Hallo. Ich kenne das mit den Hunden aus Bereichen, die pädagogisch / psychologisch orientiert sind. Kitas, Förderschulen, Altenheime, Wohngruppen, Nachmittagsbetreuung...
Und da ist das so, dass das mit der Einrichtungsleitung / dem Träger abgesprochen sein muss. Der Hund wird ausschließlich in einer bzw. mehreren festen Einrichtungen eingesetzt. Und die Verantwortlichen entscheiden, ob und bei welchem Anbieter eine Qualifikation von Hund und Hundehalter erbracht werden muss. (Manchmal geht es auch ohne.) Wird eine Ausbildung verlangt, übernehmen sie teilweise einen Teil der Kosten. Billig ist das nämlich nicht. Ambulant heißt ja, dass die Personen in ihrem Zuhause aufgesucht werden. Ich weiß nicht, ob und in welcher Form das rein versicherungstechnisch möglich wäre...das müsste alles beim Träger nachgefragt werden... und die sind nicht zwingend von der Idee Therapiehund begeistert....
Grundsätzlich ist der erste Schritt, das Anliegen mit dem Arbeitgeber abzusprechen und gute Argumente zu haben. Handelt es sich um größere Sozialverbände, so haben die feste Hundeschulen als Kooperationspartner, wo die Prüfung absolviert werden muss. Auf eigene Faust eine entsprechende Ausbildung abzulegen, ist nicht empfehlenswert.