Du schreibst es ist verboten und sprichst von einer Strafe von 15.000 € bei Vögeln.
Könntest Du mir dafür bitte Quellen nennen?
Ich meine mal gelesen zu haben das das Jagen von Mäusen und Vögeln z.B. bei Katzen als "artgerecht" angesehen wird und nicht unter Strafe steht. Deshalb die Nachfrage nach einer Quellenangabe...
Hier ein Screenshot aus der EG Vogelschutzrichtlinie. Extra Regelungen zu Tieren kenne ich nicht, aber da Hunde sich immer unter dem Einfluss des Halters zu befinden haben (im Gegensatz zu Katzen), gehe ich mal davon aus, dass man da genauso haftet. Vor allem, wenn der Hund wie hier erwähnt noch jagen geschickt wird.
Allerdings kommt es bei den Tauben drauf an, welche Art. Stadttauben zählen (leider) nicht als Wildtiere und sind darum auch nicht entsprechend geschützt.
Bei besonders geschützten Arten wie greifvögeln gelten nochmal strengere Richtlinien (Bundesartenschutzgesetz). Allerdings glaube ich, die würden eher den Jack Russel verspeisen als andersrum.
Den € Betrag hab ich aus dem Bußgeldkatalog.
Übrigens, falls der Hund mal einen Vogel erwischen sollte, bitte ab damit zum vogelkundigen Tierarzt! Selbst wenn es nur eine kleine Wunde ist und der Vogel noch fit wirkt, muss er innerhalb von höchstens 24 Stunden mit Antibiotika behandelt werden.