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Hundeverbot in Mietwohnungen - Ist das rechtens?

Egal, ob du bereits einen Hund besitzt oder davon träumst, bald einen vierbeinigen Freund zu adoptieren, das Thema "Hund in Mietwohnungen" kann manchmal zu Stirnrunzeln und Ärger führen. In diesem Beitrag wollen wir uns genauer mit der Frage beschäftigen: "Darf die Vermietung einen Hund verbieten?"

Rechtlicher Hintergrund: Was sagt das Gesetz?

Zunächst: Nach § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Mietende das Recht, die Mietwohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dazu gehört in der Regel auch die Haltung von Haustieren. Allerdings gibt es Ausnahmen, und die Vermietung kann die Haltung eines Hundes unter bestimmten Umständen verbieten, z.B. wenn das Tier die anderen Mietparteien stört oder die Gemeinschaftseinrichtungen überlastet.

Hund liegt in einer Wohnung auf der Couch
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Der Knackpunkt: Das BGH-Urteil vom 20. März 2013

Inmitten dieser Grauzone schaltete sich der Bundesgerichtshof (BGH) ein und sorgte mit seinem Urteil vom 20. März 2013 (Aktenzeichen VIII ZR 168/12) für Klarheit. Die Richter: innen erklärten ein generelles Hundeverbot in Mietverträgen für unwirksam. Ja, richtig gelesen: Ein generelles Verbot von Hunden in der Mietwohnung ist nicht rechtens.

Die Ausnahmen: Wann darf die Vermietung einen Hund verbieten?

Das BGH-Urteil bedeutet aber nicht, dass jeder Hund in jeder Wohnung willkommen ist. Die Vermietung muss die Hundehaltung nicht erlauben, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Dies können die Größe des Hundes, sein Verhalten, Belästigungen anderer Mietparteien oder eine Überlastung der Gemeinschaftseinrichtungen sein. In jedem Fall muss der Vermieter jedoch gute Gründe für sein Verbot vorbringen.

Dein Recht: Wie du eine Erlaubnis einfordern kannst

Die gute Nachricht: Wenn sich durch deinen Hund keine Störfaktoren ergeben, hast du das Recht, eine Erlaubnis zur Hundehaltung zu verlangen, auch wenn in deinem Mietvertrag ein generelles Verbot steht. Die Vermietung muss dann begründen, warum gerade dein Hund nicht in der Wohnung leben darf.

Kommunikation ist das Stichwort

Kommunikation ist das A und O in einem Mietverhältnis. Das gilt besonders, wenn ein Hund mit im Spiel ist. Statt dich entmutigen zu lassen, wenn deine Vermietung zunächst "Nein" sagt, nimm das Gespräch auf und erkläre, warum von dein Hund weder Störungen, Belästigung noch Probleme verursachen wird.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2013 zeigt, dass ein generelles Hundeverbot in Mietwohnungen rechtlich nicht haltbar ist. Dennoch liegt es in unserer Verantwortung als Hundehalter:innen, für ein harmonisches Miteinander zu sorgen und Rücksicht auf unsere Mitmenschen zu nehmen.

Nicht vergessen: Die Dogorama-Community ist immer da, um zu helfen und Fragen zu beantworten. Und im Zweifelsfall kann es nie schaden, professionellen juristischen Rat einzuholen.

 

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