) Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, diese Info bei der Frage mitzugeben. Gerade wenn man den Schein schon hat. Für alle, die es auch interessiert: es gibt „nur einen“ Paragraph 11 Schein, ABER da gibt es Kategorien, was einem dann erlaubt ist und was nicht. Je nach Kategorie werden dann die zuständigen Ämter auch unterschiedliche Nachweise haben wollen.
 
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Vio
13. Sep. 13:17
Ach Gott…. Jetzt habe ich es endlich gerafft…. (Nach langer Recherche🙈) Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, diese Info bei der Frage mitzugeben. Gerade wenn man den Schein schon hat. Für alle, die es auch interessiert: es gibt „nur einen“ Paragraph 11 Schein, ABER da gibt es Kategorien, was einem dann erlaubt ist und was nicht. Je nach Kategorie werden dann die zuständigen Ämter auch unterschiedliche Nachweise haben wollen.
Ja genau, es sind ganz unterschiedliche Nachweise die man erbringen muss. Wenn man den 11er bereits hat, kann man die Ergänzung dazu beantragen.
 
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Dogorama-Mitglied
13. Sep. 13:20
Das mag seine da lernt man aber nicht so viel, wie bei der Ausbildung die ich ab Januar mache und damit ich vorab aber schon Hunde trainieren möchte, möchte ich erstmal den "einfachen" Schein machen. Es gibt ja zwei Paragraphen 11, einmal den für den Hundetrainer und einmal den, damit man selber Hundesitter werden darf.
Ja das ist blöd bezeichnet worden, so stiftet man Verwirrung. 🙈
 
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Dogorama-Mitglied
13. Sep. 13:23
Das mag seine da lernt man aber nicht so viel, wie bei der Ausbildung die ich ab Januar mache und damit ich vorab aber schon Hunde trainieren möchte, möchte ich erstmal den "einfachen" Schein machen. Es gibt ja zwei Paragraphen 11, einmal den für den Hundetrainer und einmal den, damit man selber Hundesitter werden darf.
Wieso will man ohne fundierte Ausbildung schon Hunde trainieren? Wie dem auch sei, das wird dir hier keiner beantworten können. Da musst du bei dem für dich zuständigen VetAmt anrufen und fragen
 
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Vio
13. Sep. 13:29
Wieso will man ohne fundierte Ausbildung schon Hunde trainieren? Wie dem auch sei, das wird dir hier keiner beantworten können. Da musst du bei dem für dich zuständigen VetAmt anrufen und fragen
Theoretisch könnte man ja so zur Prüfung von der Tierärztekammer zugelassen werden und das Zeugnis würde bei einigen Vetämter ausreichen. Allerdings wird man die Prüfung ohne Ausbildung oder Eigenstudium wohl kaum schaffen.😉
 
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Dogorama-Mitglied
13. Sep. 13:30
Theoretisch könnte man ja so zur Prüfung von der Tierärztekammer zugelassen werden und das Zeugnis würde bei einigen Vetämter ausreichen. Allerdings wird man die Prüfung ohne Ausbildung oder Eigenstudium wohl kaum schaffen.😉
Sie will ja aber schon vor der Ausbildung die Erlaubnis haben Hunde zu trainieren.
 
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Vio
13. Sep. 13:35
Oh dann habe ich das falsch verstanden 🙈 Ich kann nur sagen, dass für die Prüfung nicht nur Erfahrung ausreicht sondern auch ein ganzen Stück an Fachbegriffen die man lernen muss. Besonders für das Fachgespräch. Würde immer eine Ausbildung/Eigenstudium im Vorfeld machen.
 
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Dogorama-Mitglied
13. Sep. 13:39
Oh dann habe ich das falsch verstanden 🙈 Ich kann nur sagen, dass für die Prüfung nicht nur Erfahrung ausreicht sondern auch ein ganzen Stück an Fachbegriffen die man lernen muss. Besonders für das Fachgespräch. Würde immer eine Ausbildung/Eigenstudium im Vorfeld machen.
Falsch verstanden wurde hier glaube ich eine Menge