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Verfasser
Luca
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zuletzt 11. März

Garten (Fremd)hundesicher machen?

Guten Morgen/Abend/Tag, Unser Garten (Mehrfamilienhaus) hat nur einen ca. 2 m breiten Durchgang zur Straße, bis Ende letzten Sommer ist alles gut gegangen... Dann ist an einem der letzten warmen Tage ein fremder Hund wohl aus dem Kofferraum gelassen worden und auf direktem Weg in unseren Garten gesprinntet. Unser Hund hat Angst bekommen und ist in ne Ecke gerannt, der fremde Hund hat einen im Weg stehenden Wäscheständer um gerissen und ein T-Shirt kaputt gerissen. Die Besitzer kamen dann auch irgendwann in den Garten, haben sich entschuldigt und 20€ für das zerrissene T-Shirt da gelassen, waren aber nicht einsichtig. Wäre ja nicht ihre Schuld, könnte ja Mal vorkommen... Jetzt weiß ich nicht ob ich für den Sommer den Vermieter anschreiben soll und um ein Garten Tor bitten soll, oder habt ihr noch andere Ideen wie man den Garten vor Fremdhunden sichern kann?
 
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L.
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9. März 07:00
Ich würde so ein transportables kaninchengehege kaufen (kostet um die 20 euro) und immer wenn du mit deinem hund im Garten bist damit den Durchgang versperren. Ist ja auf- und abbaubar, keine bauliche Veränderung.... mobil und braucht keine Genehmigung.
 
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Joe
9. März 00:10
Ich versteh nicht ganz...Ist das euer Garten oder eine gemeinschaftliche Grünfläche für alle Mieter?
 
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Luca
9. März 00:14
Ich versteh nicht ganz...Ist das euer Garten oder eine gemeinschaftliche Grünfläche für alle Mieter?
Alle Mieter dürfen den Garten mit benutzen.
 
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Olli
9. März 00:43
Das ist Vermietersache, aber du kannst ihm ja von dem Gefahrenpotential berichten, bzw. dem Hausfriedensbruch.
 
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Joe
9. März 00:49
Alle Mieter dürfen den Garten mit benutzen.
Wollen denn die anderen Miter auch ein Tor zum Garten? Das würd ich erstmal besprechen, bevor ich im Alleingang was vom Vermieter fordere... Und darf dein Hund überhaupt ungesichert um Garten rumlaufen? Bei uns im Innenhof dürfen Hunde nur an der Leine gehen und nicht in die Grünflächen. Das wär vielleicht auch noch abzuklären.
 
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Franziska
9. März 01:53
So etwas entscheidet nicht der Vermieter,sondern die Eigentümerversammlung. Der Vermieter kann diesen Punkt lediglich der Hausverwaltung mitteilen und dieser Punkt wird aufgenommen und in der nächsten Versammlung besprochen. So eine Versammlung findet aber vllt 2 mal im Jahr statt. Also selbst wenn dein Vermieter dafür ist, kann dagegen gestimmt werden. Sollte eine Mehrheit dafür sein, ist es üblich, dass Angebote eingeholt werden. Danach wird auch hier noch einmal abgestimmt, ob bzw welche Firma beauftragt wird. Ich würde es daher schnellstmöglich melden. Viel mehr kannst du da leider nicht tun. Selber etwas anbringen darfst du nicht.
 
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Joe
9. März 02:08
So etwas entscheidet nicht der Vermieter,sondern die Eigentümerversammlung. Der Vermieter kann diesen Punkt lediglich der Hausverwaltung mitteilen und dieser Punkt wird aufgenommen und in der nächsten Versammlung besprochen. So eine Versammlung findet aber vllt 2 mal im Jahr statt. Also selbst wenn dein Vermieter dafür ist, kann dagegen gestimmt werden. Sollte eine Mehrheit dafür sein, ist es üblich, dass Angebote eingeholt werden. Danach wird auch hier noch einmal abgestimmt, ob bzw welche Firma beauftragt wird. Ich würde es daher schnellstmöglich melden. Viel mehr kannst du da leider nicht tun. Selber etwas anbringen darfst du nicht.
Gibt es denn Eigentümer wenn es einen Vermieter gibt? Bei "Eigentümern" denk ich natürlich an Eigentumswohnungen, bei Vermieter entsprechend an Mietwohnungen, bei denen es dann aber keine Eigentümerversammlung oder -entscheidung gibt. Wenn es Mietwohnungen von Privat sind, entscheidet sowas der Hausbesitzer. Da denk ich, dass ein gemeinsames Ansuchen aller (oder einer Mehrzahl der) Mieter die beste Aussicht auf Erfolg hat.
 
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Daniela
9. März 06:47
Der Stress ist vorprogrammiert - was meinst du, wieviele der anderen Hausbewohner das Gartentor wohl einfach offen stehen lassen, wenn es denn eingebaut würde … Franziska hat recht, das würde für diesen Sommer sicherlich eh nicht mehr durchkommen, wenn es eine Eigentümergemeinschaft wäre. Gehört das MFH einer Person wäre es wohl einfacher. Und vorher die anderen Mieter/ Bewohner fragen, wie sie dazu stehen würden, immer durch ein Gartentor zu müssen, was geschlossen gehalten werden muss, würde ich an deiner Stelle in jedem Fall zuvor machen.
 
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L.
9. März 07:00
Ich würde so ein transportables kaninchengehege kaufen (kostet um die 20 euro) und immer wenn du mit deinem hund im Garten bist damit den Durchgang versperren. Ist ja auf- und abbaubar, keine bauliche Veränderung.... mobil und braucht keine Genehmigung.
 
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Claudia
9. März 08:04
Wir haben auch einen mobilen Zaun. Damit seit ihr sicherer, dass euer Hund nicht abhaut und auch keine fremden Hunde auf das Grundstück kommen.
 
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Franziska
9. März 10:48
Gibt es denn Eigentümer wenn es einen Vermieter gibt? Bei "Eigentümern" denk ich natürlich an Eigentumswohnungen, bei Vermieter entsprechend an Mietwohnungen, bei denen es dann aber keine Eigentümerversammlung oder -entscheidung gibt. Wenn es Mietwohnungen von Privat sind, entscheidet sowas der Hausbesitzer. Da denk ich, dass ein gemeinsames Ansuchen aller (oder einer Mehrzahl der) Mieter die beste Aussicht auf Erfolg hat.
Ja. Eigentümer ist normalerweise der Vermieter. In einem Wohnhaus gibt es mehrere Wohnungen und daher meistens mehrere Eigentümer. Die Wohnungen können alles Mietswohnungen sein. Wenn allerdings an Allgemeinflächen (Sondereigentum) etwas gemacht werden soll, muss die Mehrzahl der Eigentümer dafür sein. Da es sich hier um einen Gemeinschaftsgarten handelt, gehört der Garten allen Eigentümern. Balkon ist zB auch ein Sondereigentum. Sprich möchtest du dort etwas an der Fassade ändern,müssen auch die anderen Eigentümer zu stimmen. Sprich einfach das Balkongeländer ändern kann der Vermieter auch nicht einfach so. Ich bin mir hier sehr sehr sicher, da ich in einem neuen Wohnhaus wohne mit Gemeinschaftsgarten. Bei jedem Spielzeug was draußen liegt haftet derjenige dem es gehört. Wir haben zB noch keine Fahrradständer. Man könnte natürlich einfach einen hinstellen. Verletzt sich jemand oder das Fahrrad wieder gestohlen haftet der jenige, der den Ständer dort hingestellt hat. Der Ständer sollte nämlich befestigt sein. Auch ein Tor zum Nachbarsgrundstück musste erst einmal beim der Hausverwaltung angefragt werden und per Eigentümerversammlung erlaubt werden.